29. Oktober 2014, 14:01 Uhr
Auf blaue Schilder achten Sind Schneeketten Pflicht? Dies sollten Sie wissen
Vereiste Straßen, Schnee, matschiger Untergrund – schlechte Fahrbahnbedingungen im Winter sorgen für Stress im Straßenverkehr. Schneeketten können dabei helfen, gut durch die winterlichen Straßenverhältnisse zu kommen. Aber gibt es eine generelle Schneekettenpflicht? Um Streit mit den Behörden zu vermeiden, lesen Sie am besten weiter.
Vor Rechtsstreitstürmen können Sie sich schützen. >>
Schneekettenpflicht wird durch das blaue Schild angezeigt
Schneeketten können Sie als Autofahrer vor gefährlichen Rutschpartien auf schnee- und eisbedeckten Straßen bewahren. Die auf den Reifen montierten Kettengeflechte sorgen dann für besseren Halt. In Wintersportregionen weist ein blaues Schild mit Schneekettensymbol – Verkehrsschild 268 nach Straßenverkehrsordnung (StVO) – bei entsprechenden Straßenverhältnissen darauf hin, dass Sie die Ketten aufziehen müssen. Wichtig: Sobald das Schild zu sehen ist, gilt die Schneekettenpflicht unabhängig von Ihrer eigenen Einschätzung darüber, ob Sie die Fahrhilfe wirklich benötigen oder nicht. Es genügt, wenn Sie die Antriebsräder mit passenden Schneeketten ausrüsten. Bedenken Sie hingegen, dass Antriebshilfen keine Schneeketten sind und auf kettenpflichtigen Strecken nicht ausreichen.
Bei Verstoß droht Bußgeld
Ob Schneekettenpflicht besteht oder nicht, ist von Land zu Land unterschiedlich. Um Ärger zu vermeiden, sollten Sie sich vor einer Fahrt in ein ausländisches Wintersportgebiet darüber informieren, ob Sie die Ketten mitführen müssen. In Ungarn etwa können Sie unter Umständen sogar an der Grenze abgewiesen werden, wenn Sie keine Schneeketten im Auto bereithalten. In Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und der Schweiz verpflichten Sie die erwähnten blauen Schilder auf winterlichen Strecken zum Fahren mit Schneeketten. Wenn Sie in den jeweiligen Streckenabschnitten ohne diese fahren, riskieren Sie ein Bußgeld, dessen Höhe unterschiedlich ausfallen kann. In Deutschland beispielsweise werden Sie laut dem Bundeseinheitlichen Tatbestandkatalog (TBNR 141006) mit 20 Euro zur Kasse gebeten. Beachten Sie auch, dass die meisten Länder eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde mit Schneeketten vorschreiben. Wenn Sie sich an diese Regeln halten, schaffen Sie die besten Voraussetzungen für einen unfall- und problemfreien Winterurlaub.
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