Ein roter Traktor fährt auf einer Landstraße. springtime78, Fotolia

11. Juli 2016, 14:48 Uhr

Vorgaben beachten Traktor fahren: Mit und ohne Füh­rer­schein – so geht's

Wer auf öffentlichen Straßen einen Traktor fahren möchte, benötigt dafür in der Regel einen Traktorführerschein – auch bei langsamen Fahrzeugen. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist es möglich, ohne Führerschein Traktor zu fahren. Um auf der sicheren Seite zu sein und keine Strafe zu riskieren, sollten Sie die richtigen Führerscheinklassen kennen.

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Trak­tor­füh­rer­schein: Wer benötigt ihn?

Mit einem Traktor kann man im Vergleich zu Auto und Motorrad nicht allzu schnell fahren. Dennoch ist eine spezielle Fahrerlaubnis in den allermeisten Fällen unerlässlich. Wer ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs ist, begeht eine Straftat.

Die Führerscheinklassen L und T berechtigen zum Fahren von landwirtschaftlichen Zugmaschinen. Mit der Klasse L dürfen Sie kleinere Traktoren bewegen, die maximal 40 km/h schnell fahren. Sie ist bereits im Führerschein Klasse B für Pkw mit enthalten. Wer größere landwirtschaftlichen Maschinen fahren will oder dies beruflich tut, benötigt dafür den Führerschein Klasse T. Mit dieser dürfen Traktoren bewegt werden, die bis zu 60 km/h schnell fahren. Auch die Klasse T schließt die Klasse L mit ein.

Traktor fahren: Ab 16 Jahren möglich

Die Führerscheinklassen L und T dürfen bereits ab 16 Jahren erworben werden. Mit einer Sondergenehmigung ist dies in Ausnahmefällen auch schon mit 15 Jahren möglich. Bis zum 18. Geburtstag dürfen Jugendliche, die einen Traktorführerschein Klasse T besitzen, jedoch trotzdem nur Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h fahren.

Die Advocard-VerkehrsrechtsschutzTraktor fahren ohne Füh­rer­schein: Wann es möglich ist

In wenigen Ausnahmefällen darf ein Traktor auch ganz ohne Führerschein gefahren werden. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn Sie sich nur auf Privatgrund bewegen. Der Grundstückseigentümer muss dem aber zustimmen. Sicherheitshalber sollten Sie sich auch zuvor über Ihren Versicherungsschutz informieren – für den Fall, dass ein Unfall passieren sollte.

Und auch bei besonders langsamen Traktoren ist das Fahren ohne Traktorführerschein möglich: Gemäß § 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) darf ein Traktor ohne spezielle Fahrerlaubnis gefahren werden, wenn seine Höchstgeschwindigkeit bei nicht mehr als 6 km/h liegt – dies gilt auch für öffentliche Straßen. Allerdings muss auch hier der Fahrer mindestens 15 Jahre alt sein. Die meisten Traktoren – auch viele Oldtimermodelle – fahren jedoch schneller als 6 km/h. Daher sollten Sie die Höchstgeschwindigkeit genau prüfen, um auf der sicheren Seite zu sein.

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