24. März 2016, 15:34 Uhr
Gerichtsurteil Fahrradunfall: Unachtsamer Radfahrer trägt Alleinschuld
Bei einem Fahrradunfall, an dem ein Pkw beteiligt ist, kann der Radfahrer in bestimmten Fällen auch die alleinige Schuld tragen – das zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm. Die Richter mussten nach einem Zusammenstoß zwischen einem Auto und dem Pedelec eines 80-Jährigen die Schuldfrage klären.
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Der 80-jährige Radfahrer war bei einer Fahrt mit seinem Pedelec an einer Kreuzung unvermittelt schräg nach links vom Radweg auf die Straße abgebogen und in Richtung Fahrbahnmitte gefahren. Bei dem Abbiege-Manöver kollidierte er mit einem Pkw, dessen Fahrerin nicht mehr rechtzeitig hatte bremsen können. Der Radfahrer stürzte und zog sich schwere Verletzungen zu. Seine Forderung nach Schmerzensgeld und Schadenersatz aufgrund des Fahrradunfalls wies das Landgericht Essen in erster Instanz ab. Das OLG Hamm bestätigte nun dieses Urteil (AZ 9 U 125/15).
Die Richter des OLG Hamm waren der Ansicht, dass die Schuldfrage in diesem Fall eindeutig sei: Da der Radfahrer die im Straßenverkehr nötige Sorgfalt in hohem Maße verletzt habe, indem er gänzlich ohne Ankündigung schräg auf die Straße gefahren sei, trage er an dem Fahrradunfall ein erhebliches Eigenverschulden. Die sogenannte Betriebsgefahr, die grundsätzlich von einem Auto ausgeht und in ähnlichen Fällen häufig der Grund dafür ist, dass der Pkw-Fahrer eine Mitschuld erhält, tritt nach Ansicht der Richter in diesem Fall hinter dem groben Fehlverhalten des Radfahrers zurück.
Es könne der Fahrerin zudem nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass sie sich nicht auf das hohe Alter des Radfahrers eingestellt habe und entsprechend langsamer gefahren sei, so die Richter weiter. Sie habe in der Situation nicht davon ausgehen müssen, dass der 80-Jährige unvermittelt auf die Straße abbiegen würde.
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