27. Februar 2015, 12:54 Uhr
Auf der Autobahn unterwegs Seitenstreifen befahren: Nur in Ausnahme erlaubt
Stau auf der Autobahn und die nächste Ausfahrt ist nicht mehr weit. Praktisch, wenn Sie jetzt einfach den Seitenstreifen befahren dürften. Doch ist dies erlaubt? Nein, der Seiten- oder Standstreifen darf nur in bestimmten Ausnahmen befahren werden. Wer den Streifen neben der Fahrbahn dazu nutzt, um bei stockendem Verkehr oder Stau schneller voranzukommen, muss mit hohen Strafen rechnen.
Standstreifen hat Sicherheitsfunktion und muss frei bleiben
Der Standstreifen hat eine Sicherheitsfunktion auf der Autobahn und dient dazu, eine Ausweichmöglichkeit für Fahrzeuge bei Pannen oder Notfällen zu bieten. Auch wird er bei Unfällen oder Rettungseinsätzen von Polizei und Rettungskräften genutzt, um schneller zur Einsatzstelle zu gelangen. Wenn eilige Autofahrer den Seitenstreifen befahren, um schneller voranzukommen, gefährden sie durch dieses Verhalten sich selbst und andere, warnt der TÜV Thüringen. Ein Punkt in Flensburg sowie 75 Euro Bußgeld sind die Folgen des Verkehrsdeliktes. Zu Unfällen könnte es etwa dann kommen, wenn Autofahrer aufgrund einer Panne auf den Standstreifen ausscheren und nicht damit rechnen, dass sich auf diesem ein Fahrzeug von hinten nähert. Auch könnten Seitenstreifen-Fahrer hinter einer Kurve unerwartet auf ein dort stehendes Auto auffahren.
In diesen Ausnahmen darf Seitenstreifen befahren werden
Nur in der einen oder anderen Ausnahme dürfen Autofahrer den Seitenstreifen befahren. Erlaubt ist dies, wenn der Standstreifen offiziell als Ersatzstreifen markiert beziehungsweise durch entsprechende Schilder angezeigt wird – zum Beispiel bei einigen Baustellen auf der Autobahn. In besonderen Situationen wie bei Unfällen kann die Polizei auch dazu anweisen, den Seitenstreifen zu nutzen. Selten, aber möglich: Auch automatische Verkehrsleitsysteme können den Standstreifen als befahrbare Spur freigeben, wenn ein Stau droht.
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