23. August 2016, 14:56 Uhr
Falsche Richtung Radweg falsch benutzt: Radfahrer hat Mitschuld an Unfall
Benutzt ein Fahrradfahrer den Radweg falsch, trifft ihn eine Mitschuld, wenn es zu einem Unfall kommt. Vor dem Oberlandesgericht München wurde der Fall eines Radfahrers verhandelt, der einen Fahrradweg in falscher Richtung befahren hatte und mit einem Auto kollidiert war.
Mit einem Rechtsschutz sind Sie im Straßenverkehr immer sicher unterwegs. >>
Der Radfahrer, der vor Gericht klagte, hatte bei dem Unfall erhebliche Verletzungen erlitten und machte als Schaden insgesamt rund 3.200 Euro geltend, darunter den Haushaltsführungsschaden und seinen Verdienstausfall. Er hatte den Fahrradweg in falscher Richtung befahren, war dann auf die Straße eingebogen und mit einem Auto zusammengestoßen. Die Radwegebenutzungspflicht gemäß § 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass ein Radweg immer in Fahrtrichtung zu befahren ist. Gegen diese Vorschrift hatte der Kläger also verstoßen.
Das Gericht sah bei dem Fahrradfahrer deshalb eine erhebliche Mitschuld und eine Haftung zu drei Vierteln (AZ 10 U 4616/15). Er habe außerdem den Radweg verlassen, ohne eine Gefährdung durch den fließenden Verkehr zu prüfen und auszuschließen. Er hätte aber warten und dem einmündenden Verkehr Vorrang gewähren müssen. Zusätzlich wurde der Radweg auf der anderen Straßenseite nicht fortgesetzt und dementsprechend war auf der Fahrbahn keine Markierung vorhanden, die Autofahrer hätte warnen können. Das Gericht war deshalb der Meinung, dass der Autofahrer den Zusammenstoß kaum hätte vermeiden können. Da er aber zugab, nicht auf den von rechts kommenden Verkehr geachtet zu haben, wurde ihm die Haftung zu einem Viertel zugesprochen. Der Anspruch des Fahrers, der den Fahrradweg in falscher Richtung befahren hatte, lag damit noch bei 800 Euro.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.