15. Dezember 2017, 15:32 Uhr
Wer ist Anlieger? Schild "Anlieger frei": Wer darf in die Straße einfahren?
Ein Verkehrsschild mit dem Zusatz "Anlieger frei" wird häufig nicht ernst genommen. Schließlich haben sie ein Anliegen, so die Meinung vieler Autofahrer. Doch Sie sollten dieses Verkehrszeichen nicht ignorieren. Denn wer unberechtigt in eine so gekennzeichnete Straße fährt, riskiert ein Bußgeld.
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Anliegerstraße – eine exklusive Verkehrsfläche
Wer mit dem Auto unterwegs ist, hat den Hinweis "Anlieger frei" bestimmt schon ab und zu gesehen. In der Regel ist er kombiniert mit einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller oder bestimmter Art. Es untersagt die Zufahrt zum Beispiel von Pkw, Motorrädern und Lkw über 3,5 Tonnen beziehungsweise ganz generell von Kraftfahrzeugen. Das Verbot kann für eine gesamte Straße oder einen Abschnitt davon gelten. Fahrende Anlieger allerdings dürfen das Schild passieren. Aber nicht jedem Verkehrsteilnehmer ist klar, wer zu diesem Kreis zählt.
"Anlieger frei": Wer darf einfahren?
Der Hinweis markiert eine sogenannte Anliegerstraße. Dabei handelt es sich um eine Verkehrsfläche, die nur von bestimmten Personen genutzt werden darf. Das sind in erster Linie Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks, das über einen Ein- oder Zugang der Straße erreichbar ist. Kurz: die Anwohner der Straße.
Ebenfalls berechtigt ist, wer mit einem Anlieger in Kontakt treten will. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Anlass privat oder geschäftlich ist. Einfahren und parken dürfen also Freunde und Verwandte von Anwohnern, Kunden von Geschäften oder Patienten, die zu ihrem Arzt möchten.
Ob die gewünschte Person tatsächlich angetroffen wurde beziehungsweise der Laden oder die Praxis geöffnet waren, ist übrigens unerheblich. Allerdings muss der Aufenthalt in der Anliegerstraße nachvollziehbar sein. Wer dort für mehrere Stunden sein Auto abstellt, und dies damit begründet, dass er eine Schachtel Zigaretten im anliegenden Kiosk kaufen wollte, hat gegenüber der Polizei schlechte Karten. Der Zusatz "Anlieger frei" schließt also nur "echte" Besucher von Anliegern mit ein.
Unberechtigten droht Bußgeld
Andere Verkehrsteilnehmer als die beiden oben genannten Personengruppen haben kein Recht, eine nur für Anlieger freigegebene Straße zu nutzen. Wer unberechtigt eine Anliegerstraße als Abkürzung durchfährt oder dort trotz "Anlieger frei"-Schild parkt, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Wird er dabei erwischt und erklärt sich nicht plausibel als Anlieger, begeht er eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Dessen Höhe liegt je nach Verstoß zwischen zehn und 25 Euro.
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