29. Mai 2019, 12:18 Uhr
Elektrokleinstfahrzeuge E-Scooter-Zulassung: Diese Regeln sollen ab Juni 2019 gelten
Die E-Scooter-Zulassung für den Straßenverkehr kommt: Ab dem 15. Juni 2019 sollen sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge in Deutschland auf öffentlichen Straßen rollen dürfen. Das Bundeskabinett hat im Mai die entsprechende Verordnung beschlossen. Allerdings gilt die Zulassung für die StVO nicht für alle E-Scooter-Modelle.
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E-Scooter und Co.: Die neuen Regeln für Elektrokleinstfahrzeuge
Die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ist die gesetzliche Grundlage für die Zulassung der E-Scooter. Sie erweitert künftig den Kreis der Elektrofahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen offiziell zugelassen sind. Bisher waren die Vorgaben für Segways und Co. in der Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) geregelt. Davon waren allerdings E-Scooter nicht erfasst. Diese Lücke schließt die neue Verordnung.
Die Verordnung gilt jedoch nicht für alle E-Scooter, die im Handel erhältlich sind – zum Ärger mancher Menschen, die sich schon einen Elektro-Tretroller zugelegt haben. Diese Kriterien stellt die eKFV im Einzelnen auf:
- Das Fahrzeug muss eine Lenk- oder Haltestange haben.
- Bauartbedingt dürfen Geschwindigkeiten zwischen 6 km/h und 20 km/h erreicht werden.
- Die Leistung ist begrenzt auf 500 Watt beziehungsweise auf 1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen wie zum Beispiel Segways
- Außerdem müssen "fahrdynamische" Mindestanforderungen erfüllt sein.
Versicherung erforderlich – aber kein Führerschein
Eine ausdrückliche Zulassung soll für E-Scooter nach künftiger Gesetzeslage nicht erforderlich sein, wohl aber eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Ordnungsgemäß versicherte Fahrzeuge erhalten eine Versicherungsplakette zum Aufkleben. Außerdem brauchen die Scooter eine Betriebserlaubnis, die sich an die gesetzlichen Vorgaben anlehnt.
Und welche Regeln gelten für Fahrer? Sie brauchen keinen Führerschein, um sich mit einem zugelassenen E-Scooter im Straßenverkehr zu bewegen. Allerdings müssen sie mindestens 14 Jahre alt sein – E-Scooter gehören also nicht in Kinderhände.
Wichtig: Wer mit einem nicht eKFV-konformen E-Scooter unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld und gegebenenfalls auch mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Ist der Roller nicht versichert, greift die private Haftpflichtversicherung bei einem Unfall nicht.
E-Scooter-Nutzung auf dem Gehweg ist vom Tisch
Eine wichtige Nachricht für alle Fußgänger, die aufgrund der E-Scooter-Zulassung um ihre Sicherheit auf den Bürgersteigen gefürchtet haben: Die elektrischen Tretroller dürfen nicht – wie zunächst vorgesehen – auf Gehwegen fahren, sondern nur auf Fahrradwegen, Fahrradstreifen oder – falls diese nicht vorhanden sind – auf der Straße.
Verkehrsrechtlich werden E-Scooter künftig also sehr ähnlich wie Fahrräder behandelt. Dazu gehören auch entsprechende Anforderungen, was Bremsen, Beleuchtung und weitere
Sicherheitsvorkehrungen gemäß § 67 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) angeht. Eine Helmpflicht gibt es nicht – wenngleich ein Helm natürlich sinnvoll ist, um auf dem E-Scooter wirklich sicher unterwegs zu sein.
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