Auotfahrerin schnallt sich an Gina Sanders, Fotolia

26. Mai 2015, 14:18 Uhr

Sicherheit geht vor Gurt­pflicht in Deutsch­land: Ist Anschnal­len immer Pflicht?

Das Anschnallen im Auto kann lebensrettend sein, doch gilt die Gurtpflicht in Deutschland immer oder gibt es Ausnahmen? Sind zum Beispiel Schwangere von der Gurtpflicht entbunden, wenn der Gurt am Bauch drückt? Diese und weitere Fragen, klärt der Streitlotse-Ratgeber.

Damit sie rechtlich nicht kurz angebunden sind - hier bekommen Sie Hilfe für den Ernstfall >>

Gurt­pflicht in Deutsch­land: Ausnahmen bei Schrittgeschwindigkeit

Wenn Sie sich im Auto nicht anschnallen und dabei erwischt werden, droht ein Bußgeld. Auf diese Weise soll das Risiko minimiert werden, im Falle eines Unfalls tödliche Verletzungen zu erleiden. Die Gurtpflicht in Deutschland ist in § 21a Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Es gibt jedoch Ausnahmen. Bei Fahrten in Schrittgeschwindigkeit – zum Beispiel wenn Sie einparken oder kurze Strecken rückwärts hinterlegen, besteht keine Gurtpflicht. Doch Vorsicht, beim Stop-and-Go-Fahren auf der Autobahn gilt die Ausnahme nicht mehr. Hier müssen Sie trotz Schrittgeschwindigkeit angeschnallt bleiben. Seien Sie mit dem Verkehrs-Rechtsschutz auf der sicheren Seite.

Befreiung von der Gurt­pflicht bei Haus-Haus-Verkehr

Und wie sieht es aus, wenn Sie mit Ihrem Auto nur 300 Meter zum Nachbarn zurücklegen möchten? Auch hier gilt ausnahmsweise: Fahren ohne Anschnallgurt erlaubt – sofern Sie nicht weiter als 500 Meter fahren. Der sogenannte Haus-zu-Haus-Verkehr erleichtert insbesondere Paket- und Briefzustellern das Autofahren, da sie sich nicht fortwährend an- und abschnallen müssen, wenn Sie lediglich einige Meter zurücklegen.

Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung befreit von der Gurtpflicht

In bestimmten Fällen, etwa medizinischen Besonderheiten, können Sie auch eine Ausnahmegenehmigung von der Straßenverkehrsbehörde erwirken. Hierfür benötigen Sie ein ärztliches Attest, das bescheinigt, warum Sie von der Anschnallpflicht befreit werden sollten. Stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde und führen Sie den Genehmigungsbescheid immer mit sich. Schwangerschaften werden normalerweise nicht als Ausnahme anerkannt. Der Gurt mag zwar unangenehm am Bauch drücken, doch überwiegt das Risiko, bei einem Unfall schwere Verletzungen zu erleiden. Im Streitfall kann Ihnen eine Rechtsschutzversicherung helfen.

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