Polizistin hebt Polizeikelle und winkt heranfahrendes Auto heraus Gerhard Seybert, Fotolia

27. April 2015, 9:46 Uhr

Grenze schützt vor Strafe nicht Fahr­ver­bot für Fahrer aus anderen EU-Mit­glied­staa­ten rechtens

Wer in einem EU-Land gegen dort geltendes Verkehrsrecht verstößt, dem kann ein Fahrverbot verhängt werden, auch wenn der Führerschein in einem anderen EU-Land ausgestellt wurde. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Hier lesen Sie mehr zum aktuellen Urteil und finden wichtige Informationen zum Thema Fahrverbot.

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Fahr­ver­bot kann auch im EU-Ausland verhängt werden

Im Streitfall klagte eine Österreicherin, der das Fahren in Deutschland mit ihrem österreichischen Führerschein verboten wurde. Die Frau erhielt in Deutschland ein Fahrverbot aufgrund von Cannabiskonsum. Sie war der Ansicht, dass ihr nur österreichische Behörden ein solches Verbot aussprechen dürfen, da ihr Führerschein in Österreich ausgestellt wurde. Der Europäische Gerichtshof sah dies anders und wies die Klage ab (EuGH; Rechtssache C-260/13). Ein solches Fahrverbot gelte aber nicht unbegrenzt, erklärt die "Süddeutsche Zeitung" in einem Online-Bericht zum Fall. Vom Staat müssen außerdem verhältnismäßige Bedingungen festgelegt werden, was der Betroffene zur Rückerlangung seines Führerscheins tun müsse.

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen muss im beschriebenen Fall noch die Details prüfen und den Einzelfall entscheiden.

Fahr­ver­bot darf höchstens drei Monate verhängt werden

Im Unterschied zum Führerscheinentzug ist ein Fahrverbot auf maximal drei Monate begrenzt. Es gelten die Zeiträume einen Monat, zwei Monate und drei Monate. Wenn Sie einmal Ihren Führerschein abgeben müssen, haben Sie normalerweise zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Bleibt dieser aus, werden Fahrverbot und Bußgeldbescheid rechtskräftig. Wurde der Führerschein innerhalb der letzten zwei Jahre nicht eingezogen, gilt eine Frist von bis zu vier Monaten, in welcher der Führerschein bei der im Bußgeldbescheid angegebenen Stelle abgegeben werden muss.

In der Zeit des Fahrverbots dürfen keine Fahrzeuge bedient werden. Bei Missachtung drohen Strafen wie der Entzug der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe oder auch eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

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