15. April 2019, 8:20 Uhr
Fake oder Fakt? Fürs E-Bike braucht man einen Führerschein – stimmt das?
Fahrräder mit elektronischem Hilfsmotor werden umgangssprachlich meist alle als "E-Bikes" bezeichnet. Rechtlich gibt es aber Unterschiede zwischen E-Bikes und Pedelecs. Das gilt auch für die Frage, ob man einen Führerschein braucht.
Was ist ein E-Bike im rechtlichen Sinne?
§ 39 Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert E-Bikes als "einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich bei einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h selbsttätig abschaltet".
Ein wichtiges Kriterium: Der Elektromotor wird über einen Knopf oder Hebel am Lenker in Gang gesetzt und der Antrieb funktioniert unabhängig von der Trittleistung des Fahrers.
Daher ist ein E-Bike im juristischen Sinne kein Fahrrad – anders als das Pedelec, dessen Motor nur bei zusätzlicher Trittleistung unterstützt und das daher rechtlich dem Fahrrad gleichgestellt ist.
Klassisches E-Bike: Wann ein Führerschein Pflicht ist
Für E-Bikes, die ohne Trittleistung nicht schneller fahren als 20 km/h (rechtlich: Leichtmofa) beziehungsweise 25 km/h (Mofa) ist Folgendes zu beachten:
- Benötigt wird die Mofa-Prüfbescheinigung (amtlich: "Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h"), umgangssprachlich auch als Mofa-Führerschein bezeichnet.
- Daraus ergibt sich auch, dass E-Bike-Fahrer mindestens 15 Jahre alt sein müssen.
- Ausnahme: Fahrer, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden oder bereits eine Fahrerlaubnis haben, brauchen die Mofa-Prüfbescheinigung nicht.
- E-Bikes brauchen außerdem grundsätzlich ein Versicherungskennzeichen – entstehende Schäden sind nicht über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt.
- Einen Führerschein – genauer: mindestens die Fahrerlaubnis Klasse AM, veraltet auch "Rollerführerschein" genannt – braucht man wiederum für E-Bikes, die bis zu 45 km/h schnell werden können. Das Mindestalter ist 16 Jahre.
- Für E-Bikes mit noch höherer Motorleistung (schneller als 45 km/h) braucht man entweder die Führerscheinklasse A oder A1.
Führerscheinpflicht auch bei Pedelecs?
Du fährst kein E-Bike, sondern ein Pedelec, das dich lediglich beim Treten unterstützt? Auch hier gibt es einige Unterschiede zu beachten.
Einen Führerschein brauchen die meisten Pedelec-Fahrer nicht: Die gängigsten Klassen – ohne Anfahrhilfe beziehungsweise mit Anfahrhilfe bis 6 km/h, Abregelung jeweils bei 25 km/h – dürfen ohne gesonderte Fahrerlaubnis gefahren werden. Bei entstehenden Schäden greift in diesen Pedelec-Klassen grundsätzlich die private Haftpflichtversicherung.
Beim schnellen Pedelec, auch S-Pedelec genannt, ist die Rechtslage etwas anders. Da es mit Motorunterstützung Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreichen kann, ist hier – wie bei vergleichbar schnellen E-Bikes – die Fahrerlaubnis Klasse AM erforderlich. Und: Die private Haftpflichtversicherung zahlt keine Schäden.
Mehr zum Thema Pedelec-Versicherung erfährst du in diesem Streitlotse-Ratgeber.
Ohne Führerschein auf dem E-Bike: Welche Strafe droht?
Wer auf öffentlichen Straßen auf einem S-Pedelec oder E-Bike unterwegs ist, ohne die benötigte Fahrerlaubnisklasse AM zu besitzen, verstößt gegen § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und macht sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig. Die Konsequenz kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe sein, auch Punkte in Flensburg drohen.
Wer ein E-Bike mit Motorantrieb bis 20 km/h beziehungsweise 25 km/h fährt und nicht im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung ist, kann nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis belangt werden – denn eine Fahrerlaubnis im rechtlichen Sinne ist die Prüfbescheinigung
nicht. Aber: Er begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die in diesem Fall üblicherweise mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro geahndet wird.
- Wer auf einem E-Bike unterwegs ist, braucht einen Nachweis über seine Fahrbefähigung – je nach maximaler Antriebsleistung entweder die Mofa-Prüfbescheinigung oder die Fahrerlaubnis Klasse AM.
- E-Bikes gelten rechtlich nicht als Fahrräder, da sie auch ohne Trittleistung fahren können.
- Für Pedelecs wiederum, die nur beim Treten unterstützen, ist bei einem Antrieb bis maximal 25 km/h kein Führerschein erforderlich.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.