14. Oktober 2016, 7:28 Uhr
Gefährliches Fahrverhalten Lichthupe: Ab wann ist es Nötigung?
Ein anderer Autofahrer fährt dicht auf und zeigt Ihnen mit der Lichthupe an, dass Sie den Weg frei machen sollen: Das ist nicht nur gefährlich, sondern kann unter Umständen sogar eine Nötigung darstellen. Die Lichthupe darf nur in bestimmten Fällen und nie ohne triftigen Grund eingesetzt werden.
Auch in unübersichtlichen Situationen: Ein Verkehrs-Rechtsschutz lässt Sie nicht im Stich. >>
Dazu dient die Lichthupe
Die Lichthupe, also das kurzzeitige Einschalten des Fernlichts, ist gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Warnzeichen. § 5 StVO erlaubt es, das Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften durch "kurze Schall- oder Leuchtzeichen" anzukündigen. Das schließt auch die Erlaubnis ein, in solchen Situationen die Lichthupe zu betätigen, vorausgesetzt, entgegenkommende Fahrer werden durch sie nicht geblendet. Sie darf auch eingesetzt werden, um vor Gefahren zu warnen.
Lichthupe und Drängeln: Das kann Nötigung sein
Der missbräuchliche Einsatz der Lichthupe an sich ist zunächst eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Im Zusammenspiel mit unangepasster Geschwindigkeit und Missachtung des Sicherheitsabstandes kann ihr Einsatz aber auch als Nötigung gewertet werden. Beispiel: Sie überholen auf der Autobahn einen Lastwagen. Während Sie sich noch auf der Überholspur befinden, rast von hinten ein anderes Auto heran und fährt dicht auf. Der Fahrer hupt, drängelt und betätigt auch die Lichthupe. Fühlen Sie sich durch dieses Verhalten stark unter Druck gesetzt oder zu riskanten Fahrmanövern gedrängt, kann durchaus eine Nötigung vorliegen. Sie ist ein Vergehen gemäß § 240 Strafgesetzbuch (StGB). Bleiben Sie in diesem Fall trotzdem möglichst ruhig und verlassen Sie die Spur erst, wenn es wirklich sicher ist.
Für eine Strafanzeige bei der Polizei sollten Sie sich das Kennzeichen merken, nach Möglichkeit auch das Aussehen des Fahrers. Notieren Sie auch Datum, Uhrzeit und Ort. Diese Angaben helfen der Polizei bei den Ermittlungen.
Lichthupe als Gruß oder Blitzer-Warnung verboten
Viele Autofahrer pflegen einen recht lockeren Umgang mit der Lichthupe und setzen sie beispielsweise als Gruß ein. Dies stellt jedoch einen Missbrauch des Warnzeichens und damit eine Ordnungswidrigkeit dar. Gleiches gilt, wenn Sie so einem anderen Fahrer in guter Absicht anzeigen, dass Sie ihm Vorfahrt gewähren. Entgegenkommende Fahrer mit der Lichthupe vor einer Geschwindigkeitskontrolle zu warnen, ist ebenfalls verboten.
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