Der Wohnungs-Rechtsschutz von ADVOCARD. Wohnen und mieten mit sicherem Gefühl.
In den eigenen vier Wänden fühlen Sie sich sicher und geborgen. Und dann flattert plötzlich eine unglaublich hohe Nebenkostenrechnung ins Haus. Doch kein Grund zur Sorge: Mit dem Wohnungs-Rechtsschutz, enthalten im ADVOCARD-360°-PRIVAT, sind Sie so gut abgesichert, dass Sie völlig gelassen bleiben können.
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Der Wohnungs-Rechtsschutz bietet einen umfassenden Schutz: Alle selbst bewohnten Wohneinheiten sind versichert – auch die Ihres Lebenspartners und Ihrer Kinder, sofern sie in Deutschland leben. Die selbstgenutzten/selbstbewohnten Wohneinheiten müssen sich in Deutschland befinden. Es reicht nicht aus, dass der versicherte Personenkreis in Deutschland lebt und die Wohnung sich z.B. in Spanien befindet.
Alles schnell wieder unter Dach und Fach: der ADVOCARD Wohnungs-Rechtsschutz.
Wer ist versichert?
Eigentümer oder Mieter von selbst genutzten Wohneinheiten:
Versicherungsnehmer
Ehe- und Lebenspartner*
Minderjährige Kinder*
Volljährige Kinder* (unverheiratet/nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend/bis zur ersten auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit)
Leibliche Eltern und Großeltern des Versicherungsnehmers, Ehe-, Lebenspartners* (in häuslicher Gemeinschaft lebend/ab 50 Jahre/keine berufliche Tätigkeit)
Pflegebedürftige geistig oder körperlich behinderte Geschwister und Angehörige des Versicherungsnehmers oder mitversicherten Lebenspartners* (gemäß o.g. versichertem Personenkreis in häuslicher Gemeinschaft lebend)
* gilt im Familientarif
Wir empfehlen ADVOCARD-360°-PRIVAT
Der Wohnungs-Rechtsschutz von ADVOCARD gibt Ihnen Sicherheit in Ihrem Zuhause. Ob in Kombination mit dem Privat-Rechtsschutz oder als Modul im ADVOCARD-360°-PRIVAT: Passen Sie Ihren Versicherungsschutz an Ihr Leben an!
Der umfassende Rundumschutz für alle Lebenslagen. Ob im privaten Bereich, im Verkehr, Beruf oder rund um Ihre Wohnung.
Warum ein Wohnungs-Rechtsschutz? Reicht nicht eine Wohngebäude oder Hausratsversicherung? Nein. Ein Wohnungs-Rechtsschutz deckt andere Bereiche ab, als eine Wohngebäude- oder Hausratsversicherung. Wohngebäude- und Hausratsversicherungen versichern Gegenstände und Werte, die sich in der Wohnung oder im Haus befinden. Auch Objekte, die mit der Wohnung oder dem Haus fest verbunden sind, sind hierbei versichert. Ein Wohnungs-Rechtsschutz hingegen hilft bei allen Streitigkeiten, die rechtliche Interessen rund um Mietverhältnisse, Pacht und Wohneigentum betreffen. Sie haben zum Beispiel Streit mit dem Nachbarn oder Schimmel in Ihrem Badezimmer? Mit dem Wohnungs- Rechtsschutz sind Sie auf der sicheren Seite.
Ist der Wohnungs-Rechtsschutz nur auf Wohnungen beschränkt? Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz umfasst auch den Versicherungsschutz für Eigentümer von Immobilien. Egal ob Eigenheim, Doppelhaushälfte oder gemietetes Einfamilienhaus: Damit es im Streitfall in den eigenen vier Wänden nicht ungemütlich wird, unterstützt ein Wohnungs-Rechtsschutz Mieter und Eigentümer von Wohnungen und Häusern. Der Rechtsschutz bezieht sich dabei auf alle privat selbst bewohnten Wohneinheiten im Inland.
Ist auch meine Zweitwohnung mitversichert? Ja. Solange Sie eine weitere Wohnung ebenfalls selbst bewohnen, ist auch der Zweitwohnsitz durch einen Wohnungs-Rechtsschutz abgesichert. Zum Beispiel wenn es dort Ärger mit Ihrem Vermieter gibt. Das Leistungsspektrum beinhaltet außerdem einen Steuer-Rechtsschutz. Dieser tritt schon ab Einspruch in Kraft, beispielsweise wenn das Finanzamt die Werbungskosten für Ihre Zweitwohnung nicht anerkennt.
Fallbeispiele: So hilft der Wohnungs-Rechtsschutz
Räumungsklage eines Vermieters wegen Mietminderung
Ein Mieter mit Wohnungs-Rechtsschutz findet im Schlafzimmer seines Appartements Schimmelflecken. Da der Vermieter den Mangel nicht behebt, mindert der Bewohner die Miete um 50 % (monatlich 300 Euro). Der Vermieter ist damit nicht einverstanden, kündigt das Mietverhältnis und klagt auf Zahlung und Räumung. Das Gericht beauftragt einen Gutachter zur Klärung der Wohnverhältnisse. Dieser zeigt sich schockiert über den Zustand der Wohnung. Er schreibt die Schimmelbildung eindeutig der mangelnden Wohnungsinstandhaltung des Vermieters zu. Die Klage wird abgewiesen. Die Vorschusskosten des Rechtsanwalts in Höhe von 1.533,00 Euro übernimmt ADVOCARD aufgrund des bestehenden Wohnungs-Rechtsschutzes.
Auseinandersetzungen wegen Betriebskosten
Für das vergangene Jahr erhält Familie H. die Betriebskostenabrechnung mit einer Nachzahlung von 800 € wegen stark gestiegener Heizkosten. Und das, obwohl der letzte Winter eher mild war. Im gerichtlichen Verfahren einigt man sich auf eine Nachzahlung von insgesamt 610€ und eine um 35€ erhöhte Betriebskostenvorauszahlung. Die Verfahrenskosten von insgesamt 1.829,94 € werden dem Urteil entsprechend auf den Vermieter und Familie H. aufgeteilt. Den Anteil von Familie H. übernimmt selbstverständlich ADVOCARD.
Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Streupflicht
Ein Hausbesitzer mit Wohnungs-Rechtsschutz vergisst auf dem Gehweg vor seinem Haus zu streuen. Es ist ein sehr kalter Winter und äußerst glatt auf den Straßen. Eine Spaziergängerin stürzt vor dem Haus und bricht sich den Arm. Wegen Verletzung der Streupflicht wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Hausbesitzer weist zunächst jede Schuld von sich und schaltet seinen Anwalt ein. Der ADVOCARD Wohnungs-Rechtsschutz trägt die Kosten für den Anwalt in Höhe von 700 Euro.
Maßgeschneiderter Rechtsschutz
Sie haben die Wahl: Entweder Sie buchen das Komplettpaket und müssen sich um nichts mehr Sorgen machen oder Sie entscheiden sich für ein Einzelmodul, das immer mit dem Privat-Rechtsschutz, dem Basismodul, kombiniert wird.
Unser Basisschutz
Privat-Rechtsschutz: im Privatleben gut geschützt
Unbegrenzte Versicherungssumme und Strafkaution in Europa
Umfangreicher Vorsorge-Rechtsschutz für Patienten- und. Betreuungsverfügungen