10. September 2014, 14:25 Uhr
Kein Alkohol am Lenker Führerscheinentzug auch beim Fahrradfahren möglich
Für viele ist das Fahrrad nach einer feuchtfröhlichen Feier eine gute Alternative zum Auto. Doch Vorsicht – hier droht ein Führerscheinentzug. Eine Straftat liegt dann vor, wenn Sie auf dem Rad einen Promillewert von 1,6 oder mehr aufweisen, informiert die Deutsche Verkehrswacht. In der Regel wird in der Folge eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, nach welcher es zu einem Führerscheinentzug kommen kann.
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Führerscheinentzug bei zu hohem Promillewert
In der MPU, umgangssprachlich auch „Idiotentest“ genannt, wird eingeschätzt, ob eine Fahrt unter Alkohol zukünftig auch mit einem Kraftfahrzeug denkbar wäre. Kann dies nicht ausgeschlossen werden, droht Ihnen der Führerscheinentzug. Möglich sind aber auch Geldbußen. Eine Geldstrafe kann Ihnen auch dann aufgebrummt werden, wenn Sie während der Fahrradfahrt „alkoholtypisches“ Fahrverhalten bei einem geringeren Alkoholpegel an den Tag legen. Dieses äußert sich zum Beispiel durch das Fahren in Schlangenlinien. Die Höhe der Strafe ist einzelfallabhängig und richtet sich normalerweise nach dem Einkommen.
Betrunken Fahrradfahren grundsätzlich vermeiden
Damit es gar nicht erst zu Problemen mit der Polizei oder gar zu einem Rechtsstreit kommt, sollten Sie auf das Fahrradfahren unter Alkoholeinwirkung generell verzichten. Einen möglichen Streitpunkt stellt die Definition des „alkoholtypischen“ Fahrverhaltens dar.
Wenn Sie nach dem Genuss von einem oder zwei Gläsern Bier beim Fahrradfahren von der Polizei gestoppt werden, sollten Sie stets Ruhe bewahren und sachlich sowie ehrlich mit den Beamten sprechen. Bieten Sie beispielsweise an, das Fahrrad für den Rest des Weges zu schieben, statt darauf zu beharren, dass Sie fahrtüchtig sind. Wenn Sie im Fall der Fälle unsicher sind, können Sie sich bei einem Anwalt zum Thema informieren, um Unklarheiten aus dem Weg zu räumen.
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