27. Oktober 2021, 9:00 Uhr
Darf ich eigentlich? Parken in zweiter Reihe: Ist es immer verboten?
Gerade in Großstädten ist das Parken in zweiter Reihe oft üblich. Schließlich sind Parkplätze schwer zu finden und Autofahrer versuchen deshalb, jeden freien Meter auszunutzen. Allerdings begehen sie damit eine Ordnungswidrigkeit, denn an solchen Stellen ist das Parken verboten. Hier liest du, was du beachten solltest.
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In zweiter Reihe gilt: Parken verboten, Halten nur im Ausnahmefall
Grundsätzlich ist das Parken in zweiter Reihe laut § 12 Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten. Was viele Autofahrer nicht wissen: Sie parken bereits, wenn sie länger als drei Minuten halten oder aber ihr Fahrzeug verlassen. Eine Ausnahme von diesem Parkverbot gilt lediglich für Taxifahrer, wenn sie Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Auch sie müssen dabei jedoch auf die Verkehrslage achten und dürfen andere nicht gefährden oder behindern.
Das Halten in zweiter Reihe ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, zum Beispiel für die Lieferung schwerer Güter oder die Orientierung auf einem Stadtplan. “Halten” bedeutet: Du darfst maximal drei Minuten an einer Stelle stehen und musst dein Auto immer im Blick behalten, wenn du aussteigst. Bei Bedarf musst du in der Lage sein, dein Auto sofort wegzufahren.
Bußgelder für das Halten in zweiter Reihe
Verstößt du gegen diese Bedingungen – zum Beispiel, wenn du kurz in einem Laden bist und dein Auto von dort nicht sehen kannst – handelt es sich um unzulässiges Halten in zweiter Reihe. Und das wird nach dem 2021 geänderten Bußgeldkatalog mit 55 Euro geahndet. Hat das unzulässige Halten in zweiter Reihe Auswirkungen auf andere Verkehrsteilnehmer, erhöht sich das Bußgeld und auch der Punktestand in Flensburg.
Unzulässiges Halten …
- mit Behinderung: 70 Euro und 1 Punkt
- mit Gefährdung: 80 Euro und 1 Punkt
- mit Sachbeschädigung: 100 Euro und 1 Punkt
Gut zu wissen: Wenn du in zweiter Reihe hältst, solltest du grundsätzlich darauf verzichten, die Warnblinkanlage einzuschalten. Dabei handelt es sich um ein Warnzeichen, mit dem laut § 16 StVO vor Gefährdungen gewarnt werden soll, zum Beispiel beim Heranfahren an einen Stau oder bei einer Autopanne. Wenn du in zweiter Reihe hältst oder parkst und dabei den Warnblinker einschaltest, benutzt du ihn also missbräuchlich.
Parken in zweiter Reihe kostet
Anders als das Halten ist Parken in zweiter Reihe grundsätzlich nicht erlaubt und damit immer eine Ordnungswidrigkeit. Folgende Buß- beziehungsweise Verwarnungsgelder werden nach dem Bußgeldkatalog von 2021 fällig:
- 55 Euro für das Parken in zweiter Reihe
- 85 Euro, wenn es länger als 15 Minuten dauert
- mit Behinderung: 80 Euro und 1 Punkt in Flensburg
- mit Gefährdung länger als 15 Minuten mit Behinderung: 90 Euro und 1 Punkt
- mit Sachbeschädigung: 110 Euro und 1 Punkt
- Halten in zweiter Reihe ist in Ausnahmefällen erlaubt, Parken grundsätzlich verboten.
- Der Warnblinker darf beim Halten in zweiter Reihe nicht genutzt werden.
- Werden Dritte behindert oder geschädigt, drohen zusätzlich zum Bußgeld auch Punkte in Flensburg.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.