30. Mai 2017, 10:04 Uhr
Sicher im Straßenverkehr Martinshorn und Blaulicht: Das müssen Autofahrer beachten
Wenn Martinshorn und Blaulicht im Rückspiegel auftauchen, verfallen viele Autofahrer in Panik, weil sie nicht wissen, was zu tun ist, wenn Sondersignale gegeben werden. Dabei gibt es klare Regeln für diese Situationen.
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Sonderrechte und Wegerechte
In § 35 Straßenverkehrsordnung (StVO) werden die Sonderrechte einiger Fahrzeuge geregelt. Diese Sonderrechte erlauben es, gegen gewisse Verkehrsregeln zu verstoßen, indem zum Beispiel eine rote Ampel überfahren, das Tempolimit überschritten oder die Gegenfahrbahn genutzt wird. Diese Rechte gelten immer, auch wenn keine Sondersignale wie Blaulicht oder Martinshorn eingeschaltet sind. Diese Sonderrechte haben unter anderem Krankenwagen, Feuerwehrautos, Zollfahrzeuge und Polizeiwagen.
Das Wegerecht besagt laut § 38 StVO, dass Einsatzfahrzeugen sofort Platz gemacht werden muss, wenn sie sowohl Blaulicht als auch Martinshorn eingeschaltet haben. Ist nur das Blaulicht eingeschaltet, aber kein Martinshorn zu hören, mahnt der Fahrer des Einsatzwagens zu erhöhter Aufmerksamkeit, nimmt aber kein Wegerecht in Anspruch. Sie müssen in diesem Fall also achtsam sein, aber nicht an die Seite fahren.
Richtiges Verhalten bei Blaulicht und Martinshorn
Wichtig ist vor allem, dass Sie ruhig bleiben und keine hastigen Brems- und Lenkmanöver ausführen, sobald Sie die Sondersignale wahrnehmen. Drosseln Sie langsam die Geschwindigkeit und verschaffen Sie sich einen Überblick: Wo können Sie hinfahren, um dem Einsatzwagen Platz zu machen? In der Regel bilden die Verkehrsteilnehmer eine Rettungsgasse. Auf einspurigen Straßen fahren die Autos beider Fahrtrichtungen an den rechten Rand, damit in der Mitte genug Platz für den Einsatzwagen ist. Sie dürfen dabei auch auf den Gehweg fahren. Auf mehrspurigen Straßen wird die Rettungsgasse zwischen den beiden Spuren beziehungsweise zwischen der linken und der mittleren Spur gebildet. Der Standstreifen muss dabei immer frei bleiben.
Gerade wenn Sie im ersten Auto an einer Kreuzung sitzen, kann es auch sinnvoll sein, auf eine Verkehrsinsel zu fahren oder ein paar Meter in die Kreuzung hineinzufahren – selbst wenn die Ampel rot ist. Solche Verkehrssünden sind dann erlaubt. Bußgelder müssen Sie dafür in der Regel nicht befürchten. Manöver, mit denen Sie unter Umständen sich und andere gefährden, müssen und sollen Sie aber auch bei eingeschalteten Sondersignalen nicht ausführen.
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