LKW auf Landstraße im Sonnenuntergang © iStock.com/Milos-Muller

12. Februar 2025, 14:55 Uhr

Achtung; das wird teuer Lkw-Füh­rer­schein ver­län­gern: Wichtiges zu Fristen und Unterlagen

Ein Lkw-Führerschein ist nicht unbegrenzt gültig – alle fünf Jahre muss er verlängert werden. Wer zu spät handelt, darf nicht mehr fahren und riskiert Probleme im Beruf. Damit das nicht passiert, erfährst du hier, was du für eine reibungslose Verlängerung beachten musst.

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Lkw-Füh­rer­schein ver­län­gern: Alle fünf Jahre

Mit einem herkömmlichen Pkw-Führerschein Klasse B darfst du nicht einfach einen Lkw steuern – dafür sind gesonderte Führerscheine inklusive Pflichtstunden erforderlich. In § 23 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist festgelegt, dass die Inhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE ihre Fahrerlaubnis alle fünf Jahre verlängern lassen müssen.

Dabei sind Lkw-Führerscheine der Klassen C1 und C1E für Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von 3.500 bis 7.500 Kilogramm nur eingeschränkt verlängerungspflichtig: Diese Führerscheine sind grundsätzlich bis zum 50. Lebensjahr des Inhabers gültig.

Danach müssen sie wie die Fahrerlaubnisse für die anderen Lkw-Klassen C und CE und die Busführerscheine D1, D1E, D und DE alle fünf Jahre verlängert werden, sonst verlieren sie ihre Gültigkeit.

Gut zu wissen: Die Bearbeitung dauert meist einige Wochen, deshalb solltest du den Verlängerungsantrag frühzeitig stellen – idealerweise mindestens drei Monate vor Ablauf deines Lkw-Führerscheins. Das gibt dir genug Zeit für die notwendigen Untersuchungen und die Bearbeitung durch die Behörde.

Übrigens: Auch andere Führerscheine laufen ab – allerdings mit großzügigeren Fristen. Mehr dazu erklärt dir dieser Beitrag.

Info

Not­wen­di­ge Dokumente für die Lkw-Führerscheinverlängerung

Für die Verlängerung des Lkw-Führerscheins brauchst du folgende Unterlagen:

  • Gültiger Per­so­nal­aus­weis oder Reisepass
  • Bis­he­ri­ger Führerschein
  • Aktuelles bio­me­tri­sches Passfoto
  • Ärztliche Beschei­ni­gung über die gesund­heit­li­che Eignung
  • Seh­test­be­schei­ni­gung von einem Augenarzt oder Optiker
  • Bei gewerb­li­chen Fahrern: Nachweis über die absol­vier­te Berufskraftfahrer-Weiterbildung

Lkw-Füh­rer­schein: Medi­zi­ni­sche Unter­su­chung und Sehtest

Mit regelmäßigen Gesundheitsprüfungen soll sichergestellt werden, dass Lkw-Fahrer weiterhin körperlich und geistig dazu in der Lage sind, ein schweres Fahrzeug sicher zu führen.

Die ärztliche Untersuchung umfasst eine allgemeine Gesundheitsprüfung, in der beispielsweise der Blutdruck, das Reaktionsvermögen sowie die körperliche Belastbarkeit getestet werden. Die Bescheinigung hierrüber kann der Hausarzt, ein Betriebsarzt oder eine Institution wie der TÜV ausstellen.

Zusätzlich ist ein Sehtest erforderlich, um die Sehschärfe sowie das Gesichtsfeld zu prüfen. Auch eine Untersuchung der Farbwahrnehmung kann verlangt werden. Der Test kann vom Augenarzt aber auch von sogenannten Begutachtungsstellen für Fahreignung durchgeführt werden. Dazu zählen:

  • das Gesund­heits­amt
  • Ärzte mit den Zusatz­be­zeich­nun­gen „Arbeits­me­di­zin“ oder „Betriebs­me­di­zin“
  • andere Ärzte der öffent­li­chen Verwaltung

Die ausgestellten Bescheinigungen müssen beim Verlängerungsantrag eingereicht werden.

Eine junge Frau sitzt auf dem Fahrersitz eines Lkw und hält einen Stift und Mappen in der Hand
© iStock.com/bluecinema

Wei­ter­bil­dungs­pflicht: Zusätz­li­che Qua­li­fi­ka­tio­nen für Berufskraftfahrer

Wenn du deinen Lkw-Führerschein gewerblich nutzt, reicht die Verlängerung allein nicht aus – du musst zusätzlich eine Berufskraftfahrer-Weiterbildung absolvieren. Diese ist durch das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) vorgeschrieben und wird durch die Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachgewiesen. Ohne diesen Nachweis darfst du keine gewerblichen Transporte durchführen.

Die Kosten für die Weiterbildung variieren je nach Anbieter, liegen aber meist zwischen 300 und 600 Euro.

Lkw-Füh­rer­schein ver­län­gern: Wo beantragen?

Den Antrag auf Verlängerung stellst du bei der Fahrerlaubnisbehörde deines Wohnorts. In manchen Regionen ist auch eine Online-Beantragung möglich. Die Kosten für die Verlängerung des Lkw-Führerscheins setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen:

  • Ver­wal­tungs­ge­bühr der Behörde: ca. 45 Euro
  • Ärztliche Unter­su­chung: ca. 50 - 100 Euro
  • Sehtest: ca. 25 - 50 Euro

Dazu kommen die Kosten für die Berufskraftfahrer-Weiterbildung, falls erforderlich.

Lkw-Füh­rer­schein abge­lau­fen: Kon­se­quen­zen und Bußgelder

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Wer seinen Lkw-Führerschein nicht regelmäßig nutzt, kann schon einmal vergessen, ihn rechtzeitig zu verlängern. Das ist nicht unbedingt ein Problem, denn eine nachträgliche Verlängerung ist grundsätzlich möglich.

Aber Achtung: Jede Führerscheinstelle prüft Verlängerungsanträge individuell. Ist jemand lange Zeit nicht in der entsprechenden Führerscheinklasse gefahren, kann die Behörde gegebenenfalls sogar eine erneute Fahrprüfung verlangen. Eine Verlängerung der Fahrerlaubnis erfolgt dann erst, wenn eine positive Teilnahmebestätigung an einer praktischen und möglicherweise auch theoretischen Prüfung vorgelegt wird.

Übrigens: Wer mit abgelaufenem Führerschein einen Lkw führt, begeht eine Straftat. Diese wird nicht mit einem Bußgeld bestraft, sondern mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

FAQ

  • Wie lange nach Ablauf kann ich den Lkw-Füh­rer­schein verlängern?

Der Lkw-Führerschein kann auch Jahre nach Ablauf verlängert werden, solange du in dieser Zeit nicht mit dem abgelaufenen Führerschein fährst.

  • Lkw-Füh­rer­schein ver­län­gern: Was brauche ich?

Um deinen Lkw-Führerschein zu verlängern, brauchst du deinen bisherigen Führerschein, deinen Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto, Bescheinigungen über die bestandene ärztliche und augenärztliche Untersuchung sowie unter Umständen ein Nachweis über die absolvierte Berufskraftfahrer-Weiterbildung.

  • Wo kann ich meinen Lkw-Füh­rer­schein verlängern?

Die Verlängerung erfolgt bei deiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, entweder vor Ort oder bei manchen Behörden bereits online.

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