15. April 2021, 15:34 Uhr
Darf ich eigentlich? Vorschriften für E-Bikes und Pedelecs in Deutschland
Nur mit eigener Kraft radeln war gestern: Immer mehr Radfahrer schwören auf ein Pedelec, das sie beim Treten mit seinem Elektromotor unterstützt. Noch eine Stufe bequemer wird die Radtour mit einem echten E-Bike, das ganz ohne zusätzliche Trittleistung auskommt.
Aber wo darf man was fahren – und bei welchen Modellen gibt es eine Helmpflicht und eine Altersbeschränkung? Hier erfährst du, welche gesetzlichen Bestimmungen für die Elektro-Zweiräder gelten.
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E-Bike und Pedelec: Was ist der Unterschied?
Als Pedelec (Abkürzung für den englischen Begriff “Pedal Electric Cycle”) werden Fahrräder bezeichnet, die mit einem zusätzlichen elektrischen Antrieb ausgestattet sind. Dieser Elektromotor funktioniert und unterstützt nur, wenn man gleichzeitig tritt – das ist ein wichtiger Unterschied zum E-Bike.
Pedelecs leisten Anfahrhilfe bis maximal 6 km/h und stellen bei einer Geschwindigkeit ab 25 km/h die Motorunterstützung ein. Sie sind gemäß § 1 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) Fahrrädern rechtlich gleichgestellt.
Ein E-Bike ist im rechtlichen Sinne kein Fahrrad, sondern ein Kleinkraftrad, denn es kann auch beschleunigen, wenn man nicht gleichzeitig tritt. Je nach Höchstgeschwindigkeit (20, 25 oder 45 km/h) gelten für E-Bikes unterschiedliche Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine entsprechende Fahrerlaubnis erforderlich.
Als Kleinkrafträder gelten auch S-Pedelecs (Speed-Pedelecs), die mit Motorleistung bis 45 km/h unterstützen. Die Regelungen zum S-Pedelec entsprechen weitgehend denen zum E-Bike.
Gibt es eine Altersbeschränkung?
Bei Pedelecs gibt es keine gesetzliche Altersuntergrenze. Die Räder mit elektrischer Tretunterstützung darf prinzipiell jeder fahren, der sich auf einem Fahrrad entsprechender Größe sicher bewegen kann. Ein Führerschein wird nicht benötigt. Fahrradverleiher geben ihre Pedelecs aus Sicherheitsgründen allerdings oft nur an Personen ab 14 Jahren ab.
E-Bike-Fahrer müssen mindestens 15 beziehungsweise 16 Jahre alt sein.
- Das ergibt sich daraus, dass für E-Bikes mit Höchstgeschwindigkeiten bis 25 km/h die sogenannte Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich ist – und die wird erst ab dem 15. Geburtstag erteilt.
- Für E-Bikes, die bis zu 45 km/h schnell werden, braucht man den Führerschein Klasse AM (früher “Rollerführerschein”). Dafür muss man mindestens 16 Jahre alt sein.
- Mehr zum Thema E-Bike-Führerschein liest du in diesem Streitlotse-Ratgeber.
Sind Versicherung und Straßenzulassung Pflicht?
E-Bikes und S-Pedelecs brauchen als Krafträder eine gültige Betriebserlaubnis. Sie sind haftpflichtversicherungspflichtig und erhalten entsprechend ein Nummernschild beziehungsweise Versicherungskennzeichen
Pedelecs müssen nicht angemeldet und nicht zwingend extra versichert werden, sie gelten auch versicherungsrechtlich als Fahrräder. Verursacht ein Fahrrad- oder Pedelec-Fahrer einen Unfall mit Sach- oder Personenschaden, kommt in der Regel seine private Haftpflichtversicherung dafür auf. Vorsichtshalber solltest du das aber mit deiner Versicherung klären, bevor du mit deinem Pedelec auf die erste Fahrt gehst.
Da die Elektro-Zweiräder teuer und bei Dieben begehrt sind, solltest du außerdem prüfen, ob und unter welchen Bedingungen du gegen Diebstahl versichert bist, zum Beispiel über deine Hausratversicherung. Die lässt sich gegebenenfalls um eine Versicherung für Fahrräder oder Pedelecs erweitern.
Prüfe dabei auch, welche Einschränkungen der Versicherer macht: Oft greift die Versicherung nur, wenn der Diebstahl aus dem eigenen Haus, dem Keller oder der Garage erfolgt, häufig nur zwischen 6 und 22 Uhr (Nachtzeitklausel) und auch nur bis zu einer gewissen Höhe, die sich nach dem Versicherungsschutz für den Hausrat richtet.
Wo dürfen E-Bikes und Pedelecs fahren?
Pedelecs dürfen überall dort fahren, wo auch gewöhnliche Fahrräder fahren dürfen. Ist ein Radweg als benutzungspflichtig gekennzeichnet, musst du ihn auch mit dem Pedelec benutzen. In Fußgängerzonen darfst du fahren, wenn sie mit dem Schild “Fahrräder frei” gekennzeichnet sind.
Wenn du mit einem E-Bike oder S-Pedelec unterwegs bist, musst du dich hingegen an die Regeln halten, die Kleinkrafträder gelten, also beispielsweise für Mofa- oder Rollerfahrer:
- Auf dem Radweg dürfen Modelle bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h fahren, wenn der Radweg mit dem Zusatzschild "Mofas frei" gekennzeichnet ist. E-Bikes, die bis zu 45 km/h schnell werden, dürfen grundsätzlich nicht auf Fahrradwegen fahren.
- Generell sind alle Wege verboten, auf denen ein Straßenschild das Befahren für Krafträder verbietet.
- Auch sind Fußgängerzonen sowie Einbahnstraßen, die in Gegenrichtung für Fahrräder freigegeben sind, für E-Bikes und S-Pedelecs tabu.
Was gilt in puncto Sicherheit, Helmpflicht und Personentransport?
Auf dem Pedelec gilt wie auf jedem Fahrrad: Es besteht keine Helmpflicht. Kinder dürfen transportiert werden wie auf jedem anderen Fahrrad, auch ein Fahrradanhänger darf dazu benutzt worden. Mehr zum Thema “Kind auf dem Fahrrad mitnehmen” erfährst du in diesem Streitlotse-Ratgeber.
Auf S-Pedelecs sowie auf allen E-Bikes, die über 20 km/h beschleunigen, gilt eine Helmpflicht. Dabei solltest du dich nicht auf einen normalen Fahrradhelm verlassen: Geeignet sind vor allem bei Rädern, die höhere Geschwindigkeiten erreichen, Halbschalenhelme mit der Prüfnorm ECE R22-05 und einem Visier.
Fahrradanhänger zum Personentransport sind an E-Bikes und S-Pedelecs nicht erlaubt. Kinder bis sieben Jahre dürfen in einem geeigneten Kindersitz mitfahren und müssen dabei wie der Fahrer zwingend einen geeigneten Helm tragen.
Für E-Lastenfahrräder und Cargo-E-Bikes, die speziell für den Personentransport gebaut sind, gelten je nach Modell und Höchstgeschwindigkeit spezielle Regeln, zu denen du im Fahrradhandel beraten wirst. Zusätzlich solltest du auch die Herstellerangaben zur sicheren Nutzung zu beachten.
Alle Elektro-Zweiräder müssen verkehrssicher ausgerüstet sein.
Pedelec-Fahrer können sich dabei an den Anforderungen für normale Fahrräder orientieren.
Versicherungspflichtige E-Bike und S-Pedelecs brauchen einiges mehr an Sicherheitsausstattung, zum Beispiel
- einen Rückspiegel,
- gelbe Seitenreflektoren,
- je nach Modell eine Hupe oder Klingel mit ausreichender Lautstärke,
- ein Bremslicht und
- einen Seitenständer, der bei Entlastung vollständig einklappt.
Modelle, die du im Fahrrad- oder E-Bike-Handel kaufst, sind üblicherweise den Vorschriften entsprechend ausgerüstet. Vorsicht bei Umbauten: Es dürfen nur Teile verwendet werden, die gemäß der Betriebserlaubnis zugelassen sind.
Das Licht muss an E-Bikes und S-Pedelecs gemäß § 17 Absatz 2a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO bei der Fahrt durchgehend eingeschaltet sein. E-Bikes müssen eine Reifenprofiltiefe von mindestens 1 mm aufweisen, um verkehrssicher zu sein.
Alkohol oder Handy am Lenker: Welche Strafen drohen?
Bei Alkoholverstößen gelten für Pedelec-Fahrer dieselben Regeln wie für Fahrradfahrer:
- Ab 0,3 Promille Alkohol im Blut droht Ärger, wenn du auffällig fährst oder einen Unfall verursachst. Eine Strafanzeige kann die Folge sein.
- Ab 1,6 Promille begehst du eine Straftat, die mit drei Punkten in Flensburg, einer Geldstrafe und einer Anordnung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) geahndet wird.
Für Fahrer von S-Pedelecs und E-Bikes gilt wie bei Autofahrern:
- Konsequenzen drohen bei auffälligem Fahrverhalten oder Unfällen schon ab 0,3 Promille.
- Ab 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld, ein Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg fällig werden.
- Ab 1,1 Promille begehst du eine Straftat. Die Fahrerlaubnis wird dauerhaft entzogen, dazu kommen je nach Situation eine Geld- oder Freiheitsstrafe und drei Punkte in Flensburg.
Wer auf dem Pedelec sein Smartphone oder Handy benutzt – egal, ob zum Telefonieren, SMS schreiben oder um den Weg zu finden –, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen (Stand: April 2021).
Fahrrad-Halterung und Headset können die legale Handynutzung am Lenker jedoch ermöglichen, zum Beispiel um das Smartphone als Navi zu verwenden. Dabei solltest du jedoch bedenken, dass du trotz freier Hände stark vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden kannst. Das kann die Sicherheit beeinträchtigen und bei einem Unfall negativ für dich ausgelegt werden.
Beim E-Bike und S-Pedelec gelten dieselben Regeln wie für Autofahrer (Stand: April 2021):
- Nutzt du das Handy während der Fahrt, kostet das 100 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.
- Gefährdest du andere Verkehrsteilnehmer oder kommt es zu einer Sachbeschädigung, steigt das Bußgeld auf 150 beziehungsweise 200 Euro. Hinzu kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
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