24. November 2014, 10:24 Uhr
Gesetzesänderung Kurzzeitkennzeichen: Regeln sollen ab 2015 verschärft werden
Das Bundesverkehrsministerium hat einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der die Verwendung von Kurzzeitkennzeichen massiv einschränken könnte. Wird die Gesetzesänderung wie geplant zum 1. April 2015 durchgesetzt, gelten die vorübergehenden Kennzeichen nur noch für Fahrzeuge mit gültiger Hauptuntersuchung, berichtet der "Spiegel". Fahrten zur Prüfungsstelle oder Werkstatt sollen von der verschärften Regelung ausgenommen sein.
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Als Grund für die geplante Gesetzesänderung führt das Bundesverkehrsministerium auf Nachfrage des Magazins die Bekämpfung des Missbrauchs von Kurzzeitkennzeichen an – die Nutzung verkehrsuntauglicher und umweltschädlicher Fahrzeuge kann nicht nur den Fahrer, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Durch die Einschränkungen soll sichergestellt werden, dass nur sichere Fahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs sind. Die Polizei darf bei Verkehrskontrollen jedes Gefährt mit einem Kurzzeitkennzeichen bei Verdacht auf Missbrauch anhalten. Kommt es zu Schwierigkeiten, kann Ihnen eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung weiterhelfen.
Bislang können Kurzzeitkennzeichen durch eine schriftliche Bestätigung, dass das entsprechende Fahrzeug verkehrssicher sei, beantragt werden. Mit dem gelb-weißen Kennzeichen dürfen Fahrzeuge nach deutschem Zulassungsrecht auch ohne gültige Hauptuntersuchung nach § 47a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung fünf Tage lang auf deutschen Straßen bewegt werden. Die relativ problemlose Vergabe von Kurzzeitkennzeichen ist besonders für Gebrauchtwagenkäufer oder Autoschrauber wichtig, denn Probefahrten und Überführungsfahrten stellen so keinerlei Problem dar. Auch Oldtimer-Sammler profitieren von den bis dato geltenden Regelungen. Gegen die anstehende Gesetzesänderung wurden schon verschiedene Petitionen gestartet, um eine Verschärfung der Gesetzeslage zu verhindern.
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