30. August 2016, 9:28 Uhr
Für Männer verboten? Frauenparkplatz: Dürfen dort wirklich nur Frauen parken?
Ein Frauenparkplatz weist bestimmte Merkmale auf und soll Frauen dabei helfen, sich sicherer zu fühlen. Informieren Sie sich hier über die rechtlichen Aspekte, die auf solchen Parkplätzen zu beachten sind.
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Frauenparkplatz soll Sicherheit vermitteln
In vielen Tiefgaragen, Parkhäusern oder auf Autobahnparkplätzen sind bestimmte Parkplätze eingerichtet, die speziell für Frauen ausgezeichnet sind. Sie dienen dazu, dass Frauen sich an solchen Orten sicherer fühlen. Ein Frauenparkplatz befindet sich häufig zum Beispiel in der Nähe von Ausgängen oder Fluchtwegen, ist besser beleuchtet oder von Kameras überwacht. Frauenparkplätze sind nicht in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu finden, sind aber Teil der Garagenverordnungen in einigen Bundesländern, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. In Baden-Württemberg und Brandenburg müssen sie in Großgaragen einen bestimmten Anteil der Parkplätze ausmachen.
Ist das Parken für Männer verboten?
Da der Frauenparkplatz nicht Teil der StVO ist, müssen Sie auch nicht mit einem Bußgeld rechnen, wenn Sie als Mann dort parken. Anders verhält es sich zum Beispiel auf einem Behindertenparkplatz: Dieser ist in der StVO vorgesehen, und widerrechtliches Parken wird dort mit einem Bußgeld von 35 Euro geahndet. Außerdem kann das Fahrzeug auch abgeschleppt werden, wenn Sie dort unrechtmäßig geparkt haben.
Parken Sie hingegen als Mann auf einem Frauenparkplatz, droht Ihnen kein Parkticket – aber der Inhaber des Parkplatzes, der Garage oder des Supermarktes kann von seinem Hausrecht Gebrauch machen, wenn Sie seine Vorgabe missachten. Er kann Sie des Parkplatzes verweisen, unter Umständen erhalten Sie dort sogar Hausverbot. Außerdem ist es natürlich grundsätzlich ratsam, Streit zu vermeiden, sich anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber rücksichtsvoll zu verhalten und in diesem Fall Frauen die Möglichkeit zu geben, die für sie vorgesehenen Parkplätze zu nutzen.
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