Ein Radfahrer schiebt sein Rad über einen Zebrastreifen. vasilisa_k, Fotolia

24. Februar 2016, 10:14 Uhr

Fußgängerüberweg Zebra­strei­fen: Diese Regeln gelten für Radfahrer

Ein Zebrastreifen heißt in seiner amtlichen Bezeichnung Fußgängerüberweg und ist auch genau dafür gedacht: Fußgänger sollen an dieser Stelle sicher die Straße überqueren können. Lesen Sie, welche Regeln dagegen am Zebrastreifen für Radfahrer gelten.

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Zebra­strei­fen: Radfahrer sollten absteigen

Der Fußgängerüberweg gewährt nach § 26 Straßenverkehrsordnung (StVO) Fußgängern Vorrang, wenn sie dort die Straße überqueren. Herankommende Fahrzeuge müssen warten. Auch Rollstuhlfahrer gelten in diesem Fall als Fußgänger und haben damit Vorrang. Radfahrer müssen allerdings absteigen und ihr Fahrrad schieben, wenn sie dieses Recht ebenfalls in Anspruch nehmen wollen. Auch wer sein Fahrrad wie einen Tretroller benutzt, sich mit einem Fuß vom Boden abstößt und über die Straße rollt, gilt rechtlich als Fußgänger.

Anders, als oft angenommen wird, ist ein Zebrastreifen für Radfahrer aber nicht verboten. Sie dürfen ihn durchaus befahren, haben dann aber keinen Vorrang vor dem herankommenden Verkehr. Durch diesen Irrtum kann es schnell zu Unfällen kommen. Also bleiben Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie am Zebrastreifen als Radfahrer absteigen.

Advocard-VerkehrsrechtsschutzBei Unfall ist Mitschuld wahrscheinlich

Wenn Sie einen Fußgängerüberweg fahrend mit dem Rad überqueren und es zu einem Unfall kommt, wird ihnen in der Regel eine Mitschuld daran angelastet. So entschied zum Beispiel das Landgericht Frankenthal im Fall einer Radfahrerin, die beim Überqueren eines Zebrastreifens angefahren worden war. Sie trage eine hälftige Mitschuld an dem Unfall, da sie ihn durch ihr Verhalten wesentlich mitverursacht habe (AZ 2 S 193/10). Unter Umständen kann dem Radfahrer sogar die alleinige Schuld zugesprochen werden, wenn der Unfall für den Autofahrer unvermeidbar ist. Beachten Sie also bei einem Fußgängerüberweg, ob Sie auch ohne den Zebrastreifen an dieser Stelle Vorrang hätten. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie aus einer Querstraße kommen und über den Fußgängerüberweg fahren, aber ohnehin Vorfahrt haben.

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