25. Oktober 2016, 14:08 Uhr
Nass gespritzt – wer haftet? Pfützen und Fußgänger: Wie viel Rücksicht ist gefordert?
Wenn Autofahrer durch Pfützen am Straßenrand fahren und Fußgänger dadurch nass gespritzt werden, ist der Ärger groß. Aber muss der Autofahrer in diesem Fall auch für Schäden haften? Die Straßenverkehrsordnung (StVO) fordert gegenseitige Rücksicht im Straßenverkehr, allerdings müssen in solchen Fällen beide Seiten aufpassen.
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Gegenseitige Rücksicht im Straßenverkehr geboten
Ob bei Herbstregen oder bei Schneeschmelze: Vor allem in der kalten Jahreszeit sind viele Straßenränder oft von Pfützen übersät. § 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) fordert von allen Verkehrsteilnehmern gegenseitige Rücksicht im Straßenverkehr. Es ist zu vermeiden, dass andere "geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt" werden. Wenn Sie als Autofahrer also Fußgänger am Straßenrand sehen, sollten Sie sicherheitshalber großen Pfützen – soweit möglich – ausweichen und in jedem Fall auf ein angemessenes Tempo achten, um niemanden nass zu spritzen und dadurch zu verärgern.
Fußgänger nass gespritzt: Fahrer haftet nicht immer
Nicht in jedem Fall jedoch müssen Autofahrer haften, wenn Fußgänger durch sie eine unfreiwillige Dusche abbekommen haben. So entschied etwa das Landgericht Itzehoe. Im konkreten Fall war ein Ehepaar bei einem Spaziergang bei Tauwetter von einem Autofahrer, der durch eine Pfütze fuhr, nass gespritzt worden. Die Eheleute forderten eine Erstattung der Reinigungskosten für ihre Kleidung und argumentierten, der Autofahrer hätte bei jener Wetterlage Schritttempo fahren müssen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass Autofahrer nicht zu Schritttempo verpflichtet werden könnten, sobald sich Pfützen auf der Fahrbahn befänden. Vielmehr müssten Fußgänger selbst mit Wasserspritzern rechnen und sich entsprechend vorsehen (Az 1 S 186/10).
Anders sah es in einem Fall vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main aus: Ein Busfahrer war bei Regenwetter unvorsichtig an eine Haltestelle herangefahren, an der sich eine Pfütze befand, sodass wartende Fahrgäste nass wurden. Die Richter verurteilten ihn dazu, einen Teil der anfallenden Reinigungskosten zu übernehmen, da er sowohl die Fahrgäste als auch die Pfütze gut habe erkennen können und trotzdem sein Fahrverhalten nicht angepasst habe (AZ 32 C 2225/94-19).
Vor allem bei großen Pfützen: Vorsicht walten lassen
Grundsätzlich gilt: Wer sein Tempo nicht der nassen Witterung anpasst, gefährdet sich und andere. Vor allem bei großen Pfützen, deren Tiefe Sie nicht einschätzen können, ist es zu empfehlen, nach Möglichkeit auszuweichen oder sie in langsamem Tempo zu durchfahren. Sonst riskieren Sie nicht nur Streit mit Fußgängern, sondern möglicherweise auch Schäden an Ihrem Fahrzeug.
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