Rettungsgasse auf der Autobahn starflamedia, Fotolia

6. Juni 2020, 9:00 Uhr

So geht’s richtig Ret­tungs­gas­se auf der Autobahn: Das müssen Auto­fah­rer wissen

Die Rettungsgasse kann Leben retten. Damit Rettungskräfte schnellstmöglich zum Unfallort gelangen können, sind Autofahrer verpflichtet, auf der Autobahn und auch auf mehrspurigen Fahrbahnen eine Gasse für die Einsatzfahrzeuge zu bilden. Das klappt allerdings nicht immer – oft, weil Fahrer unsicher sind, wie sie sich verhalten sollen.

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Wann muss man eine Ret­tungs­gas­se bilden?

Viele Autofahrer denken erst an die Rettungsgasse, wenn sie im Stau stehen. Doch dann ist es eigentlich schon zu spät. Denn wenn der Verkehr erst einmal zum Stillstand gekommen ist, fehlt oft der Platz, um noch zum Fahrbahnrand auszuweichen.

Deshalb solltest du die Rettungsgasse schon freihalten, wenn der Verkehr noch langsam rollt. Das bestimmt § 11 Straßenverkehrsordnung (StVO). In Absatz 2 heißt es: „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

 

Zwei­spu­rig, drei­spu­rig, vier­spu­rig – wo wird die Ret­tungs­gas­se gebildet?

Auf zweispurigen Straßen ist die Sache recht eindeutig: Die Rettungsgasse führt zwischen den beiden Fahrspuren hindurch. Wenn du auf der linken Spur unterwegs bist, fährst du dementsprechend so weit wie möglich nach links. Auf der rechten Spur orientierst du dich nach rechts.

Auf dreispurigen und vierspurigen Autobahnen sind manche Autofahrer unsicher, wo, die Rettungsgasse gebildet wird. § 11 StVO formuliert es zwar etwas umständlich, aber die Regelung ist ganz einfach: Immer rechts neben der linken Fahrspur. Merke dir einfach diese Faustregel: Nur wer auf der linken Spur unterwegs ist, weicht nach links aus, alle anderen halten sich rechts.

Wichtig dabei: Der Standstreifen muss auch beim Bilden der Rettungsgasse frei bleiben. Nur wenn es ansonsten unmöglich ist, eine Gasse zu bilden oder die Polizei explizit dazu auffordert, darf er genutzt werden. Mehr Informationen zum Thema Mietrechtsschutz

 

Ret­tungs­gas­se in Baustellenbereichen

In Baustellen mit verengter Fahrbahn gelten die gleichen Regeln: Versuche möglichst weit rechts oder links zu fahren. Wenn erforderlich, kannst du hier ausnahmsweise die Standspur auf der rechten Seite mitbenutzen, ebenso den Mittelstreifen auf der linken Spur.

 

Welche Sank­tio­nen drohen bei Fehlverhalten?

Da es im Ernstfall um Menschenleben gehen kann, drohen bei Verstößen gegen die Pflicht zum Bilden einer Rettungsgasse empfindliche Strafen – bis hin zum Fahrverbot.

Auch das Blockieren der Rettungsgasse kann Sanktionen nach sich ziehen. Also beispielsweise, wenn Auto- oder Motorradfahrer die Gasse nutzen, um schneller voranzukommen. Die Rettungsgasse ist einzig und allein den Einsatzkräften vorbehalten.

Autofahrern, die bei stockendem Verkehr keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet haben, droht ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro. Außerdem gibt es zwei Punkte in Flensburg und der Führerschein ist für einen Monat weg. Hat dieses Fehlverhalten Folgen, werden höhere Bußgelder fällig:

  • mit Behin­de­rung: 240 Euro, zwei Punkte und ein ein­mo­na­ti­ges Fahrverbot
  • mit Gefähr­dung: 280 Euro, zwei Punkte und ein ein­mo­na­ti­ges Fahrverbot
  • mit Sach­be­schä­di­gung: 320 Euro, zwei Punkte und ein ein­mo­na­ti­ges Fahrverbot

Wer einem Einsatzfahrzeug mit blauem Blinklicht und Martinshorn nicht sofort freie Bahn schafft, kann mit einem Bußgeld von 240 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot bestraft werden. Mit Gefährdung erhöht sich das Bußgeld auf 280 Euro, mit Sachbeschädigung auf 320 Euro. (Stand: ab 28.04.2020)

FAZIT
  • Die Ret­tungs­gas­se wird immer rechts neben der linken Spur gebildet.
  • Schon bei Schritt­ge­schwin­dig­keit muss eine Gasse gebildet werden.
  • Der Stand­strei­fen darf nur in Aus­nah­me­fäl­len genutzt werden.
  • Wer keine Ret­tungs­gas­se bildet oder diese blockiert, riskiert Bußgelder und in einigen Fällen auch ein Fahrverbot.
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