11. Februar 2016, 15:54 Uhr
Fahrerlaubnis Führerscheinentzug wegen Schwerhörigkeit nicht rechtens
Ein Führerscheinentzug nur aufgrund von Schwerhörigkeit des Fahrers ist nicht rechtens. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Neustadt im Fall eines 85-jährigen Mannes entschieden. Ihn war der Führerschein entzogen worden, weil er ein Hörgerät trug und nach Auffassung der Fahrerlaubnisbehörde kein ausreichendes Gutachten über seine Fahrtauglichkeit vorlegen konnte.
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Der 85-Jährige wollte bei der Behörde seinen alten Führerschein gegen eine neue Fahrerlaubnis austauschen lassen. Dabei fiel der Mitarbeiterin sein Hörgerät auf und sie vermutete, dass aufgrund seiner Schwerhörigkeit eine unzureichende Fahreignung vorliege. Deshalb verlangte sie ein ärztliches Attest über sein Hörvermögen, das er auch vorlegte. Die Mitarbeiterin forderte ihn daraufhin auf, ein weiteres Attest einzuholen, auf dem das Hörvermögen in Prozent angegeben sei. Auch dieser Aufforderung kam der Mann nach. Daraufhin verlangte die Mitarbeiterin aber ein Gutachten eines Arztes einer Begutachtungsstelle für Fahreignung. Als der Mann dieses nicht fristgerecht vorlegte, wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen.
Er klagte gegen den Führerscheinentzug und war vor dem Verwaltungsgericht Neustadt erfolgreich, das diesen Schritt für rechtswidrig erklärte (AZ 3 L 4/16.NW). Die Anordnung der Mitarbeiterin, ein Gutachten vorzulegen, sei unrechtmäßig gewesen, hieß es in der Begründung des Gerichts. Es habe keine konkreten Anhaltspunkte gegeben, die Zweifel an der Fahreignung des 85-Jährigen gerechtfertigt hätten. Nur dann sei eine solche Anordnung aber berechtigt. Schwerhörigkeit oder sogar Gehörlosigkeit seien nicht per se ein Mangel, der einen Führerscheinentzug rechtfertige. Das Gericht vermutete, dass die Mitarbeiterin der Behörde den Mann allein aufgrund seines Alters zu einer weiteren Untersuchung geschickt habe.
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