14. Juli 2015, 14:32 Uhr
Toben verboten Spielstraße: Berliner Gericht stoppt Pilotprojekt
Einmal pro Woche sollten die Kinder im Berliner Ortsteil Prenzlauer Berg auf einer Spielstraße Spaß haben und toben dürfen. Aufgrund einer Beschwerde hat das Berliner Verwaltungsgericht diese Teilzeit-Sperrung nun verboten. Ein Anwohnerin hatte einen Eilantrag eingebracht. Sie wollte nicht hinnehmen, dass Autos die betreffende Straße jeden Dienstag von 10 bis 18 Uhr nicht befahren dürfen.
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Das Pilotprojekt Teilzeit-Spielstraße sollte bis Ende Oktober laufen, berichtet "Spiegel Online". Eingeführt hatte diese Idee das Jugendamt des Berliner Bezirks Pankow, um den Kindern in Prenzlauer Berg eine Möglichkeit zum Spielen und Toben im Freien zu schaffen. Denn in dem bei jungen Familien beliebten Stadtteil mangelt es an Spielplätzen. Seit Mai wurde die Gudvanger Straße jeden Dienstag zwischen 10 und 18 Uhr für den motorisierten Verkehr gesperrt. Autos durften in dieser Zeit weder durchfahren noch parken.
Da in Prenzlauer Berg aber nicht nur die Spiel-, sondern auch die Parkplätze knapp sind, ging eine Nachbarin gerichtlich gegen die Spielstraße vor. Das Berliner Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag der Frau stattgegeben. Die Genehmigung der Spielstraße stehe im Widerspruch zu der Straßenverkehrsordnung, heißt es in der Begründung.
Das Bezirksamt Pankow hatte sich bei der Genehmigung auf Paragraf 29 der Straßenverkehrsordnung berufen: Die Regelung ermöglicht es, Straßen für Veranstaltungen wie zum Beispiel Wochenmärkte oder Straßenfeste zu sperren. Bei der Spielstraße handle es sich jedoch um keine Veranstaltung, denn es gebe weder Programm noch Inhalt, so das Gericht. Der Streit ist mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts jedoch noch nicht vorbei. Das Deutsche Kinderhilfswerk hat die Entscheidung bereits heftig kritisiert.
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