Schwarzfahren: Frau in Winterkleidung steht in der U-Bahn kasto, Fotolia

3. September 2015, 16:26 Uhr

Erhöhte Geldstrafen Schwarz­fah­ren: Dies sollten Sie zur Beför­de­rungs­er­schlei­chung wissen

Sie sind spät dran, haben keine Zeit, einen Fahrschein zu ziehen – und springen in die U-Bahn! Schwarzfahren ist in Deutschland eine Straftat. Der Gesetzgeber spricht zwar nicht direkt von einer solchen, sondern von einer sogenannten Beförderungserschleichung. Dennoch kann jeder, der mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, ohne zu bezahlen, mit einer Strafe belegt werden.

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Beför­de­rungs­er­schlei­chung: Das sagt das Strafgesetzbuch

"Wer […] die Beförderung durch ein Verkehrsmittel […] in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft", bestimmt der Gesetzgeber in § 265a Strafgesetzbuch (StGB) zum Umgang mit Schwarzfahrern. Übrigens: Auch der bloße Versuch der Beförderungserschleichung ist strafbar.

Schwarz­fah­rer müssen seit Juli 2015 höhere Strafen zahlen

Seit dem 1. Juli 2015 haben die meisten Verkehrsunternehmen in Deutschland das "erhöhte Beförderungsentgelt" eingeführt. 60 Euro statt wie zuvor 40 Euro werden seither fällig, wenn Kontrolleure Fahrgäste beim Schwarzfahren erwischen. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) will damit blinde Passagiere effektiver abschrecken.

Einige Verbände haben sich darüber hinaus für die Einführung gestaffelter Geldbußen für notorische Schwarzfahrer ausgesprochen, berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger". Solche Regelungen sind bislang nicht vorgesehen, obwohl Schwarzfahren in Extremfällen laut Gesetz sogar mit einer Gefängnisstrafe belegt werden kann.

Wenn der Fahr­kar­ten­au­to­mat kaputt ist

Manchmal muss es schnell gehen – und dann das: Der Automat auf dem Bahnsteig ist außer Betrieb und Sie können nicht mehr rechtzeitig eine Fahrkarte ziehen. In einem solchen Fall sollten Sie unbedingt die nächstmögliche Gelegenheit nutzen, um sich ein Ticket zu besorgen. Das kann zum Beispiel auch die nächste Haltestelle sein. Tipp: Um auf der sicheren Seite zu stehen, sollten Sie ein Beweisfoto von dem kaputten Automaten mit Ihrem Handy schießen. Im Fall einer Fahrkartenkontrolle können Sie so beweisen, dass Sie vergeblich versucht haben, ein Ticket zu ziehen.

Sind Warnungen vor Kon­trol­leu­ren per WhatsApp, Facebook und Co verboten?

Über spezielle Schwarzfahrer-Apps oder Facebook-Gruppen können sich Fahrgäste informieren, wo in der Stadt gerade Kontrolleure in Bus und Bahn unterwegs sind. Doch ist das eigentlich erlaubt? Das bloße Warnen ist im Gegensatz zum Schwarzfahren nicht strafbar – sofern dabei keine Fotos von den Kontrolleuren gemacht und gepostet werden. Solche Bildbeweise können die Persönlichkeitsrechte des Fahrkartenkontrolleurs verletzten – und die Aktion damit durchaus rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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