11. Juli 2016, 14:46 Uhr
Nummernschild fehlt Kennzeichen verloren: Tipps für das Behelfskennzeichen
Wenn Sie Ihr Auto-Kennzeichen verloren haben oder es gestohlen wurde, können Sie mit einem Behelfskennzeichen reagieren. Das ist aber nur eine Notlösung für sehr kurze Zeit. Grundsätzlich sollten Sie den Verlust möglichst schnell melden und sich sofort um Ersatz kümmern, wenn Sie Ihr Nummernschild verloren haben.
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Nummernschild verloren: Behelfskennzeichen anbringen
Wenn Sie ohne Kennzeichen unterwegs sind, wird ein Bußgeld von 60 Euro fällig. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihr Kennzeichen verloren haben oder es gestohlen wurde. Ein handgeschriebenes Behelfskennzeichen aus Pappe bietet zwar keinen vollwertigen Ersatz, kann aber im Falle einer Kontrolle zeigen, dass Sie nicht absichtlich das Nummernschild entfernt haben, um nicht identifizierbar zu sein. Die Polizei hat einen Ermessensspielraum und kann bei einem Behelfskennzeichen und einer glaubwürdigen Erklärung auch auf das Bußgeld verzichten.
Kennzeichen verloren: Meldung bei Polizei und Versicherung
Besonders wenn das Nummernschild gestohlen wurde, sollten Sie dies schnell bei der Polizei melden. Wenn mit dem Kennzeichen nämlich eine Straftat begangen wird, können Sie sonst in Schwierigkeiten geraten. Für die Meldung benötigen Sie Ihren Personalausweis und die Zulassungsbescheinigung I (früher: Fahrzeugschein). Bei der Polizei erhalten Sie eine Bescheinigung, mit der Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle neue Schilder beantragen können. Die Meldung bei der Polizei sollte auch dann erfolgen, wenn nur eines der Kennzeichen fehlt. Auch Ihre Kfz-Versicherung sollten Sie informieren, wenn Sie einen Diebstahl vermuten. Andernfalls könnte bei einem Unfall mit den gestohlenen Kennzeichen der Schaden über Ihre Versicherung abgewickelt werden, obwohl Sie nichts damit zu tun haben.
Nummernschild verloren: Direkt zur Zulassungsstelle
Wenn Sie sicher sind, dass es sich nicht um einen Diebstahl handelt, sondern Sie bei der Fahrt das Nummernschild verloren haben, können Sie auch bei der Zulassungsstelle eine eidesstattliche Versicherung abgeben und damit direkt die neuen Kennzeichen erhalten. Dafür benötigen Sie – wie bei einer Anmeldung – beide Teile der Zulassungsbescheinigung und den Nachweis der letzten Hauptuntersuchung. Falls vorhanden, sollten Sie auch das zweite Kennzeichen mitbringen. Sie erhalten aber immer eine neue Kombination, da Ihr bisheriges Kennzeichen für mehrere Jahre gesperrt wird.
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