Schmerzensgeld nach Autounfall einfordern in 5 Schritten Paolese, Fotolia

8. März 2019, 9:26 Uhr

So geht's richtig Schmer­zens­geld nach Auto­un­fall ein­for­dern in 5 Schritten

Du wurdest unverschuldet in einen Autounfall verwickelt und dabei verletzt? Wer Schmerzensgeld vom Unfallverursacher einfordern möchte, muss seine Ansprüche belegen und rechtzeitig geltend machen. Wir verraten dir, welche Schritte du dabei nicht außer Acht lassen darfst und ab wann du dich am besten von einem Anwalt unterstützen lässt.

Gut abgesichert, wenn es mal kracht: Ein Verkehrs-Rechtsschutz hilft dir, deine Ansprüche durchzusetzen. >>

Schmer­zens­geld nach einem Auto­un­fall: Die Grundvoraussetzungen

Wer bei einem Autounfall ohne eigene Schuld erheblich verletzt wurde oder aufgrund des Unfalls unter gesundheitlichen Schäden leidet  – ein sogenannter "immaterieller Schaden" laut § 253 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) –, kann Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Dieses muss er beim Unfallverursacher oder dessen Kfz-Versicherung einfordern.

1. Unfall von der Polizei aufnehmen lassen

Es hat gekracht: Nach dem ersten Schreck solltest du dafür sorgen, dass der Unfall von der Polizei aufgenommen wird. Bei Verletzungen und unklarer Schuldfrage ist das ohnehin Pflicht. Bist du der Geschädigte – etwa, weil jemand auf dein Auto aufgefahren ist –, solltest du aber in jedem Fall darauf bestehen, auch, wenn es sich augenscheinlich nur um einen Blechschaden handelt.

Denn ob du wirklich unverletzt bist und sich aus dem Unfall keine gesundheitlichen Spätfolgen ergeben, kannst du zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher wissen. Der Unfallbericht der Polizei und mögliche Zeugenaussagen halten wichtige Fakten zum Unfallgeschehen fest, die später bei einer Schmerzensgeldforderung benötigt werden.

2. Ver­let­zun­gen vom Arzt attes­tie­ren lassen

Wenn du sofort merkst, dass du bei dem Unfall verletzt wurdest, solltest du das den Polizisten mitteilen, damit sie es im Unfallbericht festhalten. Die Verletzungen müssen aber in jedem Fall zusätzlich von einem Arzt attestiert werden, damit du die Möglichkeit hast, Schmerzensgeld einzufordern. Wenn du im ersten Schreck vielleicht gar nichts gemerkt hast und die Schmerzen erst allmählich einsetzen, solltest du möglichst schnell zum Arzt gehen und dich untersuchen lassen.

Dein möglicher Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Autounfall verjährt übrigens frühestens drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Unfall passiert ist. Das ist zum Beispiel dann wichtig, wenn der Unfallverursacher erst später ermittelt wird, weil er Unfallflucht begangen hat.

3. Über ange­mes­se­ne Schmer­zens­geld­hö­he informieren

Wenn du Schmerzensgeld beantragen willst, musst du wissen, für welche Art von Verletzungen oder Unfallfolgen du welche Summe fordern kannst. Schmerzensgeld-Tabellen bieten einen Anhaltspunkt, etwa die regelmäßig aktualisierte "Beck'sche Schmerzensgeldtabelle" des Rechtsanwalts Andreas Slizyk. Die Tabellen basieren im Wesentlichen auf Gerichtsurteilen zum Thema und verstehen sich als Orientierungshilfe, nicht als festes Regelwerk.

Grundsätzlich gilt: Wie viel Schmerzensgeld dem Unfallopfer zusteht, hängt von der konkreten Situation, der Schwere der Verletzung und dem Ausmaß möglicher Folgeschäden ab. § 11 Straßenverkehrsgesetz (StVG) regelt, dass sich die Höhe des Schmerzensgeldes zum Beispiel an den entstehenden Behandlungskosten orientieren kann. Auch Vermögensnachteile, zum Beispiel durch Erwerbsunfähigkeit, können ins Gewicht fallen.

4. Schmer­zens­geld vom Unfall­ver­ur­sa­cher einfordern

Nun wird es konkret: Du musst das Schmerzensgeld schriftlich vom Unfallverursacher einfordern und ihm eine Frist setzen. Um deine Ansprüche möglichst erfolgreich durchsetzen zu können, bist du ab jetzt gut beraten, wenn du einen Anwalt einschaltest. Er hilft zum Beispiel bei der Formulierung des Schreibens und achtet darauf, dass deine Schmerzensgeldforderung nicht zu hoch ist – sonst besteht nämlich die Gefahr, dass sie später vor Gericht wegen versuchter Bereicherung zurückgewiesen wird.

Zur Schmerzensgeldforderung nach einem Autounfall gehören alle vorhandenen Belege, etwa:

  • Unfall­be­richt der Polizei und weitere Unfall­do­ku­men­ta­tio­nen, soweit vorhanden
  • ärztliche Atteste über Ver­let­zun­gen und deren Ursache, gege­be­nen­falls auch psy­cho­lo­gi­sche Gutachten bei Folgeschäden
  • Krank­schrei­bun­gen und Nachweise über Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te und Reha-Maßnahmen

5. Wenn das nicht hilft: Schmer­zens­geld gericht­lich einklagen

Mehr Informationen zum Thema MietrechtsschutzDeine Forderung nach Schmerzensgeld wurde zurückgewiesen? Der nächste Schritt führt dich und den Unfallverursacher vor Gericht. Um deine Ansprüche durchzusetzen, musst du Klage beim zuständigen Amtsgericht oder – bei Schmerzensgeldforderungen ab 5.000 Euro – beim Landgericht einreichen. Auch dabei unterstützt dich sinnvollerweise dein Anwalt und hilft dir, alle Unterlagen in die richtige Form zu bringen und vor Gericht die Argumente der Gegenseite zu kontern.

Entscheidet das Gericht zu deinen Gunsten, dann muss der Unfallverursacher dir innerhalb einer von den Richtern gesetzten Frist das Schmerzensgeld auszahlen.

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