13. Februar 2015, 11:42 Uhr
Nur in Ausnahmen erlaubt Ist rechts überholen immer verboten?
"Es ist links zu überholen." So heißt es in §5 Abs. 1 StVO. Wenn Sie auf deutschen Straßen rechts überholen, verstoßen Sie also gegen die Straßenverkehrsordnung – immer? Nein, denn in gewissen Situationen ist das Rechtsüberholen erlaubt. Damit es nicht zu Streit mit der Polizei kommt, sollten Sie wissen, in welchen Ausnahmesituationen das Überholen auf der rechten Spur erlaubt ist.
Rechts überholen: in diesen Situationen erlaubt
Nach deutschem Verkehrsrecht führt das widerrechtliche Überholen auf der rechten Fahrbahn zu teils empfindlichen Strafen. Es gibt jedoch einige Verkehrssituationen, in denen Sie rechts überholen dürfen. Hier finden Sie eine Übersicht:
- wenn mehrere Fahrstreifen innerhalb einer geschlossenen Ortschaft für eine Richtung markiert sind und das überholende Fahrzeug das Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreitet
- vor Ampeln beziehungsweise Lichtzeichen
- wenn nebeneinander angebrachte Pfeile in verschiedene Richtungen weisen
- wenn ein Fahrzeug links blinkt und sich bereits für das Linksabbiegen eingeordnet hat
- wenn eine Straßenbahn überholt wird
- bei Stau, Fahrzeugschlangen oder stockendem Verkehr. Es gilt dabei: Wird links höchstens 60 km/h gefahren, darf rechts mit maximal 20 km/h mehr überholt werden
- im Bereich eines Autobahnkreuzes, vorausgesetzt es sind Breitstreifen und Richtungstafeln vorhanden
- auf dem Beschleunigungsstreifen einer Autobahn, jedoch nicht auf dem Verzögerungsstreifen
Mögliche Strafen beim widerrechtlichen Rechtsüberholen
Wenn Sie in einer unerlaubten Situation rechts überholen und erwischt, müssen Sie Bußgeld zahlen und unter Umständen sogar mit Punkten in Flensburg rechnen. Laut Bußgeldkatalog kostet Sie das Rechtsüberholen innerorts 30 Euro, mit Sachbeschädigung 35 Euro. Außerorts können Sie mit 100 Euro, bei Gefährdung anderer mit 120 Euro und bei Sachbeschädigung mit 145 Euro rechnen. Außerdem zieht das unerlaubte Rechtsüberholen außerorts stets einen Punkt in Flensburg nach sich.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.