Motor warmlaufen lassen im Winter: Erlaubt oder verboten? © fotolia.com/Kitty

30. November 2021, 9:36 Uhr

Darf ich eigentlich? Motor warm­lau­fen lassen: Erlaubt oder droht ein Bußgeld?

Herrschen draußen eisige Temperaturen, werden sie immer wieder am Straßenrand gesichtet: Autofahrer, die beim Eiskratzen den Motor warmlaufen lassen. Besonders früh am Morgen ist die Versuchung groß – meist in der Annahme, dass es so im Innenraum des Wagens schneller warm wird und auch die Frostschicht auf den Scheiben eher schmilzt. Das ist allerdings ein Irrglaube. Und abgesehen davon ist diese Praxis laut Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten. Der Gesetzgeber möchte damit verhindern, dass die Motorgeräusche Anwohner stören sowie unnötig Abgase in die Luft gelangen. Alle Informationen zur Verkehrsrechtsschutzversicherung von ADVOCARD

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Motor warm­lau­fen lassen: Bußgeld droht

Manche Autofahrer fragen sich, ob Eiskratzen bei laufendem Motor eine Strafe nach sich zieht. Tatsächlich kann gemäß dem Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro verhängt werden. Dieses darf aber nur auf öffentlichen Straßen erhoben werden.

  • 30 Absatz 1 StVO bestimmt: “Bei der Benutzung von Fahr­zeu­gen sind unnötiger Lärm und ver­meid­ba­re Abgas­be­läs­ti­gun­gen verboten. Es ist ins­be­son­de­re verboten, Fahr­zeug­mo­to­ren unnötig laufen zu lassen (...).” Und “nötig” ist das Warm­lau­fen­las­sen des Motors nicht, sondern im Gegensatz sogar schädlich – mehr dazu im nächsten Absatz.

Auf privaten Grundstücken ist es ebenfalls nicht gestattet, den Motor eines Pkw warmlaufen zu lassen. Und das nicht nur, weil sich möglicherweise die Nachbarn gestört fühlen, wenn nebenan frühmorgens über mehrere Minuten ein Motor läuft: Verstöße können hier nach dem jeweiligen Landes-Immissionsschutzgesetz geahndet werden. Diese legen auch fest, welches Bußgeld fällig wird. Beispiel: In Brandenburg sind es 200 Euro, in Nordrhein-Westfalen können es gar bis zu 5.000 Euro sein (Stand: November 2021). Kommt es darüber zum Streit, muss die Angelegenheit unter Umständen vor Gericht entschieden werden.

Eis­krat­zen bei laufendem Motor schadet Auto und Umwelt

Autofahrer sollten auch aus Eigennutz darauf verzichten, bei Frost und Eiskratzen den Motor warmlaufen zu lassen. Aufwärmphase, Verschleiß und Spritverbrauch erhöhen sich dadurch oft. Zudem wird die Heizung im Stand langsamer warm als während der Fahrt, wie zum Beispiel die Experten des TÜV Rheinland wissen. Somit bleibt nicht nur der gewünschte Effekt aus, sondern die Praxis hat handfeste Nachteile. Ausnahme: Lkw-Fahrer müssen eventuell aus technischen Gründen den Motor warmlaufen lassen.

Eine komfortable Alternative ist eine Standheizung, die Motor und Innenraum vergleichsweise schonend und umweltfreundlich aufwärmt. Eiskratzen bei laufendem Motor kannst du dir auch ersparen, wenn du eine Frostschutzfolie über die Frontscheibe deines parkenden Autos spannst und fixierst. Von innen vereiste Scheiben vermeidest du, indem du die Feuchtigkeit im Fahrgastraum möglichst gering hältst. Das bedeutet beispielsweise, klamme Textilfußmatten zu trocknen und Schuhe vor dem Einsteigen von Schnee zu befreien.

Streit­punkt: Motor warm­lau­fen lassen

Fühlst du dich durch den Lärm eines laufenden Motors am frühen Morgen gestört, solltest du nicht gleich die Polizei rufen und einen Streit unter Nachbarn riskieren. Lieber solltest du den Störenfried zunächst sachlich darauf ansprechen. Vielleicht ist diesem gar nicht bewusst, dass das gemäß der StVO verboten ist.

FAZIT
  • Es ist verboten, den Motor warm­lau­fen zu lassen.
  • Bei Verstoß drohen teils sehr hohe Bußgelder.
  • Eis­krat­zen bei laufendem Motor schädigt Fahrzeug und Umwelt.
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