Elektroautos: Vorrechte gelten nicht in jedem Fall. Eine Straße; im Vordergrund ein blaues Scild mit der Aufschrift Matthias Buehner, Fotolia

10. Januar 2017, 14:32 Uhr

Elektromobilität Elek­tro­au­tos: Vorrechte gelten nicht in jedem Fall

Fahrer von Elektroautos können gemäß Elektromobilitätsgesetz (EmoG) Vorrechte eingeräumt bekommen, etwa beim Parken. Dass solche Vorrechte jedoch nicht in jedem Fall gelten, sondern auch an Bedingungen geknüpft sein können, musste jetzt ein Elektroauto-Fahrer in Berlin feststellen.

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Der Mann hatte mit einem Elektroauto an einer Ladesäule in einer Privatstraße geparkt, ohne das Auto tatsächlich aufzuladen. Der Straßeneigentümer hatte ein Schild aufgestellt, wonach widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt würden, Elektroautos "während des Ladevorgangs" jedoch parken dürften. Nachdem sein Fahrzeug abgeschleppt worden war, klagte der Fahrer vor dem Amtsgericht Charlottenburg auf Erstattung der Kosten. Das Gericht wies seine Klage jedoch ab (AZ 227 C 76/16).

Advocard-VerkehrsrechtsschutzDer Kläger berief sich auf seine Vorrechte als Fahrer eines Elektroautos: Er argumentierte, der Straßeneigentümer habe solche Rechte – in diesem Fall durch kostenlosen Parkraum –grundsätzlich einräumen wollen, sodass das Parken unabhängig vom Ladevorgang erlaubt gewesen sei. Das Gericht verwies hingegen auf die Beschilderung: Der Eigentümer habe von seinem Recht Gebrauch gemacht, das Parken grundsätzlich zu verbieten, und ausdrücklich nur für Elektrofahrzeuge eine Ausnahme gemacht, die dort auch aufgeladen würden. Kostenloser Parkraum für alle Elektroautos sei nicht das Ziel gewesen. Die Richter führten zum Vergleich an: Auch benzin- oder dieselbetriebene Autos dürften schließlich nur für den Tankvorgang auf dem Gelände einer Tankstelle abgestellt werden und nicht stundenlang dort parken.

Die Vorrechte für Fahrer von Elektroautos gelten nicht automatisch. Seit 2015 dürfen aber Kommunen oder Eigentümer von Privatstraßen gemäß Elektromobilitätsgesetz auf ihren Straßen entsprechende Sonderregelungen treffen. Sie dürfen Elektroauto-Fahrern zum Beispiel das Parken an bestimmten Stellen erlauben oder Vergünstigungen bei den Parkgebühren gewähren. Das Elektromobilitätsgesetz erlaubt es auch, Elektroautos Busspuren zum Befahren freizugeben.

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