Urteil: Dashcam kann als Beweismittel zulässig sein. Eine Dashcam hängt in der Windschutzscheibe eines Autos. mrpics, Fotolia

19. Mai 2016, 9:20 Uhr

Autokamera Urteil: Dashcam kann als Beweis­mit­tel zulässig sein

Eine Dashcam als Beweismittel vor Gericht: Unter bestimmten Umständen kann das laut einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart zulässig sein. Dabei handelt es sich laut OLG um die erste obergerichtliche Entscheidung zu diesem Thema. Datenschutzrechtlich sind die Videoaufnahmen der Autokamera umstritten.

Bei Streit im Straßenverkehr: Mit einem Verkehrs-Rechtsschutz sind Sie auf der sicheren Seite. >>

Die Frage, ob eine Auto-Dashcam als Beweismittel vor Gericht zulässig ist, beschäftigt die Gerichte seit einigen Jahren. Das aktuelle Urteil des OLG Stuttgart besagt nun: Wenn es darum geht, schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeiten zu ahnden, kann eine Autokamera, die vom Armaturenbrett oder von der Windschutzscheibe aus das Verkehrsgeschehen filmt, ein Beweismittel sein (AZ 4 Ss 543/15). Im konkreten Fall hatte das Amtsgericht Reutlingen ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro sowie einen Monat Fahrverbot gegen einen Autofahrer verhängt, der bei Rot über eine Ampel gefahren war. Ohne ein Video aus der Autokamera eines anderen Verkehrsteilnehmers wäre es dem Amtsgericht nicht gelungen, diese schwerwiegende Ordnungswidrigkeit zu beweisen.

Das OLG Stuttgart bestätigte das Urteil des Amtsgerichts. Die Richter betonten jedoch, dass auch bei künftigen Fällen immer die Schwere der begangenen Ordnungswidrigkeit gegen die Schwere des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Verkehrsteilnehmer abgewogen werden müsse. Auf dieser Grundlage muss schon bei der Einleitung eines Verfahrens entsprechend geprüft werden, ob vorliegende Aufnahmen einer Autokamera als Beweismittel zulässig sind.

RechtsschutzIm konkreten Fall sahen die Richter des OLG den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte als vergleichsweise gering und damit die Verwertung der Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel als unproblematisch an. Es sei lediglich das Verkehrsgeschehen gefilmt worden, die Privat- oder Intimsphäre des Abgebildeten sei nicht betroffen. Der Rotlichtverstoß, der die Sicherheit im Straßenverkehr stark gefährde, sei demgegenüber als schwerwiegender anzusehen, so das Gericht.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.