Verkehrsberuhigter Bereich: Straßenschild Spielstraße © Fotolia/GAP artwork

13. Oktober 2021, 9:00 Uhr

Darf ich eigentlich? Ver­kehrs­be­ru­hig­ter Bereich: Diese Regeln gelten dort

Ein verkehrsberuhigter Bereich – umgangssprachlich oft nicht ganz korrekt “Spielstraße” genannt – wird durch ein rechteckiges Schild gekennzeichnet, auf dem spielende Menschen, ein Haus und ein Auto auf blauem Hintergrund zu sehen sind. Jeder Autofahrer kennt es. Doch wie sieht es dort mit den Verkehrsregeln aus? Welche Höchstgeschwindigkeit muss man beachten? Wo darf man parken und wer hat Vorfahrt? Hier erfährst du es.Alle Informationen zur Verkehrsrechtsschutzversicherung von ADVOCARD

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Was ist ein ver­kehrs­be­ru­hig­ter Bereich? Und was eine Spielstraße?

Zunächst zur Begriffsklärung: Wer „Spielstraße“ sagt, meint meist den verkehrsberuhigten Bereich, der durch das oben beschriebene blaue Verkehrszeichen ausgewiesen ist.

Tatsächlich gibt es daneben auch noch „echte“ Spielstraßen”. Sie sind gekennzeichnet durch das runde weiße Schild mit rotem Rand – also dem Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art. Darunter ist ein kleineres rechteckiges Zusatzschild angebracht, das ein spielendes Kind mit Ball zeigt.

Das bedeutet: Es gilt ein generelles Durchfahrverbot für Autos und alle anderen Kraftfahrzeuge – die Straße ist nur zum Spielen da. Da davon auch Anwohner der jeweiligen Straße betroffen sind, sind “echte” Spielstraßen eher selten. Städte und Gemeinden können solche Spielstraßen auch für einen begrenzten Zeitraum einrichten.

Geschwin­dig­keit im ver­kehrs­be­ru­hig­ter Bereich: Schritt fahren

Zurück zum verkehrsberuhigten Bereich: Grundsätzlich dient der demselben Zweck wie die „echte” Spielstraße – er soll das Wohnumfeld attraktiver machen und ein angenehmer Aufenthaltsort für die Anwohner sein. Nur, dass hier im Unterschied zur Spielstraße dennoch Autos fahren dürfen. Die Fahrer müssen aber besonders vorsichtig sein, denn spielende Kinder haben Vorrang.

Regel Nummer eins: Sobald du das rechteckige blaue Schild mit den spielenden Menschen passiert hast, darfst du nur noch in Schrittgeschwindigkeit weiterfahren. Wie schnell das genau ist, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) allerdings nicht definiert. Auch die Rechtsprechung kam zu unterschiedlichen Ergebnissen. Wer sich im Bereich bis 7 km/h bewegt, ist aber in der Regel auf der sicheren Seite.

Da die Geschwindigkeit in diesem niedrigen Bereich nicht ganz so eindeutig vom Tacho abzulesen und zu messen ist, werden meist auch bis zu 10 km/h straffrei toleriert.

Wer aber deutlich zu schnell fährt, riskiert hohe Bußgelder samt Punkten und kann sogar ein Fahrverbot bekommen.

  • Wer bei­spiels­wei­se mit 15 km/h im ver­kehrs­be­ru­hig­ten Bereich unterwegs ist, fährt nach gängiger Rechts­auf­fas­sung zwar in der Regel um weniger als 10 km/h zu schnell. Dafür wird man aller­dings bereits mit 30 Euro zur Kasse gebeten. Bei 11 bis 15 km/h zu viel auf dem Tacho sind es schon 50 Euro.
  • Ab einer Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung um 21 km/h im ver­kehrs­be­ru­hig­ten Bereich beträgt das Bußgeld 115 Euro, hinzu kommt ein Punkt in Flensburg.
  • Ein Fahr­ver­bot droht ab 31 km/h zu viel, begleitet von einem Bußgeld in Höhe von 260 Euro und zwei Punkten.
  • Die weiteren Buß­geld­hö­hen sind nach stei­gen­der Geschwin­dig­keit gestaffelt.
  • Ab 71 km/h über Schritt­ge­schwin­dig­keit zahlen Raser 800 Euro Bußgeld, erhalten zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot.

Eine vollständige Übersicht über die aktuellen Bußgeldhöhen bei Geschwindigkeitsverstößen findest du auf der Streitlotse-Übersichtsseite zum Thema Bußgeldbescheid.

Kind hüpft auf der Straße

© Maria Sbytova

Vorfahrt und Parken: Ver­kehrs­re­geln im ver­kehrs­be­ru­hig­ten Bereich

In einem verkehrsberuhigten Bereich haben Fußgänger stets Vorrang und müssen geschützt werden, denn Gehweg und Fahrbahn sind optisch nicht voneinander abgegrenzt. Spielende Kinder und Passanten dürfen die Straße in voller Breite nutzen.

Das heißt für dich als Auto- oder Motorradfahrer:

  • Du musst gege­be­nen­falls anhalten, wenn Fußgänger sich vor dir auf der Straße befinden.
  • Neben der gebotenen Schritt­ge­schwin­dig­keit solltest du immer besonders umsichtig fahren, da spielende Kinder uner­war­tet auf­tau­chen könnten.

Dass der verkehrsberuhigte Bereich endet, erkennst du an dem durchgestrichenen blauen Schild. Wer aus einem solchen Bereich herausfährt, muss immer Vorfahrt gewähren – es gilt hier nicht die Regel „rechts vor links“. Oft ähnelt die Pflasterung am Ende einer „unechten” Spielstraße der einer Auffahrt mit abgesenktem Bordstein. Und genau wie beim Verlassen eines Grundstücks hat der Verkehr auf der Straße Vorrang.

Parken darf man im verkehrsberuhigten Bereich ausschließlich auf dafür gekennzeichneten Flächen, also nicht einfach irgendwo am Straßenrand. Das Anhalten zum Ein- oder Aussteigen sowie zum Be- und Entladen ist aber außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen erlaubt, wenn dadurch niemand behindert oder gefährdet wird.

Kann man eine “Spiel­stra­ße” bean­tra­gen oder selbst einrichten?

Anwohner können bei der Tiefbaubehörde ihrer Stadt oder Gemeinde einen Antrag auf Verkehrsberuhigung stellen. Dieser muss begründet sein, und es sollte deutlich werden, dass sich die Nachbarschaft in diesem Punkt weitgehend einig ist – etwa durch eine Unterschriftensammlung. Eine Garantie, dass dem Antrag entsprochen wird, gibt es aber nicht.

Wenn die Voraussetzungen für eine Verkehrsberuhigung in deiner Nachbarschaft nicht erfüllt sind: Auf dem eigenen Grundstück selbst gemaltes Schild aufzustellen, das an das Gewissen der Autofahrer appelliert und zum langsamen Fahren mahnt, ist zulässig. Solange dadurch niemand bei der Durchfahrt behindert wird und deutlich erkennbar ist, dass es sich um kein offizielles Verkehrsschild handelt.

 

FAZIT
  • In einem ver­kehrs­be­ru­hig­ten Bereich dürfen Fahrzeuge nur mit Schritt­ge­schwin­dig­keit fahren. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld.
  • Ab 21 km/h zu viel kommt ein Punkt in Flensburg dazu, ab 31 km/h zu viel ein Fahrverbot.
  • Fußgänger und spielende Kinder haben Vorrang und dürfen die Straße in ihrer gesamten Breite nutzen. Fahrzeuge müssen gege­be­nen­falls anhalten.
  • Geparkt werden darf aus­schließ­lich auf mar­kier­ten Parkflächen.
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