19. August 2021, 8:00 Uhr
Darf ich eigentlich? Schrittgeschwindigkeit: Wie schnell ist das eigentlich?
Der Begriff Schrittgeschwindigkeit sorgt immer wieder für Unsicherheit bei Autofahrern: Wie schnell darf gefahren werden, wenn diese Vorschrift gilt? Informier dich hier über Regelungen und Urteile zum Schritttempo.
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Wo gilt Schrittgeschwindigkeit?
Ein blaues Schild und darauf in weißer Farbe eine stilisierte Straßenszene – mit einem Haus, einem geschwungenen Bordstein, einem entgegenkommenden Auto und einem ballspielenden Kind mit einem Erwachsenen. Oder kurz: das Verkehrszeichen 325.1-40. Es signalisiert den Beginn einer Spielstraße, also eines verkehrsberuhigten Bereichs. Wer es passiert, darf nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Erst hinter einem gleichen Schild mit einem zusätzlichen diagonalen roten Streifen (Verkehrszeichen 325.2), ist ein höheres Tempo erlaubt.
Übrigens: Nicht nur in einer Spielstraße ist Schritttempo vorgeschrieben. Auch wenn ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle steht, darfst du nur mit Schrittgeschwindigkeit an ihm vorbeifahren.
Was ist Schrittgeschwindigkeit?
In verkehrsberuhigten Zonen darfst du also lediglich sehr langsam fahren. Doch was das konkret bedeutet, steht nirgendwo. So gibt es keine festgelegte Schrittgeschwindigkeit in km/h in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort heißt es in der Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO Abschnitt 4 lediglich: “Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.”
Natürlich legt die Bezeichnung nahe, dass damit das Schritttempo von Fußgängern gemeint ist. Doch gibt es auch dafür keine allgemeingültige Angabe. Somit ist in Deutschland unklar, wie Schrittgeschwindigkeit in km/h definiert wird. Deshalb sorgt das Thema häufig für juristischen Streit. Beispielsweise dann, wenn jemand nach eigener Ansicht Schrittgeschwindigkeit fährt und trotzdem in einer Spielstraße geblitzt wird.
Ein derartiger Fall wurde vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm (AZ1 RBs 220/19) verhandelt. Dort ging eine Frau gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund an. Das hatte sie wegen zu schnellen Fahrens in einem verkehrsberuhigten Bereich verurteilt. Dort war die Autofahrerin (aus einer Tempo-30-Zone kommend) mit einer Geschwindigkeit von 41 km/h geblitzt worden. Nach Abzug einer Toleranz von 3 km/h blieb ein Wert von 38 km/h übrig.
Nach Ansicht des Amtsgerichts war sie damit um 31 km/h zu schnell, denn sie hätte für das Schritttempo “ihre Geschwindigkeit auf max. 7 km/h” verringern müssen. Deshalb verhängte es eine Geldstrafe von 160 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Das Oberlandesgericht Hamm hob das Fahrverbot auf und reduzierte die Geldbuße auf 100 Euro. Grund war eine abweichende Einschätzung hinsichtlich der zulässigen Höhe der Schrittgeschwindigkeit.
Das OLG berief sich dabei auf vorangegangene Urteile, in denen mal 7 km/h, mal 10 km/h als Obergrenze genannt worden waren. Wegen der uneinheitlichen Grundlage müsse zugunsten der Klägerin der höhere Wert berücksichtigt werden. Jedenfalls, solange weder der Bundesgerichtshof noch der Gesetzgeber eine allgemeingültige Grenze festlegen würden.
Bis dahin kann die Rechtsprechung uneinheitlich und damit für Autofahrer schwer einschätzbar bleiben. So setzte zum Beispiel das Amtsgericht Leipzig in einem Urteil eine Geschwindigkeit von 15 km/h als Schrittgeschwindigkeit fest (AZ 215 OWi 500 Js 83213/04). Generell meinte es, dass Schrittgeschwindigkeit deutlich unter der Marke von 20 km/h liegen müsse.
Hinzu kommen weitere, teils ganz praktische Probleme bei der Schrittgeschwindigkeit – auch für andere Verkehrsteilnehmer, die sich daran halten müssen.
- Radfahrer brauchen ein gewisses Mindesttempo, weil sie sonst das Gleichgewicht verlieren können. Deshalb müssen sie in der Regel schneller als 7 km/h sein.
- Geringe Geschwindigkeiten sind auf einem Tachometer nicht genau ablesbar oder werden darauf gar nicht angezeigt.
- Autofahrer sind innerorts meist mit Tempo 30 oder 50 und damit deutlich schneller als mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs. Das wirkt sich auf ihr Geschwindigkeitsempfinden aus: Sie glauben oft, in einer Spielstraße langsam genug zu sein, obwohl das subjektiv nicht stimmt.
Schritttempo nicht eingehalten – dieses Bußgeld droht
Überschreitest du das Schritttempo und wirst geblitzt, musst du mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe der Strafe orientiert sich am Maß der überschrittenen Geschwindigkeit. Dafür gibt es ab Herbst 2021 folgende Regeln – wie auch für alle anderen Fälle zu schnellen Fahrens.
Strafe bei Überschreitung (innerorts)
- bis 10 km/h: 30 Euro
- zwischen 11 und 15 km/h: 50 Euro
- zwischen 16 und 20 km/h: 70 Euro
- zwischen 21 und 25 km/h: 115 Euro + 1 Punkt
- zwischen 26 und 30 km/h: 180 Euro + 1 Punkt + Fahrverbot von 1 Monat*
- zwischen 31 und 40 km/h: 260 Euro + 2 Punkte + Fahrverbot von 1 Monat
- zwischen 41 und 50 km/h: 400 Euro + 2 Punkte + Fahrverbot von 1 Monat
- zwischen 51 und 60 km/h: 560 Euro + 2 Punkte + Fahrverbot von 2 Monaten
- zwischen 61 und 70 km/h: 700 Euro + 2 Punkte + Fahrverbot von 3 Monaten
- über 70 km/h: 800 Euro + 2 Punkte + Fahrverbot von 3 Monaten
* Falls du innerhalb von zwölf Monaten zweimal 26 km/h oder mehr zu schnell warst.
- Schrittgeschwindigkeit gilt in verkehrsberuhigten Bereichen sowie unter Umständen bei Bushaltestellen.
- Eine festgelegte Höhe der Schrittgeschwindigkeit in km/h gibt es in Deutschland nicht.
- Wer in einem verkehrsberuhigten Bereich zu schnell fährt, muss mit Strafe rechnen.
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