Kindersitzpflicht in Deutschland: Diese Regeln gelten fürs Auto © iStock.com/AJ_Watt

18. Oktober 2019, 11:02 Uhr

Darf ich eigentlich? Kin­der­sitz­pflicht in Deutsch­land: Diese Regeln gelten fürs Auto

Sicher unterwegs – im Auto heißt das für den Nachwuchs: Kindersitzpflicht. Die ist in Deutschland sogar gesetzlich vorgeschrieben.  Aber bis wann eigentlich? Wie lange der Nachwuchs in die Sitzschale oder auf eine Sitzerhöhung muss, hängt unter anderem von Alter und Gewicht ab. Alle wichtigen Eckdaten findest du hier.

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Bis wann ist der Kin­der­sitz Pflicht?

§ 21 Straßenverkehrsordnung (StVO) sagt eindeutig, dass für Kinder

  • unter zwölf Jahren und
  • unter 1,50 Meter Körpergröße

Kindersitzpflicht besteht. Das heißt im Umkehrschluss: Kinder, die größer als 1,50 Meter sind oder schon ihren 12. Geburtstag gefeiert haben, dürfen theoretisch auch ohne speziellen Sitz im Auto mitfahren.

Praktisch bieten die Kindersitze aber ein zusätzliches Maß an Sicherheit, wenn es zu einem Unfall kommt. Als Elternteil darfst du selbst entscheiden, ob du auch über die gesetzlichen Vorschriften hinaus einen Kindersitz verwenden möchtest. Das ergibt zum Beispiel bei älteren, aber körperlich noch recht kleinen Kindern viel Sinn.

Rechtlich gesehen ist immer der Fahrer dafür verantwortlich, dass alle Passagiere vorschriftsmäßig gesichert sind – damit ist der Kindersitz genauso gemeint wie das Anschnallen.

INFO

 

Bußgeld bei Miss­ach­tung der Sicherungspflicht

Folgende Bußgelder gibt es für Verstöße gegen die Kindersitzpflicht im Auto (Stand Oktober 2019):

  • Ange­schnallt, aber kein Kin­der­sitz: 30 Euro bei einem Kind, 35 Euro bei mehreren Kindern
  • Weder Gurt noch Sitz: Ein Punkt in Flensburg plus 60 Euro (ein Kind) oder 70 Euro (mehrere Kinder)

Viel teurer allerdings sind die Folgen, wenn bei einem Unfall etwas passiert, nur weil du keine passende Rückhalteeinrichtung eingebaut hast.

 

Ist Vor­ne­sit­zen erlaubt?

Es ist generell nicht empfehlenswert, einen Kindersitz neben dem Fahrer zu platzieren. Die Rückbank ist auf jeden Fall sicherer – idealerweise auf dem Mittelsitz oder hinter dem Beifahrer.

Explizit verboten ist das Mitfahren auf dem Beifahrersitz aber nur in einigen bestimmten Fällen – nämlich in Fahrzeugen, die keine Sicherheitsgurte haben: 

  • Hier dürfen Kinder grund­sätz­lich nur auf der Rückbank mitfahren.
  • Kinder unter drei Jahren dürfen hier gar nicht an Board gehen.

Wenn der Nachwuchs in einem normalen Pkw mit Sicherheitsgurt vorn sitzen soll, musst du ein paar Dinge beachten:

  • Bei rückwärts gerich­te­ten Baby­scha­len und Kin­der­sit­zen muss der Airbag unbedingt aus­ge­schal­tet sein. Sonst drohen bei einem Unfall schwere Ver­let­zun­gen. Moderne Autos besitzen häufig einen Airbag-Schlüs­sel­schal­ter zum Ein- und Aus­schal­ten. Lässt sich der Airbag auf der Bei­fah­rer­sei­te nicht deak­ti­vie­ren, gehört ein rückwärts gerich­te­ter Kin­der­sitz aufgrund der Gefahren dort einfach nicht hin.
  • Bei einem vorwärts gerich­te­ten Kin­der­sitz ist es wichtig, den Bei­fah­rer­sitz vor der Montage wegen des Airbags auf die hinterste Sitz­po­si­ti­on zu schieben.

In jedem Fall gilt: Beachte unbedingt die Hinweise der Pkw- und Kindersitzhersteller!

 

Aus­rich­tung des Kin­der­sit­zes: Vorwärts oder rückwärts?

Ganz wichtig ist es, Babys bis zu einem Alter von 15 Monaten generell in einer Babyschale rückwärtsgewandt entgegen der Fahrtrichtung zu positionieren – das ist laut UN-Klassifizierung ECE-Reg. 44 Pflicht.

Bei Sitzen für Kinder bis zu zwei Jahren wird ebenfalls empfohlen, sie in sogenannten Reboard-Sitzen nach hinten gerichtet einzubauen, eine Pflicht besteht hier allerdings nicht.

 

Ausnahmen von der Kindersitzpflicht

Die deutschen Vorschriften zur Verwendung von Kindersitzen dienen dem Schutz der kleinen Mitfahrer. Deshalb solltest du immer darauf achten, sie bestmöglich abzusichern. Die StVO lässt aber in einigen Situationen Ausnahmen zu:

  • Kinder, die älter als drei Jahre sind, dürfen ohne Kin­der­sitz auf der Rückbank mitfahren – wenn sie ange­schnallt sind und aufgrund anderer Kin­der­sit­ze kein Platz mehr für einen weiteren ist.
  • Taxis und ähnlichen Per­so­nen­be­för­de­rungs­fahr­zeu­ge dürfen maximal zwei Kinder auf der Rückbank trans­por­tie­ren. Es muss aber nur ein Kin­der­sitz im Grö­ßen­be­reich "zwischen 9 und 18 Kilogramm" vorhanden sein. Diese Ausnahme gilt nicht, wenn regel­mä­ßig Kinder mitfahren.

Fazit: Im Notfall kannst du eine Ausnahme machen. Sobald du aber planmäßig Kinder an Board hast, musst du für passende Kindersitze sorgen. Das gilt auch für das Mitnehmen von Schulfreunden über kurze Strecken.

 

Welche Vor­schrif­ten gibt es für den Sitz selbst?Mehr Informationen zum Thema Rechtsschutz

Um die Sicherheit zu gewährleisten, gibt es rechtliche Vorschriften für Kindersitze und Babyschalen. Zurzeit gelten parallel drei europäische Kindersitz-Prüfnormen:

  • UNECE R 44/03
  • UNECE R 44/04
  • UNECE R 129 (i-Size)

Sie unterteilen die Kindersitze in Gruppen nach GewichtsklassenKindesalter, Körpergröße und der Art des Kindersitzes.

Die Normen sind auf den Prüfsiegeln der Kindersitze vermerkt. Die Siegel haben die Farbe Orange und befinden sich auf der Unter- oder Rückseite des Sitzes.

Info: Kindersitze werden standardmäßig nur bis 36 Kilogramm normiert. Aber auch für schwerere Kinder besteht Kindersitzpflicht, wenn sie noch zu jung oder zu klein sind, um ohne Unterbau mitzufahren.

 

FAZIT
  • Ab dem zwölften Geburts­tag oder ab einer Kör­per­grö­ße von 1,50 Meter besteht keine Kin­der­sitz­pflicht mehr
  • Nimmst du Kinder ohne aus­rei­chen­de Sicherung (Sitz und Gurt) mit, kannst du dafür sogar Punkte in Flensburg bekommen
  • Erlaubt sind nur Sitze, die die amtlichen Prüf­nor­men erfüllen
  • Idea­ler­wei­se fahren Kinder immer hinten mit
  • Ausnahmen von der Kin­der­sitz­pflicht gibt es kaum
  • Auch ältere und größere Kinder pro­fi­tie­ren bei einem Unfall von der zusätz­li­chen Sicher­heit, die ein Kin­der­sitz mitbringt
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