Frau sitzt erschrocken am Lenkrad ShutterDivision / Fotolia

8. Juli 2019, 8:39 Uhr

Füh­rer­schein­ent­zug: Alles, was du wissen musst

Ein Führerscheinentzug (amtlich: Entziehung der Fahrerlaubnis) ist prinzipiell eine endgültige Sache: Anders als beim zeitlich begrenzten Fahrverbot bekommt man den Führerschein in diesem Fall nicht einfach zurück. Welche Gründe zum Führerscheinentzug führen können, wie das Ganze dann abläuft und welche Chancen bestehen, um die Fahrerlaubnis doch noch wiederzuerlangen, erfährst du hier.

 

Inhalt

>> Führerscheinentzug vs. Fahrverbot: Die Unterschiede

>> Mögliche Gründe für den Entzug der Fahrerlaubnis

>> Führerscheinentzug: Ablauf, Dauer und Pflichten

>> Einspruch: Kann man den Führerscheinentzug umgehen?

>> Die neuesten Artikel zum Thema Führerschein

 

Füh­rer­schein­ent­zug vs. Fahr­ver­bot: Die Unterschiede

Ein Fahrverbot wird entweder für einen, zwei oder drei Monate ausgesprochen. Es ist die Konsequenz aus einer Verkehrsordnungswidrigkeit – die Klassiker: rote Ampel überfahren oder mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden.

Das Fahrverbot endet automatisch, man bekommt den Führerschein danach zurück.

Wenn umgangssprachlich vom Führerscheinentzug die Rede ist, meint das die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 Strafgesetzbuch (StGB). Sie ist die Folge eines schweren Fehlverhaltens oder einer Straftat im Straßenverkehr.

Beim Führerscheinentzug ist nicht direkt absehbar, ob und wann man sich wieder hinters Steuer setzen darf. Er gilt zunächst als endgültig.

 

In unserem Ratgeber „Fahrverbot und Führerscheinentzug“ erfährst du mehr zu den Unterschieden zwischen den einzelnen Maßnahmen. Dir droht ein Fahrverbot oder gar der Führerscheinentzug? Mit uns bist du rechtlich bestens beraten. >>

 

Mögliche Gründe für den Entzug der Fahrerlaubnis

Eine simple Verkehrsordnungswidrigkeit rechtfertigt noch keinen Führerscheinentzug – wohl aber riskiert man dadurch manchmal ein Fahrverbot. Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitung:

  • Zum Füh­rer­schein­ent­zug kommt es in der Regel nicht allein aus dem Grund, dass du die erlaubte Höchst­ge­schwin­dig­keit über­schrit­ten hast und ein Blitzer das doku­men­tiert hat.
  • Je nach Geschwin­dig­keit ist aber in vielen Fällen ein zeitlich begrenz­tes Fahr­ver­bot, begleitet von einem Bußgeld, die Folge. Ab wie viel km/h zu viel der Füh­rer­schein vor­über­ge­hend weg ist, erfährst du auf unserer The­men­sei­te „Buß­geld­be­scheid“.
  • Ein Füh­rer­schein­ent­zug ist möglich für Raser, die sich im Stra­ßen­ver­kehr zudem rück­sichts­los verhalten und mutwillig andere gefährden (§ 315c StGB). Damit wird dann nicht die Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung an sich bestraft, sondern der Fahrer wird generell als unge­eig­net betrach­tet, ein Kraft­fahr­zeug zu führen.

Wann kommt es außerdem zum Führerscheinentzug? Das sind typische Gründe:

  • Unfall­flucht (amtlich: uner­laub­tes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB), wenn es erheb­li­chen Schaden gegeben hat oder gar Menschen schwer verletzt oder getötet wurden
  • weitere Straf­ta­ten, die im Stra­ßen­ver­kehr begangen werden – bei­spiels­wei­se Fahren im Voll­rausch oder illegale Straßenrennen
  • zu viele Punkte im Flens­bur­ger Fahreignungsregister

 

Führerscheinentzug wegen Punkten in Flensburg

Führerscheinentzug: Alles, was du wissen musst

Ab acht Punkten in Flensburg ist der Führerschein weg – so ist die Regelung seit 2014. Mehr zum Punktesystem liest du hier.

Du hast schon mehrere Punkte in der „Verkehrssünderkartei“ und möchtest den Führerscheinentzug verhindern?
Hier erfährst du, wie du Punkte abbauen kannst.

 

  • Kör­per­li­che, geistige oder cha­rak­ter­li­che Mängel: Wenn die zustän­di­ge Behörde zu dem Schluss kommt, dass eine Person zum Führen eines Kraft­fahr­zeugs nicht (mehr) geeignet ist, kann die Fahr­erlaub­nis ein­ge­zo­gen werden.
  • Alkohol oder Drogen am Steuer: Ab 1,1 Promille Alkohol im Blut begehst du eine Straftat, wenn du dich hinter das Steuer setzt – das bedeutet: Fahr­erlaub­nis­ent­zug. Geringere Werte ab 0,5 Promille gelten als Ord­nungs­wid­rig­keit. Bei Dro­gen­kon­sum ist es Ermes­sens­sa­che der Behörden, ab wann der Füh­rer­schein dauerhaft ein­ge­zo­gen wird.

Achtung: Jeder reagiert auf Alkoholkonsum anders, daher sollte man sich nicht auf diese Promillegrenzen verlassen – im Interesse der eigenen Sicherheit und der von anderen. Wer offensichtlich nicht mehr sicher unterwegs ist, Schlangenlinien fährt oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, kann auch bei weniger als 1,1 Promille Alkohol im Blut mit Führerscheinentzug bestraft werden.

Mehr zu den Konsequenzen bei Alkohol am Steuer liest du hier.

 

Führerscheinentzug in der Probezeit

Führerscheinentzug: Alles, was du wissen musstVon A-Verstößen und B-Verstößen in der Probezeit hat jeder Fahranfänger schon einmal gehört – und ist dazu angehalten, sie möglichst zu vermeiden. Ansonsten droht die Verlängerung der Probezeit – und in schweren Fällen ist durchaus auch der Führerscheinentzug möglich.

 

Füh­rer­schein­ent­zug: Ablauf, Dauer und Pflichten

Zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommt es entweder

  • ver­wal­tungs­recht­lich durch die zustän­di­ge Fahrerlaubnisbehörde
  • oder auf straf­recht­li­chem Weg als Folge eines schweren Fehl­ver­hal­tens bezie­hungs­wei­se einer Straftat im Straßenverkehr.

Wann darf die Fahrerlaubnisbehörde den Führerscheinentzug anordnen?

Die Fahrerlaubnisbehörde ist gemäß § 3 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zum Entzug der Fahrerlaubnis verpflichtet, wenn jemand sich als ungeeignet oder als nicht befähigt zum Führen eines Kraftfahrzeugs erweist.

Während die Befähigung gesetzlich klar definiert ist (§ 2 Absatz 5 StVG), ist es Ermessenssache der Behörde, ob jemand (noch) die Eignung besitzt, ein Kraftfahrzeug zu führen – oder ob mögliche körperliche, geistige oder charakterliche Mängel des Fahrers dem entgegenstehen.

Kommt es in diesem Punkt zu Streit mit der Behörde, kann ein Verkehrs-Rechtsschutz wichtige Unterstützung bieten – eventuell lässt sich der Verlust der Fahrerlaubnis dann doch noch abwenden. 2016 zum Beispiel entschied das Verwaltungsgericht Neustadt, dass die vorliegende Schwerhörigkeit eines 85-Jährigen als alleiniger Grund nicht ausreiche, um ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen (AZ 3 L 4/16.NW).

 

Führerscheinentzug: Alles, was du wissen musst

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Promillegrenzen gelten auch auf dem Fahrrad – und ein Verstoß kann ebenfalls zum Führerscheinentzug führen. Mehr erfahren

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Falschparken: Ist der Führerschein in Gefahr?

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Wie lange dauert der Führerscheinentzug?

Wenn das Strafgericht den Führerscheinentzug aufgrund einer Straftat im Verkehr gemäß § 69 StGB anordnet, legt es gleichzeitig eine Sperrfrist fest:

  • Sie dauert zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.
  • Innerhalb dieses Zeitraums darf dem Betrof­fe­nen gemäß § 69a Absatz 1 StGB keine neue Fahr­erlaub­nis erteilt werden.
  • Bei schweren Straf­ta­ten kann die Sperr­frist auch lebens­lang dauern.

Übrigens: Je nach Fall kann nach einer Straftat im Straßenverkehr gemäß § 111a Strafprozessordnung (StPO) eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden, etwa wenn anzunehmen ist, dass der Fahrer weiterhin andere gefährdet. Dann ist der Führerschein sofort weg – sonst erst, sobald das Urteil des Strafgerichts rechtskräftig wird.

In Einzelfällen kann sich die Sperrfrist nach dem Urteil verkürzen – aber nur dann, wenn der Betroffene eindeutig nachweisen kann, dass er wieder geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Andernfalls gilt: Im günstigsten Fall darfst du nach einem Führerscheinentzug durch das Strafgericht frühestens nach einem halben Jahr eine Wiedererteilung deiner Fahrerlaubnis beantragen. Denn die erhältst du – anders als bei einem Fahrverbot – nicht automatisch zurück.

Zudem kann das Gericht die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis an Bedingungen knüpfen. Häufig ist das zum Beispiel

  • ein Abs­ti­nenz­nach­weis (bei Füh­rer­schein­ent­zug wegen Alkohol oder Drogen am Steuer) oder die Teilnahme an der Medi­zi­nisch-Psy­cho­lo­gi­schen Unter­su­chung (MPU) – im Volksmund auch wenig schmei­chel­haft als „Idio­ten­test“ bezeich­net. Was dich in diesem Fall erwartet, verrät dir unser Ratgeber zum Thema MPU.

 

Kann ein Führerscheinentzug verjähren?

Nach einer Tilgungsfrist von 10 bis 15 Jahren ist eine Straftat, aufgrund derer der Führerschein entzogen wurde, in der Regel verjährt.

Sofern keine weiteren Vergehen dazugekommen sind, kann nach der Verjährung die Erteilung der Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Eine MPU darf dann nicht mehr angeordnet werden. Allerdings kann die Fahrerlaubnisbehörde verlangen, dass die Fahrprüfung – nach einer so langen Zeit ohne Praxiserfahrung am Steuer – nochmals abgelegt werden muss.

 

Einspruch: Kann man den Füh­rer­schein­ent­zug umgehen?

Niemand möchte gern den Führerschein abgeben – jedoch ist es in manchen Fällen unvermeidbar. Steht die Schuld des Fahrers eindeutig fest, führt kaum ein Weg am Führerscheinentzug vorbei.

In manchen Fällen ist die Lage jedoch nicht ganz so eindeutig. Fühlst du dich von den Behörden ungerecht behandelt oder zu hart bestraft, schafft die Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht Klarheit. Der Experte kann dir zum Beispiel sagen, ob es sich lohnt, Einspruch einzulegen.

Und was ist mit Härtefällen? Hier ist es wieder wichtig, zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug zu unterscheiden.

  • Wer zum Beispiel aufgrund von Unauf­merk­sam­keit eine rote Ampel über­fah­ren hat und dafür ein Fahr­ver­bot kassiert, den Füh­rer­schein aber beruflich dringend braucht, kann in manchen Fällen das Fahr­ver­bot umgehen und es in ein erhöhtes Bußgeld umwandeln lassen – besonders, wenn es der erste Verstoß ist.
  • Ein Füh­rer­schein­ent­zug, ins­be­son­de­re im Zusam­men­hang mit Straf­ta­ten, Alkohol oder Drogen am Steuer, wird anders gewichtet. Sich hier auf eine Här­te­fall­re­ge­lung zu berufen, hat in der Praxis wenig Aussicht auf Erfolg.
  • Im konkreten Fall hilft dir immer die Beratung durch einen Anwalt weiter.

Wer sich nach einem Führerscheinentzug trotzdem hinter das Steuer setzt, macht sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig (§ 21 Absatz 1 StVG). In diesem Fall droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

 

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