19. Mai 2016, 9:20 Uhr
Autokamera Urteil: Dashcam kann als Beweismittel zulässig sein
Eine Dashcam als Beweismittel vor Gericht: Unter bestimmten Umständen kann das laut einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart zulässig sein. Dabei handelt es sich laut OLG um die erste obergerichtliche Entscheidung zu diesem Thema. Datenschutzrechtlich sind die Videoaufnahmen der Autokamera umstritten.
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Die Frage, ob eine Auto-Dashcam als Beweismittel vor Gericht zulässig ist, beschäftigt die Gerichte seit einigen Jahren. Das aktuelle Urteil des OLG Stuttgart besagt nun: Wenn es darum geht, schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeiten zu ahnden, kann eine Autokamera, die vom Armaturenbrett oder von der Windschutzscheibe aus das Verkehrsgeschehen filmt, ein Beweismittel sein (AZ 4 Ss 543/15). Im konkreten Fall hatte das Amtsgericht Reutlingen ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro sowie einen Monat Fahrverbot gegen einen Autofahrer verhängt, der bei Rot über eine Ampel gefahren war. Ohne ein Video aus der Autokamera eines anderen Verkehrsteilnehmers wäre es dem Amtsgericht nicht gelungen, diese schwerwiegende Ordnungswidrigkeit zu beweisen.
Das OLG Stuttgart bestätigte das Urteil des Amtsgerichts. Die Richter betonten jedoch, dass auch bei künftigen Fällen immer die Schwere der begangenen Ordnungswidrigkeit gegen die Schwere des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Verkehrsteilnehmer abgewogen werden müsse. Auf dieser Grundlage muss schon bei der Einleitung eines Verfahrens entsprechend geprüft werden, ob vorliegende Aufnahmen einer Autokamera als Beweismittel zulässig sind.
Im konkreten Fall sahen die Richter des OLG den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte als vergleichsweise gering und damit die Verwertung der Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel als unproblematisch an. Es sei lediglich das Verkehrsgeschehen gefilmt worden, die Privat- oder Intimsphäre des Abgebildeten sei nicht betroffen. Der Rotlichtverstoß, der die Sicherheit im Straßenverkehr stark gefährde, sei demgegenüber als schwerwiegender anzusehen, so das Gericht.
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