
6. April 2017, 10:12 Uhr
Benzin statt Diesel – und umgekehrt Falsch getankt: Konsequenzen bei Mietwagen und Firmenwagen
Ein unachtsamer Moment an der Zapfsäule und schon hat man falsch getankt – schlimmstenfalls sogar mit einem Mietwagen oder dem Firmenwagen. Mit welchen Konsequenzen Sie in einer solchen Situation rechnen müssen, erfahren Sie hier.
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Mietwagen falsch getankt – was tun?
Sowohl bei einem Benziner als auch bei einem Dieselfahrzeug ist es problematisch, wenn der falsche Kraftstoff getankt wird: Autofahrer sollten in einem solchen Fall nicht mehr mit dem Wagen fahren und sich informieren, was zu tun ist. Oft muss der Tank leer gepumpt werden.
Wenn ein Mietwagen falsch betankt wurde und dadurch Schäden am Fahrzeug entstehen, muss der Kunde laut einem Urteil des Amtsgerichts München für den entstandenen Schaden aufkommen. Im verhandelten Fall hatte eine Kundin das gemietete Fahrzeug mit Benzin statt mit Diesel betankt. Sie bemerkte den Fehler nicht und fuhr weiter, bis der Wagen liegenblieb. Für den Abschleppdienst und den Schaden am Mietwagen forderte die Autovermietung eine Erstattung der Kosten von der Frau. Sie verweigerte die Zahlung und erklärte, sie habe ursprünglich ein Benzinfahrzeug gemietet und sei nicht darüber informiert worden, dass das Alternativmodell mit Diesel zu betanken gewesen sei. Den entsprechenden Aufkleber auf dem Tankdeckel habe sie in der Dunkelheit nicht gesehen. Das Gericht gab allerdings der Autovermietung recht und erklärte, die Mieterin habe ihre Sorgfaltspflicht verletzt. Sie hätte sich über die korrekte Kraftstoffart informieren müssen, um das Eigentum der Vermietung nicht zu beschädigen. Deshalb musste sie die Kosten tragen (AZ 113 C 27219/14).
Firmenwagen falsch getankt: Die Konsequenzen
Auch wenn der Firmenwagen falsch getankt wird, müssen Arbeitnehmer damit rechnen, dass Kosten auf sie zukommen. So mussten zum Beispiel Polizisten für den entstandenen Schaden von mehreren Tausend Euro aufkommen, nachdem sie den Dienstwagen mit Benzin statt Diesel betankt hatten. Die Kollegen – Fahrer und Beifahrer – mussten die Kosten gemeinsam übernehmen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, die Polizisten hätten grob fahrlässig gehandelt und müssten deshalb zahlen (AZ 2 C 22.16). Den Dienstherrn treffe kein Mitverschulden: Es sei nicht von ihm zu verlangen, solchen Fällen vorzubeugen, beispielsweise durch den Einbau von Tankadaptern.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.