Parken in zweiter Reihe: Ist es immer verboten? © istock.com/deveritt

27. Oktober 2021, 9:00 Uhr

Darf ich eigentlich? Parken in zweiter Reihe: Ist es immer verboten?

Gerade in Großstädten ist das Parken in zweiter Reihe oft üblich. Schließlich sind Parkplätze schwer zu finden und Autofahrer versuchen deshalb, jeden freien Meter auszunutzen. Allerdings begehen sie damit eine Ordnungswidrigkeit, denn an solchen Stellen ist das Parken verboten. Hier liest du, was du beachten solltest.Alle Informationen zur Verkehrsrechtsschutzversicherung von ADVOCARD

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In zweiter Reihe gilt: Parken verboten, Halten nur im Ausnahmefall

Grundsätzlich ist das Parken in zweiter Reihe laut § 12 Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten. Was viele Autofahrer nicht wissen: Sie parken bereits, wenn sie länger als drei Minuten halten oder aber ihr Fahrzeug verlassen. Eine Ausnahme von diesem Parkverbot gilt lediglich für Taxifahrer, wenn sie Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Auch sie müssen dabei jedoch auf die Verkehrslage achten und dürfen andere nicht gefährden oder behindern.

Das Halten in zweiter Reihe ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, zum Beispiel für die Lieferung schwerer Güter oder die Orientierung auf einem Stadtplan. “Halten” bedeutet: Du darfst maximal drei Minuten an einer Stelle stehen und musst dein Auto immer im Blick behalten, wenn du aussteigst. Bei Bedarf musst du in der Lage sein, dein Auto sofort wegzufahren.

 

Bußgelder für das Halten in zweiter Reihe

Verstößt du gegen diese Bedingungen – zum Beispiel, wenn du kurz in einem Laden bist und dein Auto von dort nicht sehen kannst – handelt es sich um unzulässiges Halten in zweiter Reihe. Und das wird nach dem 2021 geänderten Bußgeldkatalog mit 55 Euro geahndet. Hat das unzulässige Halten in zweiter Reihe Auswirkungen auf andere Verkehrsteilnehmer, erhöht sich das Bußgeld und auch der Punktestand in Flensburg.

Unzulässiges Halten …

  • mit Behin­de­rung: 70 Euro und 1 Punkt
  • mit Gefähr­dung: 80 Euro und 1 Punkt
  • mit Sach­be­schä­di­gung: 100 Euro und 1 Punkt

Gut zu wissen: Wenn du in zweiter Reihe hältst, solltest du grundsätzlich darauf verzichten, die Warnblinkanlage einzuschalten. Dabei handelt es sich um ein Warnzeichen, mit dem laut § 16 StVO vor Gefährdungen gewarnt werden soll, zum Beispiel beim Heranfahren an einen Stau oder bei einer Autopanne. Wenn du in zweiter Reihe hältst oder parkst und dabei den Warnblinker einschaltest, benutzt du ihn also missbräuchlich.

 

Parken in zweiter Reihe kostet

Anders als das Halten ist Parken in zweiter Reihe grundsätzlich nicht erlaubt und damit immer eine Ordnungswidrigkeit. Folgende Buß- beziehungsweise Verwarnungsgelder werden nach dem Bußgeldkatalog von 2021 fällig:

  • 55 Euro für das Parken in zweiter Reihe
  • 85 Euro, wenn es länger als 15 Minuten dauert
  • mit Behin­de­rung: 80 Euro und 1 Punkt in Flensburg
  • mit Gefähr­dung länger als 15 Minuten mit Behin­de­rung: 90 Euro und 1 Punkt
  • mit Sach­be­schä­di­gung: 110 Euro und 1 Punkt
FAZIT
  • Halten in zweiter Reihe ist in Aus­nah­me­fäl­len erlaubt, Parken grund­sätz­lich verboten.
  • Der Warn­blin­ker darf beim Halten in zweiter Reihe nicht genutzt werden.
  • Werden Dritte behindert oder geschä­digt, drohen zusätz­lich zum Bußgeld auch Punkte in Flensburg.
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