
25. August 2015, 11:52 Uhr
Sicher und praktisch Fahrradanhänger für Kindertransport: Das sagt die StVO
Es muss nicht immer ein Kindersitz sein – ein Fahrradanhänger eignet sich ebenso gut für den Kindertransport und gilt mittlerweile sogar allgemein als die sicherste Variante, die Kleinen mit dem Fahrrad zu befördern. Welche Inhalte der Straßenverkehrsordnung in diesem Zusammenhang bedeutend sind und was Sie noch wissen sollten, um sicher mit Kind und Kegel durch den Stadtverkehr zu kommen, verrät Ihnen der Streitlotse-Ratgeber.
Darum gelten Fahrradanhänger für den Kindertransport als besonders sicher
Spezielle Fahrradanhänger für den Kindertransport verringern dank einer stabilen Fahrgastzelle und spezieller Anschnallgurte für die kleinen Mitfahrer ab etwa sechs Monaten die Verletzungsgefahr bei einem möglichen Unfall, informiert "Ökotest". Ein niedriger Schwerpunkt erhöht zudem die Kippsicherheit – alles in allem werden die Fahreigenschaften Ihres Fahrrads durch einen Anhänger weniger verschlechtert als beispielsweise durch einen Kindersitz, der am Lenker oder auf dem Gepäckträger montiert wird. Weiterer Vorteil: Häufig ist im Anhänger noch Platz für leichtes Gepäck oder einen kleinen Einkauf.
Diese Fahrradanhänger-Regeln aus der StVO sollten Sie beachten
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat der Gesetzgeber die Beförderung von Personen in Fahrradanhängern geregelt. So dürfen laut § 21 Abs. 3 Satz 1 und 2 StVO maximal zwei Kinder unter sieben Jahren mitgenommen werden, wenn für diese geeignete Sitze vorhanden sind und durch entsprechende Vorrichtungen verhindert wird, dass die Füße der Mitfahrer in die Speichen geraten. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbegrenzung für den Transport. Die Person, die das Fahrrad und den Anhänger bewegt, muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Bevor es los geht: Anschnallen nicht vergessen
Standardmäßig sollte ein Fahrradanhänger für den Kindertransport mit mindestens einem Y-Gurt ausgestattet sein – einige Hersteller setzen für hohe Sicherheit sogar auf einen 5-Punkt-Gurt. Schnallen Sie Ihren Nachwuchs gut an, das verhindert im Ernstfall, dass Ihr Kind bei einem Verkehrsunfall aus dem Anhänger geschleudert wird. Auch einen Helm sollten die kleinen Passagiere im Anhänger aus Sicherheitsgründen tragen.
Tipp: Bei unklarer Streitlage nach einem kleineren Verkehrsunfall, ist es gut, einen starken Partner an der Seite zu wissen – eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung kann Ihnen helfen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.