27. Oktober 2021, 9:00 Uhr
Achtung, das wird teuer Parken auf dem Gehweg: Regeln und Bußgelder
Der Gehweg ist nur für Fußgänger bestimmt. Entsprechend ist das Parken für Auto, Motorrad und Co. dort verboten – es sei denn, ein Verkehrszeichen erlaubt es ausdrücklich. Welche Bußgelder drohen, wenn du die Regeln nicht beachtet hast, liest du hier.
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Parken auf einem Bürgersteig oder Radweg: Diese Bußgelder drohen
Fußgänger – insbesondere Kinder, Ältere und Gehbehinderte – sind einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt, wenn sie sich den Platz im öffentlichen Verkehrsraum mit Fahrzeugen teilen müssen. Bürgersteige sollen sie schützen. Deshalb drohen für falsches Parken auf dem Gehweg Bußgelder und gegebenenfalls Punkte im Flensburger Fahreignungsregister.
Auch vor dem eigenen Haus darf man nicht auf dem Gehweg parken, wenn das nicht ausdrücklich durch ein Verkehrszeichen erlaubt ist.
Der 2021 aktualisierte Bußgeldkatalog bestimmt für das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen:
- Das Bußgeld beträgt mindestens 55 Euro, hinzu kommt ein Punkt ...
- mit zusätzlicher Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer bzw. länger als eine Stunde: 70 Euro und ein Punkt
- mit Gefährdung bzw. länger als eine Stunde mit Behinderung: 80 Euro und ein Punkt
- mit Sachbeschädigung: 100 Euro und ein Punkt
Du hast einen Bußgeldbescheid fürs Parken auf dem Gehweg erhalten und möchtest dagegen Einspruch einlegen? Hier erfährst du, was du tun musst. >>
Verkehrszeichen 315: Dieses Schild erlaubt das Parken auf dem Gehweg
Das Parken auf Gehwegen kann in Verbindung mit dem Verkehrszeichen 315 erlaubt sein. Das rechteckige blaue Schild zeigt ein weißes P und das Piktogramm eines parkenden Autos. Hier darfst du auf dem Gehweg parken, allerdings …
- … nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht deines Fahrzeugs 2,8 Tonnen nicht überschreitet. Bei größeren und schwereren Pkw, etwa einem SUV, wird es oft eng – ein Blick in die Fahrzeugpapiere ist zu empfehlen. Liegt das zulässige Gesamtgewicht deines Fahrzeugs über 2,8 Tonnen, darfst du trotz Verkehrszeichen 315 nicht auf dem Gehweg parken.
- … nicht über Gullydeckeln oder anderen Verschlüssen, die im Notfall erreichbar sein müssen.
Das Verkehrszeichen 315 zeigt außerdem an, wo und wie genau geparkt werden darf. In den meisten Fällen darfst du nur “halb” auf dem Gehweg stehen, also nur mit den zwei rechten oder den zwei linken Rädern. Wichtig: Fußgänger müssen den Gehweg weiterhin ungehindert passieren können – auch Personen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen.
Hältst du dich nicht an diese Vorgaben und wirst dabei erwischt, dann musst du ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.