Junge fährt mit seinem Vater im Auto zur Schule © iStock.com/eclipse_images

26. Februar 2025, 16:38 Uhr

Achtung, das wird teuer Eltern­ta­xi verboten oder erlaubt? Das sollten Eltern beachten

Bus verpasst, Minusgrade oder die Schule liegt ohnehin auf dem Weg zur Arbeit: Es gibt viele praktische Gründe, weshalb Kinder von ihren Eltern mit dem Auto zur Schule gefahren werden. Solche „Elterntaxis“ stehen immer mehr in der Kritik. Aber lassen sie sich verbieten? Was du beachten solltest, wenn du deine Kinder zur Schule fährst, und welche Regelungen gelten.

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Gesetz­li­che Grundlage: Sind Eltern­ta­xis verboten?

Nein, Elterntaxis sind nicht gesetzlich verboten. Allerdings werden Elterntaxis kritisiert, da sie unter Umständen die Sicherheit von Schulkindern und anderen Verkehrsteilnehmern stark einschränken können. Halten im Sekundentakt viele Pkw vor einer Schule, aus denen Kinder (und ggf. Erwachsene) aussteigen, kann es im Straßenverkehr schnell unübersichtlich und somit gefährlich zugehen.

Das ist nicht nur für Kinder, sondern auch für die Eltern hinterm Steuer eine Herausforderung. So kann aus dem gutgemeinten Hinbringen zur Schule schnell ein Hindernisparcours werden. Nicht ohne Grund erwägen vielerorts Gemeinden oder Stadtbezirke, Elterntaxis nur noch eingeschränkt zuzulassen. Denn auch und besonders vor Schulen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).

Schnell aussteigen, deinem Kind den Schulranzen aus dem Kofferraum holen und fix einen Abschiedskuss geben? Das ist lieb gemeint, aber im Elterntaxi-Gedränge keine gute Idee. Gemäß § 12 Abs. 2 StVO gilt: Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. Und hierbei gelten besondere Regelungen.

Info

Unfall­ge­fahr erhöht: Bußgeld wegen Elterntaxi?

Das Absetzen der Kinder vor der Schule kann je nach Verkehrsaufkommen schnell mal stressig werden – und teuer, sofern du Verkehrsregeln missachtest. Zwischen 40 und 85 Euro Bußgeld kann es dich etwa kosten, wenn

  • du unzu­läs­sig in zweiter Reihe parkst
  • du unzu­läs­sig auf einem Gehweg, Radweg oder auf einer Fahr­rad­stra­ße hältst
  • du auf einem Bus­son­der­strei­fen anhältst
  • du oder dein Kind beim Ein- und Aus­stei­gen andere Ver­kehrs­teil­neh­mer gefährdet (soge­nann­tes „Dooring“)
  • du im absoluten Hal­te­ver­bot zum Stehen kommst

Sollten andere dabei zu Schaden kommen, können die Bußgelder um ein Vielfaches höher ausfallen.

Umgang mit Eltern­ta­xis: Von Bun­des­land zu Bun­des­land unterschiedlich

Vor allem in dichtbebauten Stadtgebieten kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Kinder zu Schulbeginn und Schulende. Viele Bundesländer diskutieren daher Maßnahmen, die auf die Verkehrssicherheit vor Schulen und den angrenzenden Straßen abzielen. Dazu gehört etwa die Einrichtung von

  • „Schul­stra­ßen“: Hier ist der Kfz-Verkehr zu bestimm­ten Zeiten verboten, etwa zu Schul­be­ginn oder Schulende.
  • Hol- und Bring-Zonen: Um die Straße unmit­tel­bar vor dem Schul­ein­gang zu entlasten, werden speziell für das Bringen und Holen der Schüler Zonen ein­ge­rich­tet, wo kurz­zei­tig geparkt werden darf.
  • Hal­te­ver­bots­zo­nen: Zusätz­lich kann der Bereich vor einer Schule zur kom­plet­ten Hal­te­ver­bots­zo­ne erklärt werden.
  • Ver­kehrs­kon­trol­len: Regel­mä­ßi­ge poli­zei­li­che Kon­trol­len vor Schulen sollen zur Sicher­heit der Kinder beitragen.

Bundesweit einheitliche Regelungen zu Elterntaxis gibt es derzeit nicht. Die Stadt Hamburg plant allerdings, vor ausgewählten Schulen Schulstraßen einzurichten. In Nordrhein-Westfalen beschloss das Verkehrsministerium bereits 2024, dass Schulen Schulstraßen und somit temporäre Sperrungen für Kraftfahrzeuge festlegen dürfen.

In vielen deutschen Großstädten wie etwa Berlin, Köln und Bonn laufen temporäre Pilotprojekte. Stetige Schulstraßen gibt es in Deutschland allerdings noch nicht (Stand: Februar 2025). Am besten erkundigst du dich, ob die Schule deines Kindes solche Regelungen festgelegt hat oder diese plant.

Zwei Kinder überqueren auf dem Schulweg einen Zebrastreifen
© iStock.com/Katarzyna Bialasiewicz

Alter­na­ti­ve überlegen: Mit Bus, Rad oder zu Fuß zur Schule

Gerade für Kinder im Grundschulalter ist die Verkehrserziehung wichtig: Sie erlernen die Regeln für Verkehrsteilnehmer, um selbst sicher unterwegs zu sein und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Fahren sie mit dem Rad oder gehen zu Fuß zur Schule, können sie diese Regeln üben und verinnerlichen.

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Ist die Fahrt mit dem Auto nicht gerade zwingend nötig, lohnt es sich, Alternativen in Betracht zu ziehen wie etwa den Schulbus, öffentliche Verkehrsmittel oder das Fahrrad. Auf diese Weise lernt dein Kind, selbstständig den Weg zur Schule zu meistern, und baut dadurch Selbstsicherheit im Straßenverkehr auf. Eine weitere Möglichkeit wäre, sich mit anderen Eltern zusammenzutun: Vielleicht können eure Kinder als Gruppe zur Schule gehen oder zusammen mit dem Rad fahren?

So oder so gilt: Bringst du deine Kinder morgens weiterhin zur Schule und holst diese anschließend ab, solltest du so umsichtig wie möglich fahren und dich an die Straßenverkehrsordnung halten. Schließlich erwartest du auch von anderen Eltern Rücksichtnahme, damit deine Kinder sicher an der Schule ankommen.

FAQ

  • Was sind Elterntaxis?

Als „Elterntaxis“ werden die Fahrzeuge betitelt, mit denen Eltern ihre Kinder morgens zur Schule fahren oder nach der Schule wieder abholen. Da es dadurch immer öfter zu Verkehrsbehinderungen und gefährlichen Situationen für Schüler kommt, werden Elterntaxis derzeit vermehrt kritisch gesehen.

  • Kann man Eltern­ta­xis verbieten?

Elterntaxis können nicht verboten werden. Allerdings können sogenannte Schulstraßen oder Halteverbotszonen eingerichtet werden, in denen das Halten und Parken vor Schulen dauerhaft oder temporär untersagt wird.

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