Parken auf dem Gehweg: Regeln und Bußgelder © Fotolia/B.Wylezich

27. Oktober 2021, 9:00 Uhr

Achtung, das wird teuer Parken auf dem Gehweg: Regeln und Bußgelder

Der Gehweg ist nur für Fußgänger bestimmt. Entsprechend ist das Parken für Auto, Motorrad und Co. dort verboten – es sei denn, ein Verkehrszeichen erlaubt es ausdrücklich. Welche Bußgelder drohen, wenn du die Regeln nicht beachtet hast, liest du hier.Alle Informationen zur Verkehrsrechtsschutzversicherung von ADVOCARD

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Parken auf einem Bür­ger­steig oder Radweg: Diese Bußgelder drohen

Fußgänger – insbesondere Kinder, Ältere und Gehbehinderte – sind einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt, wenn sie sich den Platz im öffentlichen Verkehrsraum mit Fahrzeugen teilen müssen. Bürgersteige sollen sie schützen. Deshalb drohen für falsches Parken auf dem Gehweg Bußgelder und gegebenenfalls Punkte im Flensburger Fahreignungsregister.

Auch vor dem eigenen Haus darf man nicht auf dem Gehweg parken, wenn das nicht ausdrücklich durch ein Verkehrszeichen erlaubt ist.

Der 2021 aktualisierte Bußgeldkatalog bestimmt für das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen:

  • Das Bußgeld beträgt min­des­tens 55 Euro, hinzu kommt ein Punkt ...
  • mit zusätz­li­cher Behin­de­rung anderer Ver­kehrs­teil­neh­mer bzw. länger als eine Stunde: 70 Euro und ein Punkt
  • mit Gefähr­dung bzw. länger als eine Stunde mit Behin­de­rung: 80 Euro und ein Punkt
  • mit Sach­be­schä­di­gung: 100 Euro und ein Punkt

Du hast einen Bußgeldbescheid fürs Parken auf dem Gehweg erhalten und möchtest dagegen Einspruch einlegen? Hier erfährst du, was du tun musst. >>

 

Ver­kehrs­zei­chen 315: Dieses Schild erlaubt das Parken auf dem Gehweg

Das Parken auf Gehwegen kann in Verbindung mit dem Verkehrszeichen 315 erlaubt sein. Das rechteckige blaue Schild zeigt ein weißes P und das Piktogramm eines parkenden Autos. Hier darfst du auf dem Gehweg parken, allerdings …

  • … nur, wenn das zulässige Gesamt­ge­wicht deines Fahrzeugs 2,8 Tonnen nicht über­schrei­tet. Bei größeren und schwe­re­ren Pkw, etwa einem SUV, wird es oft eng – ein Blick in die Fahr­zeug­pa­pie­re ist zu empfehlen. Liegt das zulässige Gesamt­ge­wicht deines Fahrzeugs über 2,8 Tonnen, darfst du trotz Ver­kehrs­zei­chen 315 nicht auf dem Gehweg parken.
  • nicht über Gul­ly­de­ckeln oder anderen Ver­schlüs­sen, die im Notfall erreich­bar sein müssen.

Das Verkehrszeichen 315 zeigt außerdem an, wo und wie genau geparkt werden darf. In den meisten Fällen darfst du nur “halb” auf dem Gehweg stehen, also nur mit den zwei rechten oder den zwei linken Rädern. Wichtig: Fußgänger müssen den Gehweg weiterhin ungehindert passieren können – auch Personen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen.

Hältst du dich nicht an diese Vorgaben und wirst dabei erwischt, dann musst du ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen.

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