Halteverbotsschilder sorgen manchmal für Verwirrung vulkanismus, Fotolia

27. Oktober 2017, 14:32 Uhr

Parken oder Halten? Ein­ge­schränk­tes und absolutes Hal­te­ver­bot: Der Unterschied

Im Alltag wird meist von Parkverbot und Halteverbot gesprochen. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es allerdings rechtlich nur die Unterscheidung zwischen eingeschränktem Halteverbot und absolutem Halteverbot.

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Was ist der Unter­schied zwischen Parken und Halten?

Um die Bedeutung der Verkehrsschilder zu verstehen, ist es zunächst wichtig, sich den Unterschied zwischen Parken und Halten bewusst zu machen. Auch, wenn diese Begriffe im Alltag oft synonym verwendet werden, bestehen nämlich rechtlich klare Unterschiede.

Halten meint eine gewollte Fahrtunterbrechung, bei der Sie Ihr Fahrzeug entweder auf der Fahrbahn oder am Seitenstreifen anhalten. Das Stehen an der Ampel oder eine Panne gilt nicht als Halten, weil die Unterbrechung nicht freiwillig erfolgt.

Sobald Sie länger als drei Minuten stehen und Ihr Fahrzeug verlassen, sodass Sie es nicht mehr im Blick haben, gilt das als Parken. Ausnahmeregelungen gibt es dabei für Taxis und den Lieferverkehr.

Ein­ge­schränk­tes Halteverbot

Das eingeschränkte Halteverbot wird auf dem entsprechenden Verkehrsschild durch einen Kreis mit einem diagonalen Strich angezeigt (Zeichen 286 StVO). Hier dürfen Sie zwar kurz halten, aber nicht länger parken. Was allerdings erlaubt ist: Zügiges Be- und Entladen Ihres Fahrzeugs. Das gilt für Dinge, von denen nicht zumutbar wäre, sie weitere Strecken von Hand zu tragen. Achten Sie in einem solchen Fall unbedingt darauf, den Verkehr nicht unnötig zu behindern oder gar zu gefährden.

Absolutes Hal­te­ver­bot

Das absolute Halteverbot erkennen Sie an dem Schild mit dem roten X (Zeichen 283 StVO). Hier ist das Anhalten generell verboten. Dieses Schild ist unbedingt zu beachten, denn nicht umsonst finden Sie es besonders oft vor Rettungswegen, wie etwa Feuerwehrzufahrten.

Gel­tungs­be­reich: Pfeile und Halteverbotszonen

Halteverbotsschilder gelten immer bis zur nächsten Einmündung oder bis ein anderes Schild die Wirkung aufhebt. Alternativ können auch Pfeile anzeigen, wo das Halteverbot gilt: Ein Pfeil nach links signalisiert den Beginn, ein Pfeil nach rechts das Ende des Halteverbots. Pfeile in zwei Richtungen stehen bei sehr langen Strecken mit Halteverbot zur Erinnerung in der Mitte. Beachten Sie: Es gibt auch ganze Halteverbotszonen, etwa in Wohngebieten, deren Beginn und Ende durch viereckige Schilder angezeigt werden.

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