1. Dezember 2014, 14:48 Uhr
Geschwindigkeitsbegrenzung gilt Verkehrszeichen mit Schneeflocke: Geschwindigkeitsbegrenzung gilt
Der Winter stellt Autofahrer Jahr für Jahr vor große Herausforderungen. Vielfach sind daher Verkehrszeichen mit einem zusätzlichen Hinweisschild, das eine Schneeflocke zeigt, versehen. Dieser Hinweis dient dazu, die Aufmerksamkeit des Fahrers zu erhöhen – oder dessen Akzeptanz für Geschwindigkeitsbeschränkungen. Daher gilt: Wurde das Hinweisschild in Verbindung mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung angebracht, so gilt die Beschränkung auch, wenn gar kein Schnee liegt. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil bestätigt.
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Der Fall: Autofahrer findet "Schneeflocke" irreführend
Im konkreten Fall war ein Autofahrer auf einer Bundesstraße mit einer Geschwindigkeit von 125 Kilometern pro Stunde von der Polizei angehalten worden. An der Stelle galt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 Kilometern pro Stunde. Das entsprechende elektronische Straßenschild war von dem Verkehrszeichen mit der Schneeflocke ergänzt worden. Der Autofahrer erhielt neben einem einmonatigen Fahrverbot einen Bescheid für ein Bußgeld von 160 Euro, weil er 45 Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs gewesen war. Das wollte der Mann nicht hinnehmen und ging in den Rechtsstreit. Er war der Meinung, dass das Verkehrszeichen mit Schneeflocke irreführend angebracht worden sei. Er ging davon aus, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nur bei winterlichen Straßenverhältnissen gelten würde und damit an der Stelle zumindest eine Geschwindigkeit von 100 Kilometern pro Stunde erlaubt sei. Das Oberlandesgericht Hamm folgte dieser Argumentation nicht und wies die Klage ab.
Verkehrszeichen mit Schneeflocke greift auch, wenn keine Schneeflocken rieseln
Die Richter erklärten, dass das Zeichen mit der Schneeflocke lediglich ein entbehrlicher Hinweis darauf sei, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung bei vorherrschenden winterlichen Straßenverhältnissen besonders sinnvoll ist. Es diene dazu, die Akzeptanz bei Autofahrern für die Geschwindigkeitsbegrenzung zu erhöhen, heißt es in der Pressemitteilung zum Urteil (AZ 1 RBs 125/14).
Im Gegensatz zu dem Zusatzschild "Bei Nässe", bei dem die Geschwindigkeitsbegrenzungen nur bei nasser Fahrbahn gelten, sei die angeordnete Höchstgeschwindigkeit beim Schneeflocke-Zeichen nicht auf Zeiten beschränkt, in denen Schnee auf der Straße liege. Alle geschwindigkeitsbegrenzenden Anordnungen gelten damit auch bei trockener Fahrbahn. Wenn Sie im Winter mit dem Auto unterwegs sind, sollten Sie in jedem Fall besonders vorsichtig fahren und auch auf Straßenschilder mit der Schneeflocke achten.
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