Betrunken_Fahrrad CandyBox Images, Fotolia

10. September 2014, 14:25 Uhr

Kein Alkohol am Lenker Füh­rer­schein­ent­zug auch beim Fahr­rad­fah­ren möglich

Für viele ist das Fahrrad nach einer feuchtfröhlichen Feier eine gute Alternative zum Auto. Doch Vorsicht – hier droht ein Führerscheinentzug. Eine Straftat liegt dann vor, wenn Sie auf dem Rad einen Promillewert von 1,6 oder mehr aufweisen, informiert die Deutsche Verkehrswacht. In der Regel wird in der Folge eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, nach welcher es zu einem Führerscheinentzug kommen kann.

Drehen Sie nicht am Rad: Sichern Sie sich ab! >>

Füh­rer­schein­ent­zug bei zu hohem Promillewert

In der MPU, umgangssprachlich auch „Idiotentest“ genannt, wird eingeschätzt, ob eine Fahrt unter Alkohol zukünftig auch mit einem Kraftfahrzeug denkbar wäre. Kann dies nicht ausgeschlossen werden, droht Ihnen der Führerscheinentzug. Möglich sind aber auch Geldbußen. Eine Geldstrafe kann Ihnen auch dann aufgebrummt werden, wenn Sie während der Fahrradfahrt „alkoholtypisches“ Fahrverhalten bei einem geringeren Alkoholpegel an den Tag legen. Dieses äußert sich zum Beispiel durch das Fahren in Schlangenlinien. Die Höhe der Strafe ist einzelfallabhängig und richtet sich normalerweise nach dem Einkommen.

Betrunken Fahr­rad­fah­ren grund­sätz­lich vermeiden

Damit es gar nicht erst zu Problemen mit der Polizei oder gar zu einem Rechtsstreit kommt, sollten Sie auf das Fahrradfahren unter Alkoholeinwirkung generell verzichten. Einen möglichen Streitpunkt stellt die Definition des „alkoholtypischen“ Fahrverhaltens dar.

Wenn Sie nach dem Genuss von einem oder zwei Gläsern Bier beim Fahrradfahren von der Polizei gestoppt werden, sollten Sie stets Ruhe bewahren und sachlich sowie ehrlich mit den Beamten sprechen. Bieten Sie beispielsweise an, das Fahrrad für den Rest des Weges zu schieben, statt darauf zu beharren, dass Sie fahrtüchtig sind. Wenn Sie im Fall der Fälle unsicher sind, können Sie sich bei einem Anwalt zum Thema informieren, um Unklarheiten aus dem Weg zu räumen.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.