Eine Sanduhr auf Holzboden symbolisiert Verjährungsfrist Romolo Tavani, Fotolia

4. November 2015, 15:30 Uhr

Anwalt-Deutsch Wie ist das mit der Verjährungsfrist?

Sitzen zwei Beamte zusammen im Büro. Sagt der eine: "Was hältst du davon, wenn wir uns ein Aquarium kaufen?" Sagt der andere: "Meinst Du nicht, das bringt zu viel Hektik ins Büro?" Beamtenwitze gibt es jede Menge, ob berechtigt oder nicht. Angeblich sollen sie langsam arbeiten und von Hektik sollen sie auch nicht viel halten. Es drängt sich also die Frage auf, ob eine bürokratische Erfindung wie die Verjährungsfrist dazu da ist, diese Arbeit zu beschleunigen und Verwaltungsfachangestellten Feuer unterm Schreibtischstuhl zu machen.

Ärger mit den Behörden? Ein Rechtsschutz hilft, gelassen zu bleiben. >>

Ein wenig Wahres ist tatsächlich dran: Eine Verjährungsfrist gibt es, damit sich die rechtliche Prüfung gewisser Sachverhalte nicht zu sehr in die Länge zieht – mit dem einen Beamten an sich hat das aber natürlich nichts zu tun. Bleiben wir beim Bußgeldbescheid: „Der Staat als Anspruchsberechtigter ist angehalten, seine Ansprüche schnellstmöglich geltend zu machen. Bei einer Ordnungswidrigkeit, wie zum Beispiel einem Knöllchen, hat der Staat per Gesetz grundsätzlich nur drei Monate Zeit, Ihnen den Bescheid zuzustellen“, erklärt Fachanwalt für Strafrecht Christian Saevecke. Nachdem es vor Ihnen also rot geblitzt hat, weit und breit jedoch niemand zu sehen ist, dürfen Sie durchaus hoffen: Hm, vielleicht kommt da ja nichts ... Denn wenn nach drei Monaten kein Bußgeldbescheid eingegangen ist, brauchen Sie nichts zu zahlen und bekommen auch keine Punkte in Flensburg – sollten Sie tatsächlich so unverschämt schnell über die Landstraße gerast sein!

Wie lang ist eine Verjährungsfrist?

Wie Sie schon bei den Bußgeldern gesehen haben, führt der Begriff Verjährung in die Irre. „Eine Verjährungsfrist hat nichts mit einem Jahr zu tun. Bei den meisten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beträgt sie drei Monate, aber es gibt Ausnahmen“, sagt Christian Saevecke. „Zum Beispiel bei Promillefahrten, die tatsächlich erst nach einem Jahr verjähren.“ Eine Unterbrechung der Verjährung tritt in Kraft, wenn der Beamte vor dem Nickerchen auf dem Schreibtisch auf die Idee kommt, Ihnen einen Anhörungsbogen zu schicken. Ab dieser Unterbrechung beginnt die Verjährungsfrist von neuem. Daneben haben Behörden und Gerichte weitere Möglichkeiten, die Verjährung zu unterbrechen. Wann die Verjährungsfrist abläuft, ist für den Betroffenen also nicht immer sofort ersichtlich.

Schlimmere Verstöße wie Straftaten werden natürlich härter bestraft und vor allem auch länger verfolgt – je nach Vergehen sind sie gestaffelt und verjähren spätestens nach 30 Jahren. Mord verjährt hingegen nie, also überlegen Sie sich das nochmal.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.