30. April 2019, 16:56 Uhr
Sicher unterwegs Sicherheitsabstand mit dem Auto: Diese Regeln gelten
Ein Sicherheitsabstand mit dem Auto ist wichtig, um Unfälle zu vermeiden. Nur bei einem ausreichenden Abstand können Fahrer noch rechtzeitig bremsen, wenn der vorausfahrende Wagen langsamer wird oder plötzlich zum Stehen kommt. Hier erhältst du Infos zu den geltenden Regeln.
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Sicherheitsabstand mit dem Auto beachten
Laut § 4 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) muss zu dem vorausfahrenden Fahrzeug ein so großer Abstand eingehalten werden, dass auch bei einer plötzlichen Bremsung noch hinter ihm gehalten werden kann.
Die StVO nennt dabei keine konkreten Meterangaben. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann den passenden Sicherheitsabstand jedoch leicht berechnen. Als Faustregel kann die Formel „Abstand gleich halber Tacho” angewendet werden. Danach müsste der Sicherheitsabstand bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h also 50 Meter betragen, bei 80 km/h 40 Meter.
- Wenn die Sicht- und Verkehrsverhältnisse es erfordern oder du mit sehr hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn unterwegs ist, sollte der Abstand etwas größer gewählt werden.
- Innerorts kann der Sicherheitsabstand in der Regel etwas geringer sein als der halbe Tacho und sollte bei 50 km/h etwa drei Pkw-Längen entsprechen.
Woher weiß man, ob man genügend Sicherheitsabstand einhält? Als Orientierungshilfe können die Leitpfosten dienen, die auf geraden Strecken immer in einem Abstand von 50 Metern an der Fahrbahn stehen.
Abstandsverstöße bei einer Geschwindigkeit unter 80 km/h werden mit einem Bußgeld von 25 Euro geahndet. Bei Gefährdung sind es 30 Euro, bei Sachbeschädigung 35 Euro.
Sicherheitsabstand außerorts und auf der Autobahn: Immer mindestens „halber Tacho“
Bei hohen Geschwindigkeiten, zum Beispiel auf der Autobahn, solltest du dich immer mindestens die Formel „Abstand gleich halber Tacho” halten – denn der bildet auch die Berechnungsgrundlage für etwaige Bußgelder. Die werden ab 80 km/h fällig, sobald der Sicherheitsabstand um mehr als fünf Zehntel – also die Hälfte – unterschritten wird. Beispiel: Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h sollte der Abstand mindestens 50 Meter betragen. Beträgt er weniger als 25 Meter (von 50), droht ein Bußgeld
Bußgeldhöhen und Punkte sind gestaffelt, und zwar
- nach der Geschwindigkeit
- und nach dem Wert, um den der Sicherheitsabstand unterschritten wird.
Ein Fahrverbot kommt ab dem Unterschreiten des halben Tachowertes um drei Zehntel dazu, wenn du mindestens 100 km/h fährst.
Mehr zur Höhe des Bußgelds bei Abstandsverstößen erfährst du in diesem Streitlotse-Ratgeber.
Und mit unserem Bußgeld-Rechner kannst du mögliche Konsequenzen für einen Abstandsverstoß direkt berechnen.
Sicherheitsabstand zur Seite: Wie viel Platz muss bleiben?
Auch zur Seite muss ein ausreichender Abstand eingehalten werden. Das spielt vor allem beim Überholen eine Rolle und ist in § 5 StVO festgelegt.
Die gesetzliche Formulierung ist recht vage: es ist lediglich ein „ausreichender Seitenabstand“ vorgeschrieben. In der Rechtsprechung haben sich jedoch konkrete Meterangaben für den Sicherheitsabstand mit dem Auto herauskristallisiert.
- Zu einspurigen Fahrzeugen wie Fahrrädern und Motorrädern sollte ein Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden.
- Zu mehrspurigen Fahrzeugen ist ein Meter ausreichend.
- Ein besonders großer Seitenabstand von zwei Metern ist zu wartenden Linien- und Schulbussen einzuhalten, um Fahrgäste nicht zu gefährden.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.