31. Januar 2017, 15:14 Uhr
Gefährliche Fahrweise Schmerzensgeld nach Fahrradunfall: Kind haftet selbst
Ein Kind kann nach einem selbst verursachten Fahrradunfall in Haftung genommen werden. Das Schmerzensgeld und weitere Kosten muss ein Elfjähriger, der verkehrswidrig auf seinem Fahrrad unterwegs war und eine Frau bei einem Zusammenstoß schwer verletzt hat, selbst tragen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden und damit ein erstinstanzliches Urteil bestätigt.
Wie das OLG Hamm mitteilte, war der elfjährige Junge in Werne (Nordrhein-Westfalen) mit seinem Fahrrad auf dem Gehweg und entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung unterwegs, als er an einer Kreuzung mit einer erwachsenen Radfahrerin zusammenstieß. Diese erlitt bei dem Fahrradunfall schwere Knie- und Sprunggelenksverletzungen, unter denen sie nach Gerichtsangaben zum Teil bis heute leidet. Bereits das Landgericht Dortmund hatte den Elfjährigen in erster Instanz zur Zahlung von Schmerzensgeld, Schadenersatz für Erwerbs- und Haushaltsführungsschäden sowie einer vierteljährlichen Rente verurteilt. Dieses Urteil bestätigte das OLG Hamm (AZ 9 U 238/15).
Das Gericht stellte klar, dass ein Elfjähriger nicht mehr berechtigt sei, auf dem Gehweg mit dem Fahrrad zu fahren. Aus diesem Grund und weil er zudem entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung gefahren sei, habe der Junge verkehrswidrig gehandelt. Er habe an der Kreuzung nicht auf den querenden Fahrradverkehr geachtet und damit die Vorfahrt der anderen Radfahrerin missachtet. Seine Fahrweise bezeichneten die Richter als "hochgefährlich".
Dass das Kind für den Unfall die alleinige Haftung trägt, begründeten die Richter auch damit, dass der Elfjährige trotz seines Alters für sein Fehlverhalten verantwortlich zu machen sei. Er habe vor Gericht nicht erkennen lassen, dass ihm zum Unfallzeitpunkt die erforderliche Einsicht für sein Handeln gefehlt habe. Der verletzten Radfahrerin sei zudem keine Mitschuld an dem Fahrradunfall nachzuweisen, so das Gericht.
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