7. April 2015, 10:30 Uhr
Polizei anrufen Wildunfall melden: Was Sie nach dem Unfall tun sollten
Ein Reh kommt wie aus dem Nichts auf die Straße gerannt – die Kollision ist unvermeidbar. Einen solchen Wildunfall melden Sie nach dem Zusammenprall umgehend bei der Polizei. Doch zuvor sollten Sie wichtige Schritte zu Ihrer eigenen Sicherheit und der anderer unternehmen. Der Streitlotse erklärt Ihnen, wie Sie nach dem Unfall auf der sicheren Seite stehen.
Zunächst Unfallstelle sichern
Bevor Sie einen Wildunfall melden, sollten Sie wie bei allen anderen Unfällen als erstes die Unfallstelle sichern. Aktivieren Sie also den Warnblinker, ziehen Sie die Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck auf. Liegt das tote Wild noch auf der Fahrbahn, sollten Sie es zur Sicherheit des nachfolgenden Verkehrs vorsichtig an den Straßenrand schaffen. Ziehen Sie hierfür zu Ihrer eigenen Sicherheit Handschuhe an. Lebt das Tier noch, sollten Sie die Finger davon lassen – angefahrene Tiere können sich wehren. Ist die Unfallstelle gesichert, müssen Sie den Wildunfall melden.
Wildunfall melden: Polizei anrufen
Einen Wildunfall melden Sie, indem Sie die Polizei anrufen. Wenn Sie den Unfall nicht melden, begehen Sie einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und damit eine Ordnungswidrigkeit. Durch eigenmächtiges Mitnehmen des Tieres wiederum, machen Sie sich der Wilderei schuldig. Übrigens: Unfälle mit Kleintieren wie Fröschen, Igeln oder kleinen Vögeln müssen nicht gemeldet werden. Bei Rehen, Wildschweinen, Füchsen und Tieren vergleichbarer Größenordnung besteht hingegen Meldepflicht.
Werden Sie in einen Unfall verwickelt, haben Sie besser vorgesorgt! Hier gibt's die Infos. >>
Warten Sie nach dem Anruf am Unfallort. Tipp: Sie können die Zeit nutzen, um Fotos für die Versicherung von der Unfallstelle zu machen. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie beim Fotografieren weder sich noch andere Autofahrer gefährden. Lassen Sie sich von der Polizei eine Bescheinigung zum Nachweis über die Schadenaufnahme für Ihre Versicherung geben. Bedenken Sie, dass Sie den Wildunfall auch dann melden müssen, wenn das angefahrene Tier sich selbst vom Unfallort entfernen konnte.
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