18. Oktober 2019, 11:02 Uhr
Darf ich eigentlich? Kindersitzpflicht in Deutschland: Diese Regeln gelten fürs Auto
Sicher unterwegs – im Auto heißt das für den Nachwuchs: Kindersitzpflicht. Die ist in Deutschland sogar gesetzlich vorgeschrieben. Aber bis wann eigentlich? Wie lange der Nachwuchs in die Sitzschale oder auf eine Sitzerhöhung muss, hängt unter anderem von Alter und Gewicht ab. Alle wichtigen Eckdaten findest du hier.
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Bis wann ist der Kindersitz Pflicht?
§ 21 Straßenverkehrsordnung (StVO) sagt eindeutig, dass für Kinder
- unter zwölf Jahren und
- unter 1,50 Meter Körpergröße
Kindersitzpflicht besteht. Das heißt im Umkehrschluss: Kinder, die größer als 1,50 Meter sind oder schon ihren 12. Geburtstag gefeiert haben, dürfen theoretisch auch ohne speziellen Sitz im Auto mitfahren.
Praktisch bieten die Kindersitze aber ein zusätzliches Maß an Sicherheit, wenn es zu einem Unfall kommt. Als Elternteil darfst du selbst entscheiden, ob du auch über die gesetzlichen Vorschriften hinaus einen Kindersitz verwenden möchtest. Das ergibt zum Beispiel bei älteren, aber körperlich noch recht kleinen Kindern viel Sinn.
Rechtlich gesehen ist immer der Fahrer dafür verantwortlich, dass alle Passagiere vorschriftsmäßig gesichert sind – damit ist der Kindersitz genauso gemeint wie das Anschnallen.
- Wie sieht es eigentlich mit der Kindersitzpflicht auf dem Fahrrad aus? Das verraten dir diese beiden Ratgeber:
- Kind auf dem Fahrrad mitnehmen: Die Regeln laut StVO
- Fahrradanhänger für Kindertransport: Das sagt die StVO
Bußgeld bei Missachtung der Sicherungspflicht
Folgende Bußgelder gibt es für Verstöße gegen die Kindersitzpflicht im Auto (Stand Oktober 2019):
- Angeschnallt, aber kein Kindersitz: 30 Euro bei einem Kind, 35 Euro bei mehreren Kindern
- Weder Gurt noch Sitz: Ein Punkt in Flensburg plus 60 Euro (ein Kind) oder 70 Euro (mehrere Kinder)
Viel teurer allerdings sind die Folgen, wenn bei einem Unfall etwas passiert, nur weil du keine passende Rückhalteeinrichtung eingebaut hast.
Ist Vornesitzen erlaubt?
Es ist generell nicht empfehlenswert, einen Kindersitz neben dem Fahrer zu platzieren. Die Rückbank ist auf jeden Fall sicherer – idealerweise auf dem Mittelsitz oder hinter dem Beifahrer.
Explizit verboten ist das Mitfahren auf dem Beifahrersitz aber nur in einigen bestimmten Fällen – nämlich in Fahrzeugen, die keine Sicherheitsgurte haben:
- Hier dürfen Kinder grundsätzlich nur auf der Rückbank mitfahren.
- Kinder unter drei Jahren dürfen hier gar nicht an Board gehen.
Wenn der Nachwuchs in einem normalen Pkw mit Sicherheitsgurt vorn sitzen soll, musst du ein paar Dinge beachten:
- Bei rückwärts gerichteten Babyschalen und Kindersitzen muss der Airbag unbedingt ausgeschaltet sein. Sonst drohen bei einem Unfall schwere Verletzungen. Moderne Autos besitzen häufig einen Airbag-Schlüsselschalter zum Ein- und Ausschalten. Lässt sich der Airbag auf der Beifahrerseite nicht deaktivieren, gehört ein rückwärts gerichteter Kindersitz aufgrund der Gefahren dort einfach nicht hin.
- Bei einem vorwärts gerichteten Kindersitz ist es wichtig, den Beifahrersitz vor der Montage wegen des Airbags auf die hinterste Sitzposition zu schieben.
In jedem Fall gilt: Beachte unbedingt die Hinweise der Pkw- und Kindersitzhersteller!
Ausrichtung des Kindersitzes: Vorwärts oder rückwärts?
Ganz wichtig ist es, Babys bis zu einem Alter von 15 Monaten generell in einer Babyschale rückwärtsgewandt entgegen der Fahrtrichtung zu positionieren – das ist laut UN-Klassifizierung ECE-Reg. 44 Pflicht.
Bei Sitzen für Kinder bis zu zwei Jahren wird ebenfalls empfohlen, sie in sogenannten Reboard-Sitzen nach hinten gerichtet einzubauen, eine Pflicht besteht hier allerdings nicht.
Ausnahmen von der Kindersitzpflicht
Die deutschen Vorschriften zur Verwendung von Kindersitzen dienen dem Schutz der kleinen Mitfahrer. Deshalb solltest du immer darauf achten, sie bestmöglich abzusichern. Die StVO lässt aber in einigen Situationen Ausnahmen zu:
- Kinder, die älter als drei Jahre sind, dürfen ohne Kindersitz auf der Rückbank mitfahren – wenn sie angeschnallt sind und aufgrund anderer Kindersitze kein Platz mehr für einen weiteren ist.
- Taxis und ähnlichen Personenbeförderungsfahrzeuge dürfen maximal zwei Kinder auf der Rückbank transportieren. Es muss aber nur ein Kindersitz im Größenbereich "zwischen 9 und 18 Kilogramm" vorhanden sein. Diese Ausnahme gilt nicht, wenn regelmäßig Kinder mitfahren.
Fazit: Im Notfall kannst du eine Ausnahme machen. Sobald du aber planmäßig Kinder an Board hast, musst du für passende Kindersitze sorgen. Das gilt auch für das Mitnehmen von Schulfreunden über kurze Strecken.
Welche Vorschriften gibt es für den Sitz selbst?
Um die Sicherheit zu gewährleisten, gibt es rechtliche Vorschriften für Kindersitze und Babyschalen. Zurzeit gelten parallel drei europäische Kindersitz-Prüfnormen:
- UNECE R 44/03
- UNECE R 44/04
- UNECE R 129 (i-Size)
Sie unterteilen die Kindersitze in Gruppen nach Gewichtsklassen, Kindesalter, Körpergröße und der Art des Kindersitzes.
Die Normen sind auf den Prüfsiegeln der Kindersitze vermerkt. Die Siegel haben die Farbe Orange und befinden sich auf der Unter- oder Rückseite des Sitzes.
Info: Kindersitze werden standardmäßig nur bis 36 Kilogramm normiert. Aber auch für schwerere Kinder besteht Kindersitzpflicht, wenn sie noch zu jung oder zu klein sind, um ohne Unterbau mitzufahren.
- Ab dem zwölften Geburtstag oder ab einer Körpergröße von 1,50 Meter besteht keine Kindersitzpflicht mehr
- Nimmst du Kinder ohne ausreichende Sicherung (Sitz und Gurt) mit, kannst du dafür sogar Punkte in Flensburg bekommen
- Erlaubt sind nur Sitze, die die amtlichen Prüfnormen erfüllen
- Idealerweise fahren Kinder immer hinten mit
- Ausnahmen von der Kindersitzpflicht gibt es kaum
- Auch ältere und größere Kinder profitieren bei einem Unfall von der zusätzlichen Sicherheit, die ein Kindersitz mitbringt
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