4. Februar 2016, 10:58 Uhr
Klassische Automobile H-Kennzeichen: So läuft die Zulassung als Oldtimer
Wenn Sie für Ihr altes Fahrzeug eine Zulassung als Oldtimer anstreben, ist das H-Kennzeichen eine der beliebtesten Möglichkeiten, denn es bietet dem Fahrzeughalter viele Vorteile. Mit diesem Kennzeichen müssen Sie jedoch auch rechtliche Einschränkungen beachten.
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Zulassung mit H-Kennzeichen: Die Bedingungen
Das H-Kennzeichen ähnelt optisch dem normalen Autokennzeichen, trägt aber ergänzend dazu am rechten Rand als Abschluss der Zahlenreihe den Buchstaben H, der für "historisch" steht. Der Vorteil für den Fahrzeughalter: Für Oldtimer mit diesem Kennzeichen gilt ein pauschaler Steuersatz von jährlich rund 192 Euro für Pkw und Lkw oder rund 46 Euro für Zweiräder. Auch die Kfz-Versicherung für Oldtimer ist in der Regel relativ günstig.
Um von diesen Vorteilen zu profitieren, muss das Fahrzeug allerdings mindestens 30 Jahre alt, gut erhalten und noch weitgehend im Originalzustand sein. Untypische Umbauten sind nicht zulässig. Es muss außerdem gemäß § 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen". Ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder ein Prüfer, etwa vom TÜV, muss vor der Oldtimer-Zulassung mit einem Gutachten bestätigen, dass diese Bedingungen erfüllt sind.
H-Kennzeichen: Das ist erlaubt, das ist verboten
Die Oldtimer-Zulassung mit dem H-Kennzeichen erlaubt es dem Fahrer, Umweltzonen zu befahren. Ein Katalysator muss nicht eingebaut werden. Auch Fahrten ins Ausland sind erlaubt. Nicht gestattet ist hingegen eine gewerbliche Vermietung des Fahrzeugs, bei Lkws auch nicht die gewerbliche Nutzung. Das H-Kennzeichen darf nicht mit einem Saisonkennzeichen kombiniert werden. Bei einigen Kfz-Versicherungen, die für Autos mit H-Kennzeichen günstige Tarife anbieten, darf zudem nur eine bestimmte Kilometerzahl pro Jahr gefahren werden.
Oldtimer-Zulassung: Das benötigen Sie
Zur Oldtimer-Zulassung müssen Sie neben den üblichen Unterlagen – Personalausweis, Bestätigung über die Kfz-Versicherung, Nachweis über die Hauptuntersuchung – auch das Oldtimer-Gutachten in die Kfz-Zulassungsstelle mitbringen. Außerdem müssen Sie, sofern vorhanden, das bisherige Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II dabeihaben. Einige Zulassungsstellen bieten an, das H-Kennzeichen im Interesse der historischen Optik nach der alten Schriftnorm DIN 1451 prägen zu lassen, die bis ins Jahr 2000 galt. Hierfür müssen Sie allerdings mit zusätzlichen Bearbeitungsgebühren rechnen.
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