11. November 2021, 8:00 Uhr
Durchatmen In der Probezeit geblitzt: Ist der Führerschein jetzt weg?
Du bist noch in der Probezeit, warst ein wenig zu schnell unterwegs und ein Blitzer hat dich erwischt? Ist der Führerschein jetzt weg? Hier heißt es erst einmal: aufatmen! So schnell geht es nicht mit dem Verlust der Fahrerlaubnis. Je nach Schwere des Verstoßes können jedoch empfindliche Sanktionen warten. Welche das sind und worauf du achten solltest, liest du hier.
Als Fahranfänger unterwegs? Ein Verkehrs-Rechtsschutz lohnt sich. >>
Einmal bis 20 km/h zu schnell: Bußgeld, aber der Führerschein bleibt
Die Bußgelder für zu schnelles Fahren richten sich danach, um wie viele Stundenkilometer du zu schnell warst. Auch ist entscheidend, ob du innerorts oder außerorts unterwegs bist. Generell gilt für Fahranfänger: Warst du weniger als 21 km/h zu schnell, ist beim ersten Verstoß nicht gleich der Führerschein weg. Allerdings droht ein Bußgeld und in der Probezeit auch weitere Konsequenzen.
Das Straßenverkehrsgesetz unterscheidet zwischen sogenannten A- und B-Verstößen, wobei A-Verstöße schwerwiegender sind. Für Fahranfänger ist der Unterschied besonders relevant. Wer in der Probezeit erstmalig mit bis zu 20 km/h zu viel geblitzt wird, begeht einen B-Verstoß und hat bis auf ein Buß- beziehungsweise Verwarnungsgeld erst einmal nichts zu befürchten – auch dann nicht, wenn du innerorts geblitzt wurdest. In der Probezeit gelten dieselben Bußgeld-Tarife wie bei anderen Autofahrern auch.
Deutlich zu schnell unterwegs: Probezeit verlängert sich um zwei Jahre
Fährst du über 21 km/h zu schnell, begehst du einen A-Verstoß. Hierbei drohen in der Probezeit
- je nach Verstoß ein Bußgeld sowie gegebenenfalls Punkte in Flensburg und bei deutlich überhöhter Geschwindigkeit ein zeitlich begrenztes Fahrverbot,
- die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre
- und die Auflage, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, auch Nachschulung genannt.
Dasselbe gilt, wenn du dir innerhalb der Probezeit zweimal einen B-Verstoß leistest.
Die Bußgelder für eine Tempo-Überschreitung ab 21 km/h aufwärts können schon recht weh tun: Überschreitest du beispielsweise innerorts das Tempolimit um 30 km/h, sind bereits 180 Euro zu zahlen. Außerdem musst du dann zusätzlich mit einem Punkt in Flensburg rechnen.
Mehrmals in der Probezeit geblitzt: Entzug der Fahrerlaubnis droht
Wenn in der (verlängerten) Probezeit mehrere A-Verstöße zusammenkommen, rückt der Führerscheinentzug jedoch langsam näher. Sobald du zum zweiten Mal um mehr als 21 km/h zu schnell unterwegs warst, bekommst du neben Bußgeld, Punkten und gegebenenfalls dem Fahrverbot, die für den Verstoß fällig werden
- eine schriftliche Verwarnung
- und die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, was allerdings nicht verpflichtend ist.
Beim dritten A-Verstoß in der Probezeit wird es ernst: Jetzt musst du dich auf den Entzug deiner Fahrerlaubnis einstellen. Besonders ärgerlich hierbei ist, dass eine Führerscheinsperre zwischen sechs Monaten und fünf Jahren dauern kann. Du musst deinen Führerschein nach Ablauf der Sperre neu beantragen. Anschließend läuft die restliche Probezeit weiter.
Auch hier gilt: Aus zwei B-Verstößen wird ein A-Verstoß.
Grundsätzlich sollten du nicht nur während der Probezeit immer vorsichtig fahren, um sicher unterwegs zu sein und Ärger mit den Behörden zu vermeiden. Wann sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid lohnt und worauf du dabei achten solltest, liest du in diesem Streitlotse-Ratgeber.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.