Handy am Steuer: Bußgeld und weitere mögliche Strafen © istock.com/nd3000

14. Oktober 2021, 8:15 Uhr

Achtung, das wird teuer Handy am Steuer: Bußgeld und weitere mögliche Strafen

Du fährst gerade mit dem Auto, dein Handy klingelt und du berührst nur kurz den Bildschirm, um den Anruf wegzudrücken. Das reicht schon für ein dickes Bußgeld, falls du dabei erwischt wirst. Das Handy am Steuer in der Hand zu halten oder es anderweitig während der Fahrt zu nutzen, kann dir außerdem Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot einbringen. Die Rechtslage.Alle Informationen zur Verkehrsrechtsschutzversicherung von ADVOCARD

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Strafe bei Han­dy­nut­zung am Steuer: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot

Autofahrer, die ihr Handy am Steuer in verbotener Weise nutzen, müssen sich auf folgende Sanktionen einstellen:

  • Tele­fo­nie­ren oder andere verbotene Gerä­te­nut­zung am Steuer: Bußgeld 100 Euro, außerdem ein Punkt in Flensburg.
  • Gefährdet man dadurch andere, erhöht sich das Bußgeld auf 150 Euro, es gibt zwei Punkte und einen Monat Fahr­ver­bot.
  • Bei Sach­be­schä­di­gung beträgt das Bußgeld 200 Euro, außerdem gibt es zwei Punkte und einen Monat Fahr­ver­bot.

Bei einem Unfall hast du zudem in einem potenziellen Rechtsstreit schlechte Karten, wenn du dein Handy am Steuer zur entsprechenden Zeit widerrechtlich genutzt hast – auch wenn jemand anders den Unfall verursacht hat. Unter Umständen haftest du mit.

Für Fahranfänger in der Probezeit gilt:

  • Bußgelder und Punkte werden wie oben beschrie­ben verhängt, wenn ver­bo­te­ner­wei­se ein Handy am Steuer genutzt wird.
  • Außerdem ist das ein Klasse-A-Verstoß. Die Folge: Die Probezeit ver­län­gert sich um zwei weitere Jahre. Zusätz­lich wird die Teilnahme an einem Auf­bau­se­mi­nar fällig.

Wer in der verlängerten Probezeit zum zweiten Mal mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss neben Bußgeld und Punkten mit einer Verwarnung rechnen und erhält die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Bei nochmaligem Verstoß folgt in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis.

 

Was fällt alles unter verbotene Han­dy­nut­zung am Steuer?

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Thema Handy am Steuer regeln § 23 Absatz 1a und 1b Straßenverkehrsordnung (StVO). Die meisten Autofahrer wissen: Während man selbst fährt, darf man nicht das Handy zum Telefonieren ans Ohr halten, im Internet surfen oder eine Textnachricht tippen. Denn das lenkt vom Verkehrsgeschehen ab und kann schnell zu Unfällen führen.

Wichtig zu wissen: Jede Nutzung des Handys oder Smartphones ist am Steuer verboten, wenn du das Gerät dafür in die Hand nehmen musst.

  • Das umfasst schon das bloße Weg­drü­cken eines Anrufs. So hat es das Ober­lan­des­ge­richt Köln 2012 ent­schie­den (AZ III-1 RBs 39/12).
  • Auch das Ablesen der Uhrzeit gilt als wider­recht­li­che Nutzung des Handys, wenn du es dafür während der Fahrt in die Hand nimmst.
Frau telefoniert mit dem Handy während der Fahrt

© istock.com/dragana911

Das Smartphone zwischen Ohr und Schulter zu klemmen, um “freihändig” während der Fahrt telefonieren zu können, ist übrigens keine regelkonforme Alternative. Auch wenn das Gerät dabei nicht in der Hand gehalten wird, birgt eine solche Körperhaltung am Steuer Gefahren und das Verhalten kann geahndet werden. So entschied 2020 das Oberlandesgericht Köln (AZ Az. III-1 RBs 347/20).

Das Nutzungsverbot während der Fahrt schließt gemäß § 23 StVO neben Handys auch andere Geräte ein, die “der Kommunikation, Information oder Organisation” dienen. Also zum Beispiel auch Tablets, Laptops, MP3-Player und Smartwatches. Aber: Head-up-Displays, die für fahrt- oder verkehrsbezogene Infos benutzt werden, sind davon ausgenommen.

 

Ausnahmen: Wann ist das Handy am Steuer erlaubt?

Erlaubt ist das Telefonieren am Steuer über eine Freisprecheinrichtung, wenn das Handy dabei nicht in der Hand gehalten wird. Letzteres kann entscheidend sein: 2019 bestätigte das Kammergericht Berlin die Bußgeldanordnung gegen einen Autofahrer, der zwar über die Freisprecheinrichtung telefoniert, aber sein heiß gelaufenes Handy dabei mit der Hand vor die Kühlung gehalten hatte, sodass er einhändig fahren musste (AZ 3 Ws (B) 50/19).

Gestattet ist auch ein kurzer Blick – maximal eine Sekunde – aufs Smartphone, wenn das Gerät in einer Halterung in Blickrichtung steckt und es du dafür nicht in die Hand nehmen musst.

Wenn du noch am Steuer sitzt, aber der Motor nicht mehr läuft, darfst du dein Handy ebenfalls benutzen. Also beispielsweise, wenn sich in einem Stau wirklich nichts mehr bewegt. Für Rechtsstreitigkeiten sorgte in den letzten Jahren zuweilen aber die Frage: Wann ist der Motor wirklich „aus“ und die Handynutzung somit erlaubt? Die Antwort: Der Motor ist nur aus, wenn der Fahrer ihn aktiv abgestellt hat. Also nicht, wenn lediglich die Start-Stopp-Automatik aktiv wird, etwa an einer roten Ampel. Hierzu hat der Gesetzgeber die Vorschriften vor einigen Jahren konkretisiert und in § 23 Absatz 1b StVO festgehalten.

Wer am Steuer während der Fahrt ein Handy nur kurz in die Hand nimmt, um es woanders hinzulegen oder einem Mitfahrer zu reichen, begeht in der Regel ebenfalls keine Ordnungswidrigkeit. So haben zuletzt mehrere Gerichte entschieden. Es bleibt jedoch ein schmaler Grat: Sobald der Fahrer selbst dabei nur einen Blick aufs Display wirft, handelt es sich schon wieder um verbotene Handynutzung am Steuer.

Nahaufnahme von einem Handy, das während der fahrt zur Navigation genutzt wird

© istock.com/PeopleImages

 

Mit Handy am Steuer geblitzt: Wird das doppelt teuer?

Wenn du zu schnell fährst und gleichzeitig telefonierst, begehst du zwei Ordnungswidrigkeiten auf einmal. In Bezug auf die Strafe kommt es dann darauf an, ob die Behörden beides in sogenannter Tateinheit sehen. Das ist möglich, wenn mehrere Verstöße zur selben Zeit am selben Ort durch dieselbe Person begangen wurden. In dem Fall kann das niedrigere Bußgeld entfallen.

Erkennen die Behörden aber zwei unabhängig voneinander begangene Verstöße (Tatmehrheit), wird das Bußgeld für jeden einzeln fällig. Punkte und mögliche Fahrverbote kommen hinzu.

 

Bußgeld wegen Han­dy­nut­zung: Einspruch und Beweispflicht

Wie oben bereits angesprochen, kommt es in der Frage, ob verbotene Handynutzung am Steuer vorliegt, oft auf Kleinigkeiten an. Manchmal steht Aussage gegen Aussage: Der Fahrer ist fest der Meinung, nichts Verbotenes getan zu haben, aber die Behörden sehen das anders.

Hier ist entscheidend, welche Beweise für das behauptete Fehlverhalten vorliegen und wie aussagekräftig sie sind. Wurde ein Fahrer zum Beispiel mit dem Handy am Steuer geblitzt, ist ein Fotobeweis da. Dann muss er die Vorwürfe mit glaubhaften Argumenten widerlegen können, was in der Regel nicht ganz einfach wird. Gibt es aber keinen solchen Beweis, steigen oft die Chancen, das Bußgeld abzuwehren, indem du Einspruch dagegen einlegst.

Du wurdest mit dem Handy am Steuer erwischt und sollst ein Bußgeld zahlen? Ob es sich lohnt, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen, kann dir ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sagen.

 

FAZIT
  • Die Nutzung des Handys oder Smart­phones ist am Steuer während der Fahrt verboten, wenn du das Gerät dafür in die Hand nehmen musst.
  • Erlaubt ist das Tele­fo­nie­ren über eine Frei­sprech­ein­rich­tung oder ein kurzer Blick auf das in einer Halterung steckende Smart­phone, wenn das Telefon dabei nicht in die Hand genommen wird.
  • Ist der Motor aus, darf das Handy am Steuer genutzt werden. Eine Abschal­tung durch die Start-Stopp-Automatik zählt aber nicht.
  • Wer ver­bots­wid­rig ein Handy am Steuer nutzt, zahlt min­des­tens 100 Euro Bußgeld und erhält einen Punkt in Flensburg. Für Fahr­an­fän­ger ist dies ein Klasse-A-Verstoß.
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