11. März 2015, 10:40 Uhr
Interview „Wie führt man ein Fahrtenbuch?“
Jede Fahrt mit dem Auto – und ist sie noch so kurz – dokumentieren zu müssen, ist für viele Fahrzeughalter ein Albtraum. Ein Fahrtenbuch müssen nicht nur viele Selbstständige und professionelle Fahrer wie Fernfahrer führen. Auch Halter von Fahrzeugen werden dazu verdonnert, mit deren Gefährt gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen wurde, der Fahrer jedoch nicht ermittelt werden konnte. Bleibt zum Beispiel ein Raser unbekannt, ordnet die Zulassungsbehörde in vielen Fällen an, ein Fahrtenbuch zu führen. Verantwortlich für die Dokumentation ist dann der Halter des Fahrzeuges. Was in diesem Fall genau zu beachten ist, erläutert Anwalt Ulrich Kelch von der Kanzlei Linten Rechtsanwälte im Interview. Und er gibt hilfreiche Tipps.
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Streitlotse: Wenn mich die Behörde zum Führen eines Fahrtenbuches verdonnert, was muss ich dabei beachten? Was genau muss ich zum Beispiel dokumentieren?
Ulrich Kelch: Für ein Fahrtenbuch gibt es bestimmte Mindestvorgaben. Sie werden definiert durch § 31a StVO. Demnach muss der Fahrzeughalter oder der Fahrer für jede einzelne Fahrt vor deren Beginn den Namen, Vornamen und die Anschrift des Fahrers in das Fahrtenbuch eintragen, das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs sowie Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt. Nach dem Fahrtende sind unverzüglich Datum und Uhrzeit einzutragen. Die Angaben müssen unterschrieben werden. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (VI R 33/10) muss der Halter im Fahrtenbuch konkrete Angaben zu Start- und Zielort machen.
Streitlotse: Was droht denn dem Halter, wenn er das Fahrtenbuch nicht korrekt geführt hat?
Ulrich Kelch: Dem Fahrzeughalter sollte klar sein: Er muss das Fahrtenbuch jederzeit unverzüglich bei den Behörden oder gegenüber der Polizei vorweisen können. Die Behörde kann danach noch bis zu sechs Monate nach Ende der Dokumentationsfrist das Fahrtenbuch verlangen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, winkt Ihnen ein ordentliches Bußgeld. Das können nach dem neuen Punktesystem, das seit Mai 2014 gilt, schnell 100 Euro sein. Das ist deutlich mehr als früher. Dafür drohen zumindest keine Punkte mehr, wenn Sie eine Fahrtenbuchauflage nicht erfüllen.
Streitlotse: Wie lange muss man das Fahrtenbuch führen?
Ulrich Kelch: Die Dauer liegt im Ermessen der Zulassungsbehörde. In der Regel hängt sie vom zugrunde liegenden Verstoß ab. Sind Sie zum Beispiel über eine rote Ampel gefahren, müssen Sie mindestens ein halbes Jahr lang ein Fahrtenbuch führen. Kommen gleich mehrere Verstöße zusammen, ist man nicht selten jahrelang in der Pflicht.
Streitlotse: Es gibt zahlreiche Tipps, den Zwang zu einem Fahrtenbuch zu umgehen – etwa sich einfach ein neues Auto zu kaufen. Ist das wirklich hilfreich?
Ulrich Kelch: Ein neues oder ein zusätzliches Auto schützen in der Regel nicht davor, ein Fahrtenbuch führen zu müssen. Im Gegenteil: Die Zulassungsbehörde kann eine Erweiterung der Fahrtenbuch-Pflicht auch auf das neue Fahrzeug anordnen. Anders sieht es aus, wenn zum Beispiel der Partner ein eigenes Auto angemeldet hat. Nutzt man dieses mit, entfällt die Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuches zumindest für die Fahrten mit diesem Wagen.
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