6. Mai 2016, 10:24 Uhr
Ein- und Ausladen Halteverbotszone einrichten: Das ist beim Umzug erlaubt
Wenn Sie eine Halteverbotszone einrichten, ersparen Sie sich beim Umzug viel Ärger. Damit ist Ihnen nämlich ein Parkplatz vor der Tür sicher und Sie können bequem ein- und ausladen. Lesen Sie, was Sie beim Halteverbot für den Umzug beachten müssen.
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Halteverbotszone einrichten: So gehen Sie vor
Wenn Sie Ihren Umzug mit einem Umzugsunternehmen planen, wird dieses in vielen Fällen auch eine Halteverbotszone einrichten. Sie sollten aber rechtzeitig nachfragen, ob das zum Leistungsumfang gehört, und sich andernfalls selbst darum kümmern. Wenn Sie ein Halteverbot für den Umzug benötigen, wenden Sie sich je nach Gemeinde etwa an das Straßenverkehrsamt, das Ortsamt oder das Landratsamt – wer zuständig ist, können Sie bei der Verwaltung erfragen. Am besten kümmern Sie sich bereits 14 Tage vor dem Umzug darum, da die mobilen Halteverbotsschilder in der Regel 72 Stunden vorher aufgestellt werden müssen.
In Ihrem Antrag müssen Sie unter anderem den gewünschten Zeitraum und den benötigten Platz in Metern angeben. Rechnen Sie dabei großzügig, sodass genügend Platz zum Rangieren sowie zum Ein- und Ausladen bleibt. Bei sehr schmalen Straßen, zum Beispiel bei Gassen in historischen Altstädten, ist oft ein beidseitiges Halteverbot nötig. In der Regel können Sie entscheiden, ob Sie sich mit der Genehmigung selbst um das Aufstellen der Schilder kümmern wollen oder eine Firma damit beauftragen.
Was tun, wenn die Halteverbotszone ignoriert wird?
Natürlich kann es passieren, dass Sie ein Halteverbot für den Umzug einrichten lassen und dann trotzdem jemand dort parkt. In einem solchen Fall können Sie sich aber an die Polizei oder das Ordnungsamt wenden, wenn Sie über eine behördliche Genehmigung verfügen. Im äußersten Fall wird der störende Wagen abgeschleppt und Sie können den Umzug in Ruhe fortsetzen.
Halteverbot beim Umzug nicht improvisieren
Sie sollten davon absehen, selbst ein provisorisches "Halteverbot" für Ihren Umzug zu errichten, indem Sie zum Beispiel Kisten in eine freie Parklücke stellen oder eine Schnur spannen. Dabei haben Sie nicht nur keine Sicherheit, dass die Anwohner sich daran halten, Sie nehmen damit auch einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b Strafgesetzbuch (StGB) vor, indem Sie ein Hindernis bereiten. Dabei handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Darüber hinaus können Sie haftbar gemacht werden, wenn Sie eine improvisierte "Halteverbotszone" einrichten und jemand sich dadurch verletzt.
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